Bezirksversammlung Altona
Drucksache - XIX-0733
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Altona
A/BVG/66.14-2,1 Drucksachen-Nr. XIX-0733 02.11.2011
Mitteilungsdrucksache - öffentlich -
!Titel! Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen im Bezirk Altona hier: Stellungnahme der Bezirksversammlung Altona gemäß § 28 BezVG zum Anhörungsschreiben der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) vom 03.08.2011 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 08.09.2011 !Titel!
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung am 08.09.2011 stellvertretend für die Bezirksversammlung einstimmig anliegende Drucksache XIX-0506 beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat zu Ziffer 7 mit Schreiben vom 02.11.2011 wie folgt Stellung genommen:
Die ehemaligen Unterkünfte im Björnsonweg können aufgrund veränderter Sachverhalte nicht in die Liste der möglichen Standorte aufgenommen werden.
Auf den Grundstücken Björnsonweg 39 (ehemaliges Studentenwohnheim) und Björnsonweg 54 (ehemaliges Kinderheim Blankenese) wurden bis zum 31. Dezember 2008 Wohnunterkünfte für Flüchtlinge (Asylbewerber) betrieben.
Das Grundstück Björnsonweg 39, welches im Eigentum von Hamburg-Wasser steht, war seinerzeit angemietet. Der Mietvertrag mit Hamburg-Wasser endete zum 31. Dezember 2008 und wurde nicht verlängert, da sich die Einrichtung nach Einschätzung von fördern & wohnen in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand und ein Investitionsaufwand von mindestens 500.000 € erforderlich gewesen wäre. Mit Mitteilungsdrucksache vom 27. März 2008 (Drucksache XVIII-M006) wurden der Bezirksversammlung diese Kündigungsgründe von der damaligen Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz mitgeteilt. Zudem wurde berichtet, dass der Bedarf an öffentlichen Unterbringungen seit Jahren rückläufig sei und daher ein Abbau der Unterkünfte zur Folge habe. Aufgrund der Kapazitätsplanung für 2008 wurde die Schließung der Unterkunft Björnsonweg durchgeführt.
Zwischenzeitlich beantragte Hamburg-Wasser mit Antrag vom 05. März 2010 den Abriss der Gebäude auf diesem Grundstück. Die Genehmigung wurde mit Bescheid vom 03. Mai 2010 erteilt, die Sanierungs- und Abbrucharbeiten an den Gebäuden wurden im September/Oktober 2010 begonnen und abgeschlossen. Ein Antrag auf Neubau wurde nicht gestellt. Eine Nutzung der ehemaligen Gebäude ist daher aus tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich.
Das Grundstück Björnsonweg 54 wiederrum stand im städtischen Grundvermögen. Dieses wurde für die Bebauung von Einfamilienhäusern ausgeschrieben und am 30. März 2011 verkauft. Es steht seither mithin nicht mehr im städtischen Grundvermögen.
Petitum:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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