Atemschutzmasken, die Teile des Gesichts bedecken, dürfen an Schulen nur noch nach Genehmigung im Einzelfall getragen werden. Diese Rechtsauffassung vertritt jedenfalls das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe. Die Behörde bestätigte auf Anfrage, dass das RP Schulen darauf aufmerksam gemacht habe,...