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Hauptzollamt Münster

HZA-MS: Goldene Überraschung im Gewürzbeutel
Zöllner am Flughafen Münster-Osnabrück decken dreifachen Goldschmuggel in einer einzigen Nacht auf

HZA-MS: Goldene Überraschung im Gewürzbeutel / Zöllner am Flughafen Münster-Osnabrück decken dreifachen Goldschmuggel in einer einzigen Nacht auf
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Münster (ots)

Drei Ehepaare, die alle aus der Türkei einreisten und durch die Zollkontrolle am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) gingen, wurden kürzlich unabhängig voneinander, aber in ein und derselben Nacht von den Zöllnern beim Goldschmuggel ertappt. In einem Fall mussten die Zöllner tief in eine Kühltasche voll loser Gewürze greifen, um an die zu Kettenanhängern umgearbeiteten Goldmünzen zu kommen.

Da der Wert dieser Goldmünzen bzw. Anhänger nicht so hoch war, dass es zu einer Strafanzeige führte, konnten die Abgaben nebst einem Zuschlag erhoben und vor Ort entrichtet werden. Den Goldschmuck konnten die Beteiligten nach Entrichtung der Abgaben und des Zuschlags wieder mitnehmen.

In einem weiteren Fall handelte es sich um nicht angemeldeten Goldschmuck im Gesamtwert von über 20.000 EUR. "Goldmünzen oder Anhänger sind in der Türkei typische Hochzeitsgeschenke von Freunden und Familie," gibt der in dieser Nacht Dienst habende Zollbeamte der Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr des Hauptzollamts Münster bekannt. "Trotz des freudigen Anlasses muss diese Ware bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land beim Zoll angemeldet werden."

Das Paar, das eigentlich in Brüssel hätte landen sollen und zum FMO umgeleitet wurde, ging durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren. Bei der Röntgenkontrolle wurde allerdings eine Masse mit großer Dichte im Gepäck der Personen festgestellt. Eine sich anschließende Kontrolle brachte Goldschmuck (Bild Nr. 2) zu Tage. Da beide Personen keine Rechnungen vorlegen konnten, ergab die Ermittlung des Wertes eine Summe von über 20.000 EUR und zugehörige Einfuhrabgaben in Höhe von über 4.000 EUR. Der Goldschmuck wurde sichergestellt und eine Strafanzeige gefertigt. Nach Abschluss der Maßnahmen konnte das Paar seine Reise, allerdings ohne den Goldschmuck, nach Hause fortsetzen. Der Schmuck bleibt solange in Verwahrung, bis das Strafverfahren abgeschlossen und die Einfuhrabgaben nebst einer evtl. zu zahlenden Strafe gezahlt sind.

An diesem "goldenen Wochenende" hatten die Zollbeamten am FMO insgesamt 39 Beanstandungen von versuchter Steuerhinterziehung festgestellt. In den meisten Fällen konnten die Einfuhrabgaben nebst Zuschlag vor Ort nacherhoben und bezahlt werden. In sechs Fällen mussten allerdings Strafanzeigen gefertigt und der Goldschmuck sichergestellt werden.

Hintergrundinformationen: Von Reisen aus einem Nicht-EU-Land mitgebrachter Schmuck oder Gold sind bei der Einfuhr nach Deutschland zu verzollen. Bis zu einer Freigrenze von 430,00 EUR ist kein Zoll und auch keine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Bei Überschreitung dieser Freigrenze fällt bei Nichtanmeldung 2,5 % Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % des Kaufpreises an, wenn der Warenwert über 700 EUR liegt. Unter 700 EUR Warenwert können die Einfuhrabgaben mit pauschalierten Einfuhrabgaben berechnet werden. Reisende finden diese Informationen unter anderem in der App "Zoll und Reise".

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Münster
Nicole Thomsen
Telefon: 0251 / 4814 ? 1309
E-Mail: nicole.thomsen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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