Vorm Landgericht: Anwalt sticht sich selbst nieder

Tatort Landgericht: Rettungssanitäter bringen den Angeklagten Peter René D. (55) aus dem Landgericht

Tatort Landgericht: Rettungssanitäter bringen den Angeklagten Peter René D. (55) aus dem Landgericht

Foto: Blaulicht-News.de
Von: DINO SCHRÖDER, Noel Altendorf und Marco Zitzow

Hamburg – Großalarm im Strafjustizgebäude!

Es ist 9.52 Uhr, als ein Mann im Eingangsbereich des Landgerichts nach einem Messerstich zusammenbricht.

14 Streifenwagen rücken an. Während Sanitäter den Verletzten versorgen, rollt die Fahndung nach dem mutmaßlich Täter an. Der Polizeihubschrauber kreist über dem Sievingplatz, Kräfte durchsuchen Planten un Blomen, U- und S-Bahnen dürfen nicht in der Gefahrenzone halten.

Großfahndung in Hamburg eingestelltMann fügte sich Stichverletzungen selber zu

Quelle: BILD/Marco Zitzow

Dann die überraschende Wende: Die Polizei bläst den Einsatz ab.

Stattdessen manifestiert sich ein ungeheurer Verdacht: Anwalt sticht sich selbst nieder! Das mutmaßliche „MesserOpfer“: Jurist René D. (55), im Januar zu drei Jahren und neun Monaten wegen Untreue verurteilt, mit fünf Jahren Berufsverbot belegt.

Verurteilt wegen Untreue: Peter René D. (55) im Prozess vor dem Amtsgericht

Verurteilt wegen Untreue: Peter René D. (55) im Prozess vor dem Amtsgericht

Foto: Martin Brinckmann

Er hatte SOS-Kinderdörfer um 231 000 Euro geprellt, einen Erben um 270 000 Euro gebracht. Gestern um 9.30 Uhr sollte in Saal 162 seine Berufungsverhandlung beginnen. Als D. nicht zum Termin erscheint, sofort Erinnerungen ans erste Verfahren. Da hatte er versucht, den Prozess zu boykottieren. Krankheit vorgetäuscht, bis ihn die Feuerwehr aus der Wohnung holte!

Zum Prozess gestern hatte die Richterin extra Amtsarzt Dr. Fabian Steffen einbestellt. Er versorgte D. als Ersthelfer, berichtete: „Er spielt Bewußtlosigkeit vor.“ Dazu die Aussage eines Beamten, der D. nach der angeblichen Attacke im UKE vernahm: „Er kann sich nicht erinnern. Es gibt auch durch Zeugen keinen Täterhinweis." Das reichte der Richterin um sich ein Bild zu machen: Sie ist überzeugt, dass sich der Anwalt selbst verletzte, um den Prozess zu vereiteln.

Folge: Berufung verworfen!

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