Onlineantrag auf Wohngeld nimmt in Sachsen Fahrt auf!

24.02.2023, 11:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zwei Drittel der Wohngeldbehörden bieten Onlineantrag an

Immer mehr Sachsen nutzen beim Wohngeld die Möglichkeit, ihren Antrag online zu stellen. Nach einem Pilotbetrieb für den Onlineantrag, der im Juni 2021 in den Landkreisen Görlitz und Nordsachsen gestartet wurde, bieten nun 21 der insgesamt 31 Wohngeldbehörden in Sachsen den Onlineantrag an.

Allein in den drei kreisfreien Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig wurden im Monat Januar 2023 fast 2 400 Wohngeldanträge online gestellt. Dies entspricht etwa 20 Prozent der insgesamt in diesen Städten eingegangenen Anträge.

»Der Onlineantrag ist zeitgemäß und spart Arbeitsaufwand bei der Bearbeitung«, so Staatsminister Thomas Schmidt. »So zeigen zum Beispiel die Erfahrungen, über die uns die Stadt Leipzig berichtet hat, dass die online eingereichten Anträge in den meisten Fällen bereits vollständig sind. Der Antragsteller wird beim Ausfüllen des Onlineformulars durch zahlreiche Hilfefunktionen bzw. Informationsfelder unterstützt. Einige Felder sind mit einer Plausibilitätsprüfung hinterlegt. Sollte ein Pflichtfeld nicht ausgefüllt sein, erscheint eine Fehlermeldung und der Antrag kann nicht abgesendet werden. Offenbar helfen diese Funktionen den Antragstellern deutlich besser, als die Hinweise im Papierformular.«

In jedem Fall gilt, dass ein von Anfang an vollständig ausgefüllter Wohngeldantrag mit den erforderlichen Nachweisen der Wohngeldbehörde die Prüfung erheblich erleichtert. Ein großer Mehrwert der Online-Beantragung ist, dass die elektronisch vorliegenden Antragsdaten direkt in das von der Wohngeldstelle genutzte Fachverfahren übernommen werden können. Eine erneute manuelle Datenerfassung durch die Wohngeldstelle ist damit nicht mehr erforderlich.

Prof. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung in der Sächsischen Staatskanzlei stellt fest: »Das Online-Wohngeldverfahren ist ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung der Verwaltung. Angesichts steigender Antragszahlen brauchen wir effiziente Werkzeuge und IT-Verfahren, in denen die Online-Anträge konsequent weiter digital bearbeitet werden. Das spart Zeit – in der Verwaltung und beim Bürger.«

Online ist ein Antrag auf Wohngeld bisher in den Wohngeldbehörden der Landkreise Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Bautzen, Görlitz und Nordsachsen sowie bei den Städten Leipzig, Chemnitz, Dresden, Döbeln, Delitzsch, Freiberg, Reichenbach i. V., Werdau, Limbach-Oberfrohna, Hoyerswerda, Bautzen, Zittau, Freital, Radebeul, Coswig und Grimma möglich. Der Online-Antrag ist dort über die jeweilige Internetseite des betreffenden Landkreises bzw. der Stadt erreichbar oder über das Serviceportal »Amt24«.

Dagegen bereiten der Erzgebirgskreis, die Landkreise Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Leipzig, Meißen und Zwickau sowie die Städte Pirna, Plauen, Glauchau, Görlitz und Zwickau den Start des Onlineantrages noch vor.

Hintergrund:

Wohngeld ist die Unterstützung von Bund und Land an Bürger, die auf Grund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten. Auch für Heimbewohner kann ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Ausschlaggebend für die Berechtigung und die Wohngeldhöhe sind das Einkommen, die Zahl der Haushaltsmitglieder sowie die Höhe der Kaltmiete bzw. Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum. Durch die zum Beginn des Jahres 2023 in Kraft getretene Wohngeldreform (Wohngeld-Plus-Gesetz) wurde eine Pauschale für die Heizkosten neu in das Wohngeldgesetz aufgenommen. Auf diese Weise werden die Wohngeldhaushalte nun auch bei den Heizkosten entlastet.

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Auch für die Weitergewährung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich, der zwei Monate vor Ablauf gestellt werden sollte.

Der neu gestaltete Online-Service für die Beantragung von Wohngeld wurde in Zusammenarbeit des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung, der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung, der Komm24 GmbH und des Zweckverbandes KISA entwickelt. Er wird auf dem Serviceportal »Amt24« des Freistaates Sachsen bereitgestellt.


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Pressesprecher Frank Meyer
Telefon: +49 351 564 50024
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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