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Weitere Fortsetzungstermine im Verfahren um Vorwurf des versuchten Betruges mit Corona-Schutzmasken

Pressemitteilung 07/23


16.03.2023



OSNABRÜCK. Im Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück (2. Große Strafkammer) um den Vorwurf des versuchten Betruges in Millionenhöhe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie der falschen Verdächtigung und Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens sind über den 20. März 2023 hinaus weitere Fortsetzungstermine zu erwarten (Aktenzeichen 2 KLs 4/22).

Das Verfahren gegen einen heute 32 Jahre alten Angeklagten betrifft vorrangig den Vorwurf, dieser habe im Jahr 2020 dem Bundesgesundheitsministerium FFP-Schutzmasken zum Kauf angeboten und dafür rund 17 Mio. Euro Vorkasse verlangt. Tatsächlich soll der Angeklagte nie in der Lage gewesen sein, die Ware zu liefern. Das Bundesgesundheitsministerium lehnte das Angebot ab. Zahlungen an den Angeklagten wurden nicht geleistet.

Im Zuge eines vorherigen Verfahrens im letzten Jahr vor dem Landgericht Osnabrück soll der Angeklagte zudem wahrheitswidrig behauptet haben, im zeitlichen Zusammenhang mit dem Angebot für die Maskenlieferung den damalige Bundesgesundheitsminister S. getroffen zu haben. Dieser habe angedeutet, persönliche finanzielle Vorteile aus der möglichen Lieferung von Masken zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dies nicht zutrifft und bereits das angebliche persönliche Treffen des Angeklagten mit dem Minister nie stattfand.

Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer hat im bisherigen Prozessverlauf bereits verschiedene Zeugen gehört, unter anderem den früheren Minister S. Der Abschluss der Hauptverhandlung war ursprünglich für den 20. März 2023 vorgesehen. Nach der aktuellen Planung wird die Beweisaufnahme jedoch an diesem Tag noch fortgesetzt. Die Schlussvorträge werden dann voraussichtlich in einem neu angesetzten weiteren Termin am Freitag, dem 24. März 2023, ab 09.00 Uhr in Saal 272 des Landgerichts gehalten. Ein Urteil könnte möglicherweise noch am selben Tag ergehen, anderenfalls in einem weiteren Fortsetzungstermin in einer der Folgewochen. Ein mögliches Datum hierfür steht noch nicht fest.

Der Vorsitzende hat für die Hauptverhandlung in dieser Sache umfassende Anordnungen betreffend auch die Medientätigkeit im Sitzungssaal getroffen. Darüber hinaus hat er ein Akkreditierungsverfahren für Pressevertreter angeordnet. Die Einzelheiten sind in der auf der Internetseite des Landgerichts abrufbaren Pressemitteilung 3/23 dargestellt. Bei allen bisher eingegangenen Akkreditierungsgesuchen wird insoweit davon ausgegangen, dass diese auch für die neu angesetzten weiteren Prozesstage gelten. Eine erneute Akkreditierung für die weiteren Termine ist daher für die bereits angemeldeten Pressevertreter nicht erforderlich.

Der Pressesprecher des Landgerichts wird im Rahmen der Verhandlung am 24. März 2023 für O-Töne zur Verfügung stehen. Eine vorherige Terminabsprache dazu ist nicht erforderlich.






Richter am Landgericht Dr. Christoph Sliwka
- Pressestelle -
Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2,
49074 Osnabrück
Telefon: 05 41 - 3 15 1127
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