Die Einbruchszahlen steigen neuerdings wieder. Viele Hausbesitzer entscheiden sich dafür, eine Überwachungskamera zu installieren. Wir sagen, welche Regeln dafür gelten.
Das eigene Einfamilienhaus und Grundstück mit einer Kamera zu überwachen, ist erlaubt. Die Kamera können Hausbesitzer vorsorglich anbringen, um Diebe von einem Einbruch oder Sprayer von einem Graffito abzuhalten. So können sie mithilfe der Überwachung aber auch Beweise sammeln, wenn sie bereits von Diebstahl oder Sachbeschädigung betroffen waren und denken, dass der Täter wiederkehrt.
Doch darüber hinaus müssen Hausbesitzer viele Vorschriften einhalten, auch als Vermieter. Sonst besteht die Gefahr, dass sie Persönlichkeitsrechte zum Beispiel ihrer Nachbarn verletzen. Das gilt sogar für Kamera-Attrappen. Die Stiftung Warentest erklärt, worauf zu achten ist.
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Eine Cam die nur so funktioniert, dass man das Bild, z.B. auf dem Tablet in Echtzeit verfolgen und nichts aufgezeichnet werden kann, würde ich gerne an meinem Haus installieren. Denn mit den eigenen Augen kann man ja auch von morgens bis abends gucken, was sich im Garten, vor dem Haus und auf der Straße tut.
Mein Nachbar gegenüber hat übrigens eine drehbare webcam - den werde ich demnächst darauf ansprechen - das geht natürlich gar nicht.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Also: Wenn meine Kamera definitiv nur mein Grundstück bzw. Stellplatz filmt und dort nur Personen, die mit den Aufnahmen einverstanden sind, kann mir also keiner was. Ich werde entsprechende beschildern und die Kamera entsprechend ausrichten an der Befestigung. Wenn sich dann noch jemand gestört fühlen sollte, verweise ich Ihn an die Aufsichtsbehörde und auf die gut lesbare Beschilderung. Ich habe jedenfalls keine Lust mit Nachbarn oder der Hausverwaltung darüber (weiterhin) zu diskutieren.
@Dirk7777777: Wir kennen keine Instanz, die die Rechtmäßigkeit von Datenerhebungen vorab und unabhängig prüft. Dazu müssten Sie sich selbst schlau machen oder einen geeigneten Anwalt fragen. Wenn es bereits Aufnahmen gibt, die Kamera also bereits hängt und in Betrieb ist, dann dürfte die Pflicht zur Meldung von Datenschutzverstößen greifen, hier:
https://dsgvo-gesetz.de/art-33-dsgvo/ oder sogar hier:
https://dsgvo-gesetz.de/art-34-dsgvo/.
Unabhängig davon ist es auf jeden Fall ratsam, sich selbst an den jeweiligen Datenschutzbeauftragten zu wenden. Die Selbstmeldung darf nicht verwendet werden, um ein Straf- oder Bussgeldverfahren einzuleiten, siehe jeweils Absatz 4 von https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__42.html
und
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__43.html.
Zunächst vielen Dank. An welche Stelle kann ich meine Kameraaufnahme senden, zur unabhängigen Überprüfung der Rechtmäßigkeit? Kann ich mich beispielsweise an den Datenschutzbeauftragten der Aufsichtsbehörde wenden oder an das örtliche Landratsamt?