Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 12. Mai 2021
YL gegen Altenrhein Luftfahrt GmbH
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs
Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Übereinkommen von Montreal – Art. 17 Abs. 1 – Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen – Begriff ‚Unfall‘ – Harte Landung, die im normalen Betriebsbereich des Flugzeugs liegt – Körperverletzung, die ein Fluggast bei einer solchen Landung angeblich erlitten hat – Kein Unfall
Rechtssache C-70/20
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ECLI:EU:C:2021:379 |
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