Eltern­geld berechnen Anspruch auf Eltern­geld – und was sich geändert hat

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Eltern­geld berechnen - Anspruch auf Eltern­geld – und was sich geändert hat

Neugeborenes. Die erste Zeit mit einem Kind – wer darum im Job kürzer tritt, freut sich über Eltern­geld. © Getty Images / Maskot Bildbyrå AB

Eltern erhalten bis zu 14 Monate Basis­eltern­geld oder 28 Monate Eltern­geld Plus zum halben Satz. Seit April 2024 gehen Paare mit über 200 000 Euro Verdienst leer aus.

Eltern­geld ist für die meisten Eltern eine sehr wichtige finanzielle Unterstüt­zung nach der Geburt eines Kindes. Es kann in verschiedenen Varianten und unterschiedlichem Umfang nur von einem Eltern­teil oder beiden oder beiden nach­einander bezogen werden. Anspruch auf Eltern­geld haben Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes pro Lebens­monat durch­schnitt­lich nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbs­tätig sind. Auch arbeits­lose Eltern bekommen Eltern­geld. Die Rechts­experten der Stiftung Warentest erklären die Details rund ums Eltern­geld.

Außerdem erläutern sie die Änderungen beim Eltern­geld seit April 2024 (etwa bei den Part­nermonaten, auch „Vätermonate“ genannt) und wie Gutverdiener trotz Senkung der Eltern­geld-Einkommens­grenze ihren Eltern­geld­anspruch vielleicht doch noch retten können.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.02.2023 um 17:07 Uhr
    Problem bei rückwirkende Änderung

    @cuco88: Haben Sie vom Arbeitgeber bis zum Zeitpunkt des Elterngeldantrages immer noch keine korrigierten Lohnbescheinigungen erhalten, sollten Sie im Rahmen der Beantragung des Elterngeldes die Elterngeldstelle unbedingt auf das Problem aufmerksam machen. Der Arbeitgeber hat gegenüber der Elterngeldstelle eine Auskunftspflicht (Paragraf 9 BEEG, https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__9.html). So kann die Behörde an die notwendigen Informationen kommen, um Ihnen das durch den rückwirkenden Steuerklassenwechsel optimierte Elterngeld berechnen zu können. Um dem Sachbearbeiter Ihr Problem ausführlich erklären zu können sollten Sie den Elterngeldantrag unbedingt persönlich abgeben. Nehmen Sie auch alle Unterlagen mit, die Sie vom Finanzamt erhalten haben. Wenn Sie die Zeit haben, könnten Sie vielleicht auch schon vor der Geburt bei der Elterngeldstelle vorstellig werden, um Ihr Problem zu schildern. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns mitteilen würden, wie Ihr Fall ausgegangen ist (E-Mail: m.sittig@stiftung-warentest.de).

  • cuco88 am 28.02.2023 um 15:40 Uhr
    Problem bei rückwirkende Änderung

    Wir haben auch im Jahr der Heirat die Steuerklassen rückwirkend ändern lassen. Wegen Softwareproblemen beim Finanzamt ist das aber erst am Ende des Jahres bearbeitet worden. Die Arbeitgeber weigern sich nun, die betroffenen Lohnzettel nachträglich zu korrigieren und berufen sich darauf, dass steuerliche Änderungen im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Damit haben wir zwar laut Brief vom Finanzamt neue Steuerklassen seit Juli, aber keine Lohnzettel, auf denen das vermerkt ist. Haben wir trotzdem eine Chance, das bei der Elterngeldstelle nachzuweisen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.02.2023 um 09:51 Uhr
    Steuerklassenwechsel im Jahr der Heirat

    @Cheftester: Wenn Sie von der Rückwirkungs-Option nach der Heirat Gebrauch gemacht haben, werden die betroffenen Lohnzettel nachträglich korrigiert (vom Arbeitgeber). Sie müssen die neuen Lohnzettel dann bei der Elterngeldstelle einreichen.

  • Cheftester am 04.02.2023 um 00:26 Uhr
    Steuerklassenwechsel im Jahr der Heirat

    Hallo,
    im Artikel steht, dass bei einem Steuerklassenwechsel die neue Steuerklasse mind. auf 6 Gehaltszetteln draufstehen muss, damit sie von der Elterngeldstelle berücksichtigt wird.
    Wie verhält sich das, wenn man im Jahr der Heirat von seinem Recht Gebrauch macht, die Steuerklasse rückwirkend zum Monat der Hochzeit zu ändern? Die Gehaltszettel sind da ja dann bereits geschrieben und enthalten noch die alte Steuerklasse, bis das Finanzamt die Änderung umsetzt. Wie kann hier der Elterngeldstelle nachgewiesen werden, dass entgegen den Gehaltszetteln eine andere Steuerklasse gelten muss? Genügt hier der Ausdruck der "Auskunft aus der elektronischen Lohnsteuerkarte" des Finanzamts, wo das Datum des Steuerklassenwechsels vermerkt ist?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.12.2022 um 12:43 Uhr
    Elterngeld / Karenzgeld

    @Mrym: Ob Elterngeld bezogen werden kann, ist nicht davon abhängig, ob und in welcher Form der Elternteil, der es beantragt, vor der Geburt gearbeitet hat. Elterngeld können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und ebenso Erwerbslose oder Hausfrauen und Hausmänner erhalten.
    Ein Karenzgeld gibt es wohl in Österreich. Zu den Voraussetzungen zum Erhalt des Karenzgeldes können wir Ihnen hier leider nicht weiterhelfen.