Parlament

Debatte zu 25 Jahre EU-Charta der Regional- oder Minder­heiten­sprachen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. März 2023, in einer rund 45-minütigen Vereinbarten Debatte an den 25. Jahrestag des Inkrafttretens der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen erinnert.

Europäische Sprachencharta

Die Sprachencharta ist die europäische Konvention für den Schutz und die Förderung von Sprachen, die von Angehörigen traditioneller Minderheiten verwendet werden. Sie trat am 1. März 1998 in Kraft und wurde von 25 Staaten ratifiziert. Die Charta enthält die Ziele und Grundsätze, zu deren Einhaltung sich die Vertragsstaaten für alle Regional- oder Minderheitensprachen verpflichten, die auf ihrem Hoheitsgebiet gesprochen werden: Achtung des Verbreitungsgebiets jeder dieser Sprachen, die Notwendigkeit ihrer Förderung, die Erleichterung des Gebrauchs und/oder die Ermutigung zu ihrem Gebrauch in Wort und Schrift im öffentlichen Leben und im privaten Bereich (durch geeignete Maßnahmen für ihren Unterricht und ihr Studium, durch grenzüberschreitenden Austausch für Sprachen, die in derselben oder ähnlichen Form in anderen Staaten gesprochen werden).

Darüber hinaus benennt die Charta Maßnahmen, um den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen im öffentlichen Leben (Bildungswesen, Justiz, Verwaltungsbehörden und öffentliche Dienstleistungsbetriebe, Medien, kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen, wirtschaftliches und soziales Leben und grenzüberschreitender Austausch) zu fördern. Die Anwendung der Charta wird von einem Sachverständigenausschuss kontrolliert, der die Aufgabe hat, die von den Vertragsstaaten regelmäßig vorgelegten Berichte zu prüfen. Das Sekretariat der Charta befindet sich im Agora-Gebäude des Europarats in Straßburg. (vom/10.02.2023)

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