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1849 – Die Paulskirchenverfassung:

Nationale Einheit und Freiheit

Massenarmut und politische Unfreiheiten bereiteten im Deutschland des Vormärz den Boden für tiefgreifenden sozialen und politischen Wandel. Entscheidende Impulse, durch die der anstehende Umbruch zum revolutionären Aufbruch wurde, gingen im Jahr 1848 von der Französischen Februarrevolution aus. In allen deutschen Staaten ertönte der Ruf nach einer freiheitlichen Verfassung. Ebenso unüberhörbar waren die Forderungen nach einem allgemeinen und freien Wahlrecht sowie nach deutscher Einheit in Freiheit.


Am 18. Mai 1848 trat in der Paulskirche zu Frankfurt am Main die erste gesamtdeutsche, frei gewählte Volksvertretung zusammen. Bereits am 3. Juli 1848 begann die Nationalversammlung mit der Beratung der Grundrechte des Deutschen Volkes. Erstmals in der deutschen Geschichte sollten Freiheit und rechtliche Gleichheit das Fundament einer nationalen Staats- und Gesellschaftsordnung bilden.


Doch als die Grundrechtserklärung im Dezember 1848 als Reichsgesetz verkündet wurde, hatte die Gegenrevolution in Preußen und Österreich bereits gesiegt. So konnte erst gar nicht in Kraft treten, was am 28. März 1849 verkündet worden war: Die äußerst moderne Paulskirchenverfassung. Doch die Worte und Gedanken blieben.

„Freiheit oder Tod“
Schwarz-gold-rote Fahne der „Freiwilligen Compagnie“
Reutlingen, Mai 1849
Reutlingen, Heimatmuseum Reutlingen
Schwarz-rot-goldene Wahlurne,
Leutkirch, Mai 1848
Leutkirch im Allgäu,
Museum im Bock