Nach­zahlungs­rechner Energiekosten Was 2023 auf Sie zukommt

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Nach­zahlungs­rechner Energiekosten - Was 2023 auf Sie zukommt

Gaszähler. Die Folgen gestiegener Energiepreise für Mieter und Wohnungs­eigentümer werden oft erst sicht­bar, wenn die Neben­kosten­abrechnung kommt. © Adobe Stock / Ghazi Ayed

Bei der Heiz­kosten­abrechnung fürs laufende Jahr drohen böse Über­raschungen. Unser Nach­zahlungs­rechner hilft Ihnen abzu­schätzen, womit Sie rechnen müssen.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Um zukünftige Neben­kosten­nach­zahlungen abzu­schätzen, brauchen Sie:

  • Ihre letzte Heiz­kosten­abrechnung
  • Den Öl- oder Gaspreis, den Ihr Vermieter oder Wohnungs­eigentums­verwalter zuletzt gezahlt hat. Fragen Sie gezielt nach.

Bei fehlenden Brenn­stoff­rechnungen:

  • Statt der Daten der Brenn­stoff­rechnungen können Sie auch mit dem Preis pro Kilowatt­stunde oder Liter rechnen, der Ihrer letzten Heiz­kosten­abrechnung zu Grunde liegt. Wählen Sie dann unter „Wie viele Brenn­stoff­rechnungen nennt Ihre alte Neben­kosten­abrechnung?“ den Menü­punkt „1“, wählen Sie bei „Rechnung 1: Menge“ ebenfalls „1“ und nennen Sie unter „Rechnung 1: Betrag“ den damals gültigen Öl- oder Gaspreis.

Höhe der Nach­zahlung ausrechnen

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Ergeb­nisse unter Vorbehalt

Beachten Sie bitte:

  • Schät­zung. Der Nach­zahlungs­rechner bietet eine Hoch­rechnung auf der Grund­lage Ihrer aktuellen Daten. Er geht davon aus, dass Ihre letzte Heiz­kosten­abrechnung korrekt ist. Wenn Ihr Verbrauch sich ändert, die Energiepreise im Laufe des Jahres weiter steigen oder wieder sinken, stimmt das Ergebnis nicht mehr. Bei Ölhei­zungen ändert sich das Ergebnis mit jeder neuen Heiz­öllieferung, wenn das neue Heizöl nicht zufäl­lig zum gleichen Preis kommt wie bei der letzten Lieferung.
  • Annahmen. Dabei geht der Rechner davon aus, dass die Verhält­nisse in Ihrem Haus sich nicht ändern. Wenn Ihre Nach­barn sehr viel mehr oder weniger heizen als bis zur letzten Heiz­kosten­abrechnung oder sich gar die Anteile für verbrauchs- und flächen­abhängige Abrechnung ändern, kann das Einfluss auf Ihre Neben­kosten­abrechnung haben – und die Zahlen können von denen abweichen, die der Nach­zahlungs­rechner ermittelt hat.
  • Inflation. Für die Teile der Heiz­kosten­abrechnung, die nicht auf Brenn­stoff­kosten entfallen, geht der Rechner davon aus: Sie steigen gegen­über Ihrer letzten Heiz­kosten­abrechnung entsprechend der Inflations­rate von aktuell 7,9 Prozent. Rechnet Ihr Vermieter oder Wohnungs­verwalter dort höhere oder nied­rigere Wartungs­kosten ab als zuletzt, kann es auch hier zu Abweichungen gegen­über den vom Rechner ermittelten Zahlen­werten kommen.

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