Mögliche Marktzutrittsschranken :
Bundeskartellamt prüft Folgen der Telekom-Drossel

Von Helmut Bünder, Bonn
Lesezeit: 2 Min.
Sind die Pläne der Telekom kartellrechtlich problematisch? Der Präsident des Bundeskartellamt hat jedenfalls einige Bedenken.
Der Präsident des Bundeskartellamts hat gegenüber der F.A.Z. Bedenken hinsichtlich der neuen Volumentarife der Telekom geäußert. Wenn die Telekom Anbietern erlaube, sich von der Datendrossel freizukaufen, habe dies womöglich Folgen für den Wettbewerb.

Die neuen Volumentarife könnten die Deutsche Telekom mit dem Bundeskartellamt in Konflikt bringen. „Wenn die Telekom Inhalteanbietern erlauben will, sich von einer Datendrosselung freizukaufen, hat dies möglicherweise Folgen für den Wettbewerb“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der F.A.Z.. Die Telekom verfüge auf dem Breitbandmarkt über eine starke Marktposition. „So könnten erhebliche Marktzutrittsschranken entstehen, wenn kleine Anbieter nicht in der Lage sein sollten, sich eine prioritäre Behandlung zu erkaufen.“

Nach Zahlen der Bundesnetzagentur deckt die Telekom mit rund 12,4 Millionen DSL-Anschlüssen etwa 45 Prozent des Breitbandmarktes ab; damit ist sie als marktmächtig zu betrachten. Die Wettbewerbsbehörde hatte die Telekom aufgefordert, ihre Pläne genauer zu erläutern. Die Antworten würden nun ausgewertet. Es gebe weder Ermittlungen noch ein Verfahren. Das Kartellamt versuche aber, sich ein möglichst genaues Bild zu machen. Auch die Netzagentur prüft, ob die neuen Tarife möglicherweise gegen die Netzneutralität verstoßen. Unabhängig davon erwartet die Aufsichtsbehörde, dass die Telekom ihre Kunden besser informiert. Sie müssten jederzeit wissen, wie viel Datenvolumen sie schon verbraucht hätten, und welche Dienste auf die Volumengrenze angerechnet würden.

Spreizung der Tarife findet Mundt verständlich

Angesichts der aufgeheizten Debatte mahnte der Kartellamtspräsident zu mehr Sachlichkeit. „Da sind auch Emotionen im Spiel. Es wird einiges vermengt, was auseinandergehalten werden muss“, sagte Mundt. Der Telekom stehe es grundsätzlich frei, ihre Preise so zu gestalten, wie sie es für richtig halte und glaube, im Wettbewerb durchsetzen zu können. Die Begründung des Konzerns für die stärkere Spreizung der Tarife je nach Datenverbrauch findet Mundt verständlich: „Ein Grundrecht auf Flatrates für schnelles Internet vermag ich nicht zu erkennen.“ Es sei nicht einzusehen, dass Normalnutzer genauso viel zahlen müssten wie Intensivnutzer.

Problematisch werde es erst dann, wenn die Netzneutralität berührt werde. Da gebe es „neben einer politischen eine wettbewerbsrechtliche Dimension“. Auch dass die Telekom eigene Dienste wie ihr Internetfernsehen Entertain nicht auf das Datenvolumen anrechnen will, sorgt beim Kartellamt für Nachfragen. Zu abschließenden Antworten sieht sich Mundt schon deshalb nicht in der Lage, weil die Telekom vieles erst grob umrissen habe.