Der Streit zwischen Facebook und europäischen Datenschützern hat nun auch den US-Kongress aufgeschreckt. Ein Unterausschuss des Energie- und Handelsausschusses im Repräsentantenhaus verlangt von Facebook-Chef Mark Zuckerberg genaue Erklärungen über die Datenschutzpolitik seines Unternehmens.

Der Ausschussvorsitzende Cliff Stearns hat Zuckerberg einen Brief mit mehreren Fragen zukommen lassen. Bis zum 3. Januar hat der 27-Jährige nun Zeit, dem Unterausschuss genau zu erklären, wie Facebook mit den Daten seiner Nutzer umgeht.

Stearns möchte unter anderem wissen, ob Facebook Nutzer und Nichtnutzer beim Browsen im Internet verfolgt und ob die dabei gesammelten Daten ausreichen, um einen Menschen zu identifizieren. Er möchte wissen, ob es dafür eine Opt-out-Option gibt und wenn nicht, warum. Weitere Fragen: Wie archiviert Facebook diese Daten, insbesondere solche, die auf Nutzerwunsch gelöscht wurden? Wie viele Mitglieder lesen sich die Datenschutzbestimmungen von Facebook wirklich durch, seit diese länger ist als die Verfassung der Vereinigten Staaten?

Und: Mit Einführung der Timeline, die in Deutschland Chronik heißt, sollen Nutzer fünf Tage Zeit haben, um einzelne Aspekte in ihrem Profil zu verstecken. Stearns fragt: Warum ausgerechnet fünf Tage – und wie sollen Nutzer in dieser Zeit den nötigen Überblick über ihre Daten gewinnen können?

Ausdrücklich wird in dem Brief auf zwei Vorfälle in Österreich und Deutschland Bezug genommen. Zum einen geht es dabei um den österreichischen Jura-Studenten Max Schrems, der von dem Unternehmen eine CD mit allen Daten eingefordert hatte, die das Unternehmen in drei Jahren über ihn gespeichert hat. Nach Schrems Angaben tauchten in den 1.200 DIN-A-4-Seiten, die er als PDF-Dokument bekam, selbst solche Nachrichten auf, die er längst gelöscht hatte.

Die Frage nach der Verfolgung von Nutzern durch das Internet bezieht sich auf die Diskussion um den Gefällt-mir-Button, die vom schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert losgetreten wurde. Weichert und sein Kollege Johannes Casper, der Datenschutzbeauftragte von Hamburg, identifizierten den Gefällt-mir-Button als Werkzeug, mit dem das Surfverhalten von Nutzern wie Nichtnutzern gleichermaßen verfolgt und protokolliert werden könne. Facebook zufolge dient die Datenerhebung in erster Linie der Sicherheit. So soll beispielsweise der Missbrauch von Nutzerkonten verhindert werden. Dass man Tracking-Profile seiner Nutzer und Nicht-Nutzer anlege, bestreitet Facebook stets.