Homann: „Combat 18“-Verbot reicht nicht

23. Januar 2020

Heute morgen hat Bun­des­in­nen­mi­nister Horst See­hofer die rechts­extreme Neo­nazi-Ver­ei­ni­gung „Combat 18” ver­boten. Dazu sagt Hen­ning Homann, stell­ver­tre­tender Vor­sit­zender der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag:

„Das Verbot der rechts­extremen Ver­ei­ni­gung Combat 18 ist ein über­fäl­liger und rich­tiger Schritt. Er reicht aber längst nicht aus. Denn viel wich­tiger als ver­fas­sungs­feind­liche Orga­ni­sa­tionen sym­bol­trächtig zu ver­bieten ist es, die dahinter ste­henden Struk­turen nach­haltig zu zer­schlagen“, so Hen­ning Homann.

Combat 18 gilt als bewaff­neter Arm des rechts­extremen Netz­werks „Blood and Honour“. Dieses Netz­werk hatte beim Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Unter­grund (NSU) eine Schlüs­sel­funk­tion inne. Des­halb, so Homann, sei „Blood and Honour“ ein mah­nendes Bei­spiel. Denn dieses Netz­werk wurde im Jahr 2000 eben­falls vom Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rium ver­boten. Seine Struk­turen funk­tio­nierten jedoch wei­terhin und ermög­lichten die Morde des NSU.

Homann warnt: „Neo­nazis nutzen heute wesent­lich kon­spi­ra­ti­vere Struk­turen als noch vor einigen Jahren. Umso bedau­er­li­cher ist es, dass es seit See­ho­fers Ankün­di­gung im ver­gan­genen Sommer, Combat 18 zu ver­bieten, nun noch so lange gedauert hat, bis das end­lich voll­zogen wurde. So traf der über­fäl­lige und seit Monaten von meh­reren Lan­des­in­nen­mi­nis­tern gefor­derte Schritt die Neo­nazis nicht unvor­be­reitet.“

Mit Blick auf Sachsen for­dert Homann: „Nach dieser Ent­schei­dung sollten nun drin­gend wei­tere rechts­extreme Orga­ni­sa­tionen ver­boten werden, wie etwa die im Land­kreis Gör­litz auf­tre­tende Bri­gade 8. Sie hatte dem Säch­si­schen Ver­fas­sungs­schutz zufolge Kon­takt zu han­delnden Per­sonen von Combat 18. Der Frei­staat sollte nicht länger zögern, um keine wei­tere Zeit zu ver­lieren.“