Grundschüler an öffentlichen Schulen erhalten Bildungsempfehlung

05.02.2024, 11:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Rund 33.800 sächsische Grundschülerinnen und Grundschüler der 4. Klassen erhalten am Freitag (9. Februar) zusammen mit den Halbjahresinformationen ihre Bildungsempfehlung für eine der weiterführenden Schulen. Bis zum 1. März 2024 müssen die Eltern ihre Kinder dann an einer Oberschule oder an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. Im letzten Schuljahr folgten rund 75 Prozent der Eltern der erteilten Bildungsempfehlung.

»Den Schülern stehen alle Türen offen, egal ob sie die Oberschule oder das Gymnasium wählen«, erklärte Kultusminister Christian Piwarz. Die Sorgen der Eltern, mit der Entscheidung den weiteren Lebensweg ihrer Kinder in Stein zu meißeln, sind nach Auffassung des Ministers unbegründet. »Es gibt keine Einbahnstraße und keine Chancen werden verbaut. In Sachsen führen viele Wege zu einem erfolgreichen Schulabschluss.« Zugleich appelliert der Minister an die Eltern: »Das Wohl des Kindes und dessen Fähigkeiten müssen bei der Entscheidung über den weiteren Bildungsweg an erster Stelle stehen. Auch die Oberschule ebnet den Weg für persönlichen und beruflichen Erfolg«. Die Bildungsempfehlung und die Einschätzungen der Lehrkräfte sollten für die richtige Wahl maßgebend sein. Eltern sollten darauf vertrauen, damit ihre Kinder weiterhin motiviert lernen können.

Wenn Eltern und ihre Kinder noch nicht genau wissen, auf welche weiterführende Schule sie wechseln möchten und noch mehr Informationen über die Schulen in ihrem Umkreis benötigen, dann erhalten sie auf der Sächsischen Schuldatenbank einen umfangreichen Überblick über alle Schulen in Sachsen. https://www.schuldatenbank.sachsen.de/

Zahlen

Im letzten Schuljahr 2022/2023 haben von rund 32.400 Grundschülern 31.818 eine Bildungsempfehlung erhalten. 16.459 Schülerinnen und Schüler und damit rund 52 Prozent erhielten eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium. 48,3 Prozent der Grundschüler (15.359) hatten eine Empfehlung für die Oberschule bekommen. Rund zwei Prozent der Grundschüler erhielten keine Bildungsempfehlung, da sie entweder in DAZ-Klassen oder inklusiv lernzieldifferent unterrichtet werden.

Ca. 19 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium entschieden sich für die Oberschule und ca. 6 Prozent wählten trotz Oberschulempfehlung den Weg auf das Gymnasium.

Somit lernen im Schuljahr 2023/24 insgesamt 13.458 Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 5 eines öffentlichen Gymnasiums. Darunter haben 908 Schülerinnen und Schüler (6,7 Prozent) eine Bildungsempfehlung für die Oberschule erhalten. An einer öffentlichen Oberschule lernen im Schuljahr 2023/24 insgesamt 17.672 Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 5. Darunter haben 3.100 Schülerinnen und Schüler (17,5 Prozent) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten.

Hintergrund zur Bildungsempfehlung

Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation 2,0 oder besser ist und keines dieser Fächer mit der Note »ausreichend« oder schlechter benotet wurde.

Zudem müssen das Lern- und Arbeitsverhalten der Schülerin oder des Schülers, die Art und Ausprägung der schulischen Leistungen und die bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird auch erteilt, wenn die Schülerinnen und Schüler diese Anforderungen am Ende des Schuljahres erfüllen.

Auch ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium können Schülerinnen und Schüler bis zum 1. März 2024 an einem Gymnasium ihrer Wahl angemeldet werden.

Am 5. März 2024 (Ersttermin) nehmen diese Schülerinnen und Schüler an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.

Vom 5. März bis zum 14. März 2024 wird mit den Eltern ein verpflichtendes Beratungsgespräch am Gymnasium geführt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium.

Unbenommen davon wird die (eine besondere) Bildungsberatung an der Oberschule (sowie an der Gemeinschaftsschule) ab der Klassenstufe 5 kontinuierlich fortgeführt. Lässt die Entwicklung des Lern- und Arbeitsverhaltens ein erfolgreiches Bewältigen der Anforderungen am Gymnasium erwarten und liegen auf dem Jahreszeugnis auch die entsprechenden Leistungen in den einzelnen Fächern vor, ist am Ende einer jeden Klassenstufe ein Übergang auf das Gymnasium möglich. Ein Antrag der Eltern zum Wechsel auf das Gymnasium muss i. d. R. am Anfang des zweiten Halbjahres vorliegen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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