Kirchen­austritt Aus der Kirche austreten – so gehen Sie vor

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Kirchen­austritt - Aus der Kirche austreten – so gehen Sie vor

Aus der Kirche austreten? Das ist nicht schwierig, muss aber persönlich erfolgen und schriftlich bestätigt werden. © picture alliance / Fotostand

Die Gründe für einen Kirchen­austritt sind vielfältig. Ist die Entscheidung gefallen, ist der Austritt schnell erledigt. Stiftung Warentest erklärt, wie es geht.

Sie benötigen:

  • Personal­ausweis oder Reisepass mit Melde­bescheinigung
  • Eventuell Familien­stamm­buch, Geburts­urkunden Ihrer Kinder oder Ehe-/Lebens­part­nerschafts­urkunde
  • Bis zu 60 Euro für die Gebühren

Schritt 1: Die richtige Anlauf­stelle finden

Welche Stelle für den Austritt aus der Kirche zuständig ist, hängt von Ihrem Wohn­ort ab. Wenden Sie sich in Berlin, Brandenburg und Nord­rhein-West­falen ans örtliche Amts­gericht – in allen anderen Bundes­ländern ans Standes­amt.

Schritt 2: Kirchen­austritt persönlich erklären

Zum Austritt aus der Kirche müssen Sie persönlich erscheinen. Online aus der Kirche austreten geht nicht. Gehen Sie zur zuständigen Behörde und bringen Sie Ihren gültigen Personal­ausweis oder Reisepass mit. Begründen müssen Sie den Austritt nicht. Sind Sie verheiratet oder in einer einge­tragenen Lebens­part­nerschaft, können Sie den Austritt im Ehe- oder Lebens­part­nerschafts­register vermerken lassen. Auf die Kirchensteuerbefreiung, zum Beispiel für die katho­lische oder evangelische Kirche, hat das keinen Einfluss. Um auch den Austritt für Ihr minderjäh­riges Kind zu erklären, brauchen Sie zusätzlich dessen Geburts­urkunde. Sie können auch eine Austritts­erklärung schriftlich verfassen und bei einem Notar einreichen.

Wirk­sam wird der Austritt erst, wenn die Erklärung bei der bearbeitenden Behörde ankommt. Websites wie Kirchen­austritt24.de versprechen zwar, den bürokratischen Akt für Kundinnen und Kunden gegen einen Unkostenbeitrag zu erledigen, doch das ist Abzocke. Der Austritt ist online wie erwähnt nicht möglich.

Schritt 3: Gebühr bezahlen

Die anfallende Gebühr hängt vom Bundes­land ab und liegt zwischen 0 und 60 Euro, in den meisten Fällen bei etwa 30 Euro. Sie zahlen in der Behörde – nicht für den Austritt selbst, sondern für den behördlichen Verwaltungs­aufwand.

Schritt 4: Bescheinigung über Kirchen­austritt aufbewahren

Von der für den Austritt zuständigen Behörde erhalten Sie ein Formular, die Nieder­schrift der Austritts­erklärung. Diese Bescheinigung sollten Sie gut aufbewahren. Mit ihr lassen sich eventuelle Forderungen zur Kirchen­steuer vom Finanz­amt abwenden.

Mit Ablauf des Tages, an dem Sie die Nieder­schrift zu Ihrem Austritt unterzeichnet haben, sind Sie kein Mitglied der Kirche mehr. Die Befreiung von der Kirchen­steuer­pflicht, die Ihnen ab dann die Kirchen­steuer erspart, tritt dann mit dem Ende des laufenden Monats Ihres Austritts in Kraft. Einwohnermelde- und Finanz­amt informieren die zuständige Stelle, die auch Ihrem Arbeit­geber Ihren Austritt mitteilt.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Dirk_Sauerland am 10.12.2022 um 17:22 Uhr
    Zuerst Kritik und Gründe anbringen

    In manchen Bistümern kann man zuerst auch seine Gründe nennen, Kritik äußern oder ein Gespräch führen: https://www.erzbistum-paderborn.de/beratung-hilfe/kirchenaustritt/
    Oder wenn man sich geärgert hat, beschweren: https://www.erzbistum-paderborn.de/beratung-hilfe/beschwerde-und-konflikt/

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.12.2022 um 15:46 Uhr
    (Wieder-) Eintritt in die kath. oder evang. Kirche

    @Spicebush: Wie man in die Kirche (wieder) eintritt wurden wir noch nicht gefragt.
    Wer sich für den Eintritt in die evangelische Kirche interessiert, findet hier dazu Infos:
    www.ekd.de/evangelisch-werden-kircheneintritt-13007.htm
    Und am katholischen Glauben Interessierte schauen hier:
    www.katholisch.de/artikel/5008-katholisch-werden-wiedereintritt

  • Spicebush am 05.12.2022 um 18:57 Uhr
    Bitte für Kircheneintritt auch Infos bringen

    Schade, dass jetzt auch die Stiftung Warentest Tipps zum Kirchenaustritt bringt. Sie hätten erwähnen können, dass ein Ausgetretener nicht so viel spart, wie er meint, weil er jetzt eben die Kirchensteuer nicht mehr von der Steuer absetzen kann. Oder noch besser: Sie könnten in absehbarer Zeit mal erwähnen, wie man in die Kirche eintreten kann. Das weiß auch nicht jede(r) - und Sie wollen ja neutral sein, nehme ich an......