SWIFT: Parlament stimmt über Aussetzung des Abkommens zum Austausch von Bankdaten mit USA ab

Der Schutz der Privatsphäre von EU-Bürgern ist zentrales Thema dieser Plenarwoche . Am Montagabend stimmte der Justizausschuss für den Vorschlag des EU-Abgeordneten Jan Albrecht zur Reform des EU-Datenschutzes. Am Mittwoch folgt eine Abstimmung im Plenum über das SWIFT-Abkommen zum Austausch von Bankdaten zwischen EU und USA. Nach Enthüllungen über die NSA-Überwachung weiter Teile der weltweiten Online-Kommunikation zweifeln viele EU-Abgeordnete an der Sicherheit europäischer Bankdaten.

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Hat die NSA unerlaubten Zugriff auf Bankdaten europäischer Bürger? EP stimmt über Aussetzung des SWIFT-Abkommens ab ©BELGA/AFP/T.Coex

Erst im zweiten Anlauf hatte das Europäische Parlament 2010 dem SWIFT-Vertrag mit den USA über den Austausch von Daten zu Banktransfers zugestimmt. Eine erste Version des Abkommens war im Parlament an Datenschutzbedenken der Abgeordneten gescheitert.


Unter strikten Auflagen ist es US-Behörden nun gestattet für den Kampf gegen den internationalen Terrorismus auf Bankdaten europäischer Bürger zuzugreifen. Doch Unterlagen des NSA-Enthüllers Edward Snowden sollen zeigen, dass die NSA die Einschränkungen des SWIFT-Vertrages missachtet.


Die Abstimmung am 23. Oktober folgt auf eine Anhörung zum Thema im Justizausschuss (24. September) und im Plenum des Europaparlaments (9. Oktober). Die Entscheidung ist nicht bindend.


EU-Datenschutzreform


Bereits am Montagabend hatte der Justizausschuss des EU-Parlaments über die Vorschläge des deutschen Abgeordneten der Grünen Jan Albrecht zur Reform der EU-Datenschutzgesetzgebung aus dem Jahr 1995 abgestimmt.


Die Abstimmung stattet Albrecht nun mit einem Mandat für Verhandlungen mit Regierungsvertretern im Ministerrat der EU aus.


Wichtigste Punkte der geplanten Reform:


• Internet-Nutzer sollen das Recht haben, ihre persönlichen Daten auf Anfrage löschen zu lassen. Jede Firma oder Organisation muss die explizite Zustimmung von Nutzern einholen, bevor deren persönliche Daten verwendet werden dürfen.


• Werden die Regeln verletzt drohen Strafen bis zu 100 Millionen Euro oder 5 % des Jahresumsatzes einer Firma.


• Sollte die Regierung eines Staates, der nicht zur EU gehört, auf persönliche Daten zugreifen wollen, die in der EU erhoben wurden, muss das Unternehmen, das diese Daten besitzt, zuerst nationale Datenschutzbeauftragte informieren.