Das DFB-Sportgericht hat Werder Bremen und Niclas Füllkrug wegen Vergehen gegen die Anti-Doping-Richtlinien zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 18.000 Euro verurteilt.
Das DFB-Sportgericht hat Werder Bremen und Niclas Füllkrug wegen Vergehen gegen die Anti-Doping-Richtlinien zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 18.000 Euro verurteilt.
Hintergrund des Vergehens war, dass Niclas Füllkrug nach dem Pokal-Spiel gegen RB Leipzig zur Doping-Kontrolle ausgewählt worden war. Da er sich nach der Information durch den Helfer des Dopingkontroll-Arztes nicht direkt in den Doping-Kontrollraum begab, sondern in die Kabine ging, um sich nicht zuletzt wegen seines gebrochenen Zehs behandeln zu lassen und erst fünf Minuten später im Doping-Kontrollraum eintraf, verstieß er gegen die Anti-Doping-Richtlinien.
„Wir haben das Urteil akzeptiert“, sagt Werders Geschäftsführer Fußball, Frank Baumann. „Niclas wollte sich natürlich nicht über geltende Dopingbestimmungen hinwegsetzen und hatte den Helfer des Dopingarztes auch gebeten, mit in die Kabine zu kommen. Da aufgrund der Corona-Situation aber nur ein Doping-Helfer zwei Spieler begleiten muss und der Doping-Helfer – trotz der Aufforderung von Niclas – nicht mit in die Kabine gekommen ist, kam es zu dieser Situation.“
Werder Bremen und Niclas Füllkrug haben die Strafen akzeptiert. Das Urteil ist rechtskräftig.
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