Reiserechtsanwalt klärt auf

Flug verpasst: Wer haftet für lange Wartezeiten am Flughafen?

Lange Warteschlangen vor den Check-in-Schaltern und den Sicherheitskontrollen am Hamburger Flughafen.

Lange Warteschlangen vor den Check-in-Schaltern und den Sicherheitskontrollen am Hamburger Flughafen.

Bei überlangen Wartezeiten an Flughafen-Sicherheitskontrollen haben Passagiere unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz durch die Bundesrepublik.

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Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt) sprach zwei Klägerinnen in einem veröffentlichten Urteil Entschädigungen für zusätzliche Tickets