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Polizeipräsidium Freiburg

POL-FR: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg und des Polizeipräsidiums Freiburg

Freiburg (ots)

Seit Ende Dezember 2022 ist die Zahl von Diebstählen hochwertiger Waren insbesondere aus und in Kaufhäusern in der Freiburger Innenstadt sprunghaft angestiegen. Insbesondere junge Männer, vornehmlich aus der Region Nordafrika, die sich häufig erst seit wenigen Tagen in Freiburg aufhalten und deren Identität in der Regel nicht sicher feststeht, entwenden hochwertige Kleidungsstücke oder Parfüms. In anderen Fällen bestehlen die Täter andere auf ihren Einkauf konzentrierte Kunden, denen sie ihre Handys oder Geldbörsen aus der Tasche ziehen.

Häufig werden die Taten von mehreren Tätern gemeinschaftlich begangen. Hierdurch sollen Ladendetektive abgelenkt oder sie daran gehindert werden, die Taten zu entdecken und zu beobachten.

Werden sie doch entdeckt und vom Ladendetektiv der Polizei übergeben und dort mit dem Tatvorwurf konfrontiert, zeigen sich die Täter davon in der Regel unbeeindruckt. Polizeibeamte werden oft beschimpft oder beleidigt. Bei den Tätern handelt es sich nicht selten auch um Jugendliche oder Heranwachsende. Andere geben dies offensichtlich zu Unrecht vor.

Der festgestellten Delinquenz, welche überwiegend im Bereich der Eigentumskriminalität liegt, treten die Staatsanwaltschaft Freiburg und das Polizeipräsidium Freiburg entschlossen und abgestimmt entgegen.

Die Verfolgung der Straftaten ist erfahrungsgemäß kaum möglich, wenn die Täter nach der Tat auf freiem Fuß belassen werden. Sie tauchen unter und sind in der Folge für die Strafverfolgungsbehörden nicht erreichbar.

Gegen 16 Beschuldigte wurde daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht Freiburg Haftbefehl erlassen. Diese Beschuldigten wurden daraufhin in Untersuchungshaft genommen.

Gegen fast ebenso viele Beschuldigte wurde von der Staatsanwaltschaft Freiburg Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren gestellt. Bei diesem Verfahren findet noch am Tag der Festnahme oder am Folgetag, bei aufwendigeren Ermittlungen innerhalb einer Woche die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Freiburg statt.

Bis zur Hauptverhandlung befinden sich die Beschuldigten in polizeilichem Gewahrsam oder in Haft. Beschleunigte Verfahren können generell bei Beschuldigten, die sich voraussichtlich der Hauptverhandlung nicht stellen werden, durchgeführt werden, wenn der Sachverhalt einfach gelagert und die Beweislage eindeutig ist.

Die Taten können auf diese Weise schnell und konsequent verfolgt werden.

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