Giro­konto wechseln Wie gut klappt der Umzugs­service?

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Giro­konto wechseln - Wie gut klappt der Umzugs­service?

© Stiftung Warentest / René Reichelt

„Konto­umzug in weniger als 10 Minuten“ oder „ohne Aufwand wechseln“. So oder ähnlich versuchen Banken, Kunden einen Wechsel des Giro­kontos schmack­haft zu machen. Wir haben ausprobiert, wie bequem der Konto­umzug wirk­lich ist – und wie lange er dauert. Sechs Kunden haben im Auftrag der Stiftung Warentest ein neues Online-Giro­konto eröffnet und den Wechsel­service ausprobiert. Nur bei vier Testern klappte das einigermaßen gut.

Alte und neue Bank müssen zusammen­arbeiten

Mehr als die Hälfte der Bundes­bürger weiß nicht, dass sie seit andert­halb Jahren beim Konto­wechsel auf die Unterstüt­zung der Bank pochen können – egal, ob sie Online- oder Filial­bank­kunde sind. Seit September 2016 sind alte und neue Bank verpflichtet zusammen­zuarbeiten, damit der Konto­wechsel für den Kunden einfacher wird und schneller geht. Für diese gesetzliche Kontenwechsel­hilfe muss die bisherige Bank eine Über­sicht aller Buchungen der letzten 13 Monate liefern, die künftige Bank soll alle Zahlungs­partner von der neuen Konto­verbindung schriftlich unter­richten. Binnen zwölf Geschäfts­tagen soll der Konto­wechsel erledigt sein.

Kompliziertes Formular für Konto­wechsel

Leider hat der Gesetz­geber für die gesetzliche Kontenwechsel­hilfe ein völlig unver­ständliches Formular entwickelt – das fand auch einer unser Tester, der selbst ein ausgebildeter Bank­kaufmann ist. Auf mindestens drei Papier­seiten gibt es für die Bank­kunden in drei Abschnitten über 50 Möglich­keiten, Kreuze zu setzen, damit alte Bank und neue Bank Daten austauschen und die Zahlungs­vorgänge über­tragen können. Viele Kredit­institute bieten zusätzlich einen eigenen Konto­wechsel­service an. Der ist einfacher. Das komplizierte Formular entfällt und die gesetzlichen Vorgaben gelten nicht. Hier läuft alles digital.

Das bietet unser Test Giro­konto wechseln

Hintergründe. Wir erklären, welche gesetzlichen Regeln für den Konto­wechsel gelten, wie alte und neue Bank zusammen­arbeiten müssen und welche Rechte Bank­kunden haben, wenn etwas schief­geht.

Testbe­richt. Wir haben sechs Kunden beim Wechsel begleitet. Sie hatten ihre Online­konten bei den Sparkassen in Berlin, Hannover und Main­franken Würzburg, der Post­bank sowie der Hypo­ver­eins­bank. Sie haben neue Konten bei der ING-Diba, der DKB, der Evangelischen Bank und der Triodos Bank eröffnet. Unser Test zeigt, wie gut der Umzug in der Praxis klappt – und deckt Unterschiede zwischen dem gesetzlichen Wechsel­service und bankenspezi­fischen Varianten auf. Tipp: Preise von über 400 Giro­konto-Modellen zeigt unser Girokonto-Vergleich.

Anleitung. In sechs Schritten beschreiben wir den ideal­typischen Ablauf eines Konto­umzugs – und sagen, wo Wechselwil­lige besonders gut aufpassen müssen.

Heft-Artikel. Sie erhalten Zugriff auf das PDF zur Unter­suchung aus Finanztest 5/2018.

Post­bank, Hypo­ver­eins­bank und drei Sparkassen im Test

Finanztest hat sechs Kunden beim Wechsel begleitet. Sie hatten ihre Online­konten bei den Sparkassen in Berlin, Hannover und Main­franken Würzburg, der Post­bank sowie der Hypo­ver­eins­bank. Sie haben neue Konten bei der ING-Diba, der DKB, der Evangelischen Bank und der Triodos Bank eröffnet. Die wichtigsten Ergeb­nisse unseres Tests: Wer die gesetzliche Kontenwechsel­hilfe nutzt, muss mit Komplikationen rechnen. Der bank­eigene digitale Konto­wechsel­service dagegen verlief nahezu reibungs­los. Aber auch er ist keine Garantie für gutes Gelingen, wie unser Test zeigt.

