Lebens­versicherung verkaufen Die Police zu Geld machen

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Lebens­versicherung verkaufen - Die Police zu Geld machen

Letzte Rettung. Für Lebens­versicherungs­kunden, die jetzt Geld brauchen, kann ein Verkauf der Police die rettende Idee sein. © Getty Images

Kunden mit einer Lebens­versicherung haben verschiedene Möglich­keiten, um Geld zu bekommen. Der Verkauf ihrer Police ist eine davon.

Eine seit vielen Jahren laufende, noch gut verzinste Lebens­versicherung sollte man bis zum Ende durch­halten. Doch wenn das Geld knapp ist, erwägen viele Versicherte mit einer solchen Police, diese zu kündigen und den Rück­kaufs­wert zu erhalten. Doch das ist nicht der einzige Weg. Es gibt mehrere Wege, um die Lebens­versicherung zu Geld zu machen. Vielen Verbrauchern sind sie nicht bekannt. Wir haben die verschiedenen Möglich­keiten zusammen­gestellt. Eine wichtige - den Verkauf der Police - haben wir uns näher angesehen.

Alternative zur Kündigung: Lebens­versicherung verkaufen

Viele Versicherte sehen nur eine Möglich­keit, um ihre Police zu versilbern: Sie kündigen ihren Vertrag und bekommen dann von ihrem Versicherer den Rück­kaufs­wert ausgezahlt. Das ist weniger als beim Ablauf des Vertrags. Doch es gibt Alternativen. In einer Übersicht zeigen wir weitere Wege auf, wie Versicherte ihre Police zu Geld machen können. Einen der Wege – den Verkauf der Police – zeigen wir ganz genau.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • proConceptAG am 10.11.2015 um 16:39 Uhr
    Neutraler Journalismus & gute Recherche? (Teil 2)

    Zitat: „Proconcept (LV-Doktor) ist ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen, von dem wir erwarten, dass es alle seine Kunden fair behandelt. Wo dies nicht der Fall ist, werden wir das auch künftig kritisieren.“ (PH)
    Wir gehen davon aus, dass dies nicht nur ein Lippenbekenntnis ist und nur für die proConcept, sondern ALLE Unternehmen gilt. Wann wollen Sie also damit beginnen, auch die Versicherer kritisch zu beleuchten und über jeden Fall unfairer Behandlungen von Kunden durch Versicherer berichten?

  • proConceptAG am 10.11.2015 um 16:38 Uhr
    Neutraler Journalismus & gute Recherche? (Teil 1)

    Schade, dass test.de immer wieder die Fälle Zunker und Krebs zitiert und diese pauschalisiert. Nicht nur, dass mit diesen beiden Kunden letztlich eine zufriedenstellende Einigung im Sinne beider Parteien erzielt werden konnte, auch sind diese Fälle Einzelfälle. Wir haben Ihnen bereits mehrfach unsere Gesprächsbereitschaft signalisiert und konkret angeboten, über jeden erfolgreich abgewickelten Fall Auskunft zu erteilen. Schließlich reklamieren Sie ja für sich selbst, über jedes Unternehmen zu berichten, welches seine Kunden unseriös behandelt. Und jeder unserer Fälle, die erfolgreich abgeschlossen wurden, steht für einen durch die Versicherungsunternehmen unfair behandelten Kunden.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.11.2015 um 09:19 Uhr
    Proconcept / Widerruf

    Leider gibt es auch Kunden, denen Proconcept vollmundige Versprechungen gemacht hat, die dann nicht eingehalten worden sind. Hier ein Beispiel:
    www.test.de/Lebensversicherung-Proconcept-fuehrt-Kunden-bewusst-in-die-Irre-4703381-0 (maa)

  • proConceptAG am 03.11.2015 um 17:15 Uhr
    Dank proConcept Widerrufsjoker für LV‘s

    Auch wir sind nicht frei von Fehlern, deswegen haben wir die harsche und in der Mehrheit der Punkte ungerechtfertigte Kritik von test dennoch zum Anlass genommen, sowohl interne Prozesse als auch unser Rechtsschutzmodell LV-Doktor zu optimieren. Die von woejrle59 zitierte Wartezeit von 3 - 6 Wochen für die Rückkaufswerte ist an der Tagesordnung. Zudem konnten wir, obwohl unsere Rechtsauffassung und unsere Bemühungen von test belächelt wurden, in den vergangenen Monaten viel erreichen: Sowohl das EuGH-Urteil zum unbegrenzten Widerruf von LV‘s – der sogenannte Widerrufsjoker – als auch zahlreiche Grundsatzentscheidungen am BGH haben die Netzwerkanwälte von LV-Doktor erzielt. 85 Verfahren konnten wir bereits am BGH erfolgreich beenden, weitere 118 Verfahren sind derzeit dort anhängig. Auch konnten von den 18 eingereichten Verfassungsbeschwerden 12 gewonnen werden, 39 Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich vorgelegt & Hunderte von Vergleichen und stattgebenden Urteilen erzielt werden.

  • PactaInvest am 11.03.2015 um 16:14 Uhr
    Auszahlung in 18 Tagen

    Sehr geehrte Damen und Herren von Finanztest,
    Sie kritisieren in Ihrem Testbericht aus dem Jahr 2012, dass sich in unseren Ankaufsbedingungen kein Hinweis auf die Auszahlungsfrist findet, obwohl wir von 14-20 Tagen sprechen. Wir haben diese Kritik aufgenommen und die Bearbeitungsdauer nun auch in den Kaufvertragsbedingungen verankert. Der Kunde hat damit einen Rechtsanspruch auf Auszahlung nach spätestens 18 Tagen. Des Weiteren erlauben wir uns den Hinweis, dass in Ihrem Testbericht unterschiedliche Geschäftsmodelle miteinander verglichen werden. Wir kaufen nicht nur die "Nuggets", sondern geben eine Ankaufsgarantie für alle Verträge, d.h. auch für Verträge deren Weiterführung sich nicht lohnt. Wir betreiben Policenfactoring, deshalb auch die Gebühren. Dass die Auszahlung des Kaufpreises in einer Summe erfolgt, versteht sich von selbst.