Bafög zurück­zahlen Sparen bei der Bafög-Rück­zahlung

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Bafög zurück­zahlen - Sparen bei der Bafög-Rück­zahlung

Ausbildungs­förderung. Wer Bafög zurück­zahlen muss, kann per vorzeitiger Rück­zahlung ordentlich sparen. © Getty Images / hobo_018

Nach Studien­ende müssen Bafög-Empfänger ihr Darlehen zurück­zahlen. Bei früher Rück­zahlung gibts Rabatt. Wir sagen, was wichtig ist und bieten einen Rück­zahlungs­rechner.

Die Abkür­zung „Bafög“ steht für Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz: Nach seinen Regeln fördert der Staat Studierende und Schüler während ihrer Ausbildung finanziell. Studierende erhalten Bafög im Regelfall zu 50 Prozent als Zuschuss und zu 50 Prozent als zins­loses Darlehen. Den Darlehens­teil verlangt der Staat zurück, den Zuschuss nicht. Aber egal wie hoch die Darlehens­schuld ist, mehr als 10 010 Euro muss niemand zurück­zahlen. Wichtig: Wer später als Berufs­tätige rasch auf einen Schlag alles zurück­zahlt, der oder dem wird ziemlich viel erlassen. Mit dem Rechner der Stiftung Warentest finden Geförderte heraus, wie viel es ihnen bringt, wenn sie die Förderung vorzeitig zurück­zahlen. Auszubildende, die Schüler-Bafög bekommen, erhalten die Förderung übrigens als reinen Zuschuss. Sie müssen nichts zurück­zahlen.

Tipp: Alle wichtigen Infos rund ums Thema Bafög-Antrag finden Sie in unserem Special Bafög beantragen. Seit der letzten Reform wurden viele Hürden gesenkt. Dadurch können viel mehr Menschen Bafög bekommen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • 111929 am 09.09.2023 um 12:39 Uhr
    Bafög Schulden sollen vollstreckt werden

    Mit Rente + Wohngeld liegt mein Einkommen 100 Euro unter der Grundsicherung. Verfüge noch über ein kleine Rücklage von etwa 10000 Euro.
    Renten + Wohngeldbescheid reichen dem Amt nicht aus. Es will Grundsicherungsbescheid+droht mit Vollstreckung. Schulden aus dem Studium im zweiten Bildungsweg vor 30 Jahren ca. 6000 Euro. Antrag auf Befreiung wurde abgelehnt-da ich in der Vergangenheit Fristen für Nachweise nicht immer pünktlich eingehalten habe. Die neuen Rückzahl-Regeln sind gnadenlos. Staats-Ausplünderung bis in die Grundsicherung hinein droht da wohl.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.04.2020 um 10:59 Uhr
    Rückzahlungsbescheid noch nicht erhalten

    @salcanlatmore: Die neuen Rabattregelungen gelten für alle. Der Stichtag gilt auch schon für vorzeitige Rückzahlungen von Darlehensnehmenden, die sich bereits in der Rückzahlungsphase befinden. (maa)

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.04.2020 um 14:13 Uhr
    Rabatt trotz Kürzung auf Höchstbetrag

    @sabry.amira: Haben Sie Vielen Dank! Sie haben Recht! Die Fachabteilung wird die neuen Nachlasssätze berücksichtigen und arbeitet an der Aktualisierung. (TK)

  • sabry.amira am 02.04.2020 um 13:16 Uhr
    Rabatt trotz Kürzung auf Höchstbetrag

    Ihr Rechner gibt an, dass es bei Kürzung des Darlehens auf den Höchstbetrag wahrscheinlich keinen Nachlass mehr gäbe. Das ist leider falsch. Der Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung wird ab dem 01.04.2020 ebenfalls vom gedeckelten Betrag (ggf. abzüglich weiterer Abzüge) berechnet. Er beträgt bei den vollen 10.000 € 21%. Wenn weniger auf einmal zurückgezahlt wird, sinkt zwar der prozentuale Nachlass, aber auch nach Aufschub oder Ratenzahlung lässt sich zu jedem späteren Moment ein Rabatt bei Sofortzahlung beantragen. Siehe: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/4-Rueckzahlungszeitraum/VorzeitigeRueckzahlung/vorzeitigerueckzahlung_node.html (Beispiele am Ende der Seite).

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.03.2020 um 14:46 Uhr
    Verjährung von BAföG

    @wolfgang0815: Die konkreten Rückzahlungsmodalitäten finden Sie unter dem Link Bafög-Gesetz vom September 2019 in dem obigen Absatz "Neue Erlassmöglichkeiten". Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist unter dem blau unterlegten Button DARLEHENSRÜCKZAHLUNG erläutert, bis wann man - mit welchen Voraussetzungen - längstens zahlen muss. Eine Verjährung gibt es unseres Wissens nicht. (dda)