Zwei Banken mit gutem Service

Selbst wenn mit dem bank­eigenen digitalen Service nicht alles glatt läuft, fällt der Konto­umzug damit leichter und geht schneller. Aber unsere Tester stießen auf einige Hürden und Auffälligkeiten:

  • Dauer­aufträge. Der Konto­wechsel­service bei einer Bank vermittelte anfangs den Eindruck, dass auch Dauer­aufträge auto­matisch über­tragen werden können. Als sie dann aber in der Liste der zu benach­richtigenden Zahlungs­partner nicht mehr auftauchten, griff unsere Test­person zum Telefon und erfuhr, dass das „ein Fehler im Programm ist“ und sie Dauer­aufträge bei der alten Bank löschen und bei der neuen Bank selbst einrichten muss.
  • Konto­kündigung. Das Schreiben für die Kündigung des alten Giro­kontos musste die Test­person im oben genannten Fall selbst erstellen. Das ist bei anderen Banken Bestand­teil ihres Wechsel­services. Gut war, dass die Bank bereits eine Liste von Zahlungs­empfängern erstellte, die aus ihrer Sicht nicht informiert werden mussten, da sie nicht regel­mäßig Geld bekamen. Bei einer Banken-Konstellation klappte der Wechsel besonders gut. Hier empfahl die neue Bank unserem Tester zum Beispiel, altes und neues Konto eine Weile parallel bestehen zu lassen und schickte das Kündigungs­schreiben für das alte Konto per E-Mail zum Ausdrucken und Versenden per Post, inklusive eines Hinweises, dass der Frei­stellungs­auftrag bei der alten Bank reduziert werden kann.
  • Unter­schrift. Die Bank verwies auch auf Zahlungs­empfänger, die ihre Anschreiben der Bank voraus­sicht­lich nicht akzeptieren würden, womöglich deshalb, weil im Zuge des Konto­wechsels keine Kunden­unter­schrift erstellt wird. Zwei andere Banken lassen Kunden eine Unter­schrift erzeugen: per Maus am PC oder mit dem Finger auf dem Smartphone. Das war für unsere Test­person gewöhnungs­bedürftig. Sie brauchte mehrere Versuche, bis sie mit dem Resultat zufrieden war.
  • Zeitraum. Unklar war in einem unserer sechs Testfälle, welchen Zeitraum die ange­zeigten Buchungen umfassen.
  • Liste der Zahlungs­empfänger. Hilf­reich war für die Test­person, dass zwei Banken eine über­sicht­liche Liste erstellten, wen sie über das neue Konto informieren.

Probleme mit Liste der Zahlungs­partner

In einem Fall verlief der Wechsel recht chaotisch. Unser Tester wählte zunächst den digitalen Service, bekam aber statt einer Liste der Zahlungs­partner eine Fehler­meldung – auch beim zweiten Anlauf. Nach telefo­nischer Auskunft der neuen Bank unterstützte die alte Bank die tech­nisch notwendige HBCI-Schnitt­stelle nicht – einen Stan­dard für die sichere Über­tragung von sensiblen Daten zwischen Banken. Deshalb sei der digitale Service nicht möglich und es müsse die gesetzliche Hilfe genutzt werden.

Informationen ohne Abstimmung

Eine Bank informierte ohne Abstimmung mit dem Tester alle möglichen Zahlungs­partner über das neue Konto, darunter auch solche, die es gar nicht mehr gab und die es nicht hätten wissen müssen, zum Beispiel Geschäfte, in denen der Tester mit Girocard und Unter­schrift bezahlt hatte. Ein wichtiger Zahlungs­partner wurde gar nicht, zwei andere nicht recht­zeitig benach­richtigt, um laufende monatliche Abbuchungen noch zu korrigieren. So kam es zu Rück­last­schriften und Gebühren. Die reklamierte der Tester und bekam von der Bank aus Kulanz 50 Euro gutgeschrieben – als Erstattung und Ausgleich dafür, dass er selbst tätig werden musste, um alles gerade­zurücken.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.01.2024 um 09:41 Uhr
    Gesetzlich vorgeschriebene Hilfe ist kostenlos

    @Leser87: Fehlen in den Buchungslisten noch Adressen von Zahlungspartnern, müssen Wechsler diese ergänzen. Die Bank fragt u.U. dann danach.

    Für die gesetzlich vorgeschriebene Kontowechselhilfe darf die Bank von Verbrauchern kein Entgelt verlangen. Kein Entgelt darf für die folgenden Leistungen verlangt werden:
    - für den Zugang zu den personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit bestehenden Daueraufträgen und Lastschriften, die beim betreffenden Zahlungsdienstleister vorhanden sind
    - für die Übersendung von Informationen zu Lastschriftmandanten und Listen der bestehenden Daueraufträge
    - für die Schließung des beim übertragenden Zahlungsdienstleisters geführten Zahlungskontos.

    Die Bank kann den Kontowechselservice bepreisen, wenn die Leistungen des Wechselservices darüber hinausgehen, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Dann muss sie das Entgelt dafür in die Preisbedingungen aufnehmen:
    www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Kontenwechsel/kontenwechsel_node.html
    Bedient sich die Bank für die Ausführung des Kontowechselservices eines Dienstleisters, ist dieser dafür verantwortlich, dass die Kundendaten geschützt bleiben. Dafür kann sie zum Beispiel über eine Auftragsvereinbarung mit dem Dienstleister Sorge tragen.

  • Leser87 am 22.01.2024 um 17:38 Uhr
    Fehlende Infos im Artikel

    Ich vermisse folgende Informtionen im Artikel:
    1. Wie können die Banken die Post-Adressen der Zahlungspartner wie z.B. meiner Mieter und der Hausverwaltung ermitteln? Oder klappt das nur bei weithin bekannten Firmen etc?
    2. Ist der Kontowechselservice immer kostenlos? Wenn ich nur Briefvorlagen erhalte, die ich selbst versenden muss, können erhebliche Kosten entstehen.
    3. FinTechs:
    Gibt es Banken, die den Kontowechselservice nicht an FinTechs auslagern? Gilt für die FinTechs das Bankgeheimnis? Sind die Fintechs nicht Auftragsdatenverarbeiter der Bank, so dass die Bank dem Kunden gegenüber für den Datenschutz verantwortlich ist? Der Kunde müsste dann allenfalls der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen, aber wohl nicht irgendwelchen Bedingungen des FinTechs.

  • Robert001 am 13.04.2022 um 11:17 Uhr
    Sparda-Bank Nürnberg nur mit Zusatzkosten

    Die Sparda-Bank Nürnberg unterstützt den Wechsel mit TEO nur das chipTAN Verfahren. (Das rauszubekommen hat mich mehrere Stunden Zeit mit Telefonaten mit den Banken gekostet). TEO mit SpardaSecureAppApp geht nicht!!!
    Ich musste mir für die eine Freigabe das knapp 15,00€ (incl. Versand) teure Gerät kaufen um die Freigabe zu machen. Das hat dann auch geklappt. Das Gerät ist jetzt Elektroschrott, da ich dieses bei meiner neuen Bank nicht benötigt.

  • JakBer am 08.04.2022 um 16:05 Uhr
    Sparda-Bank Augsburg unterstützt den Wechsel nicht

    Die Sparda-Bank Augsburg unterstützt den Kontowechselservice des Giro-Kontos zur Consors-Bank nicht - siehe nachfolgende Meldung:
    "Die Sparda Bank unterstützt über den Standardzugangsweg FinTS/HBCI das Sicherheitsverfahren mit der TEO App leider nicht. Sollten Sie TEO verwenden, kann unser Kontowechselservice mit Online-Banking-Anmeldung nicht genutzt werden."
    Online-Banking wurde von der Sparda-Bank zu TEO ausgelagert.

  • MartinWebber am 27.06.2020 um 17:02 Uhr
    Infos zum Datenschutz beim Kontowechselservice DKB

    Beim aktuellen Kontowechselservice der DKB, muss man die Zugangsdaten zum Onlinebanking seines bisherigen Girokontos, einem Dritten - dem von DKB beauftragten Dienstleister finleap connect GmbH - zur Verfügung stellen. In diesem Zusammenhang sind die AGBs und die Datenschutzerklärung von finleap (insgesamt 27 Seiten) zu akzeptieren. Für mich ist dies ein sehr kritischer Punkt beim Kontowechselservice. Es wäre daher sehr hilfreich, wenn Sie in Ihrem Test das Thema Datenschutz beim Kontowechsel prüfen und in die Beurteilung einfließen lassen würden. Vielen Dank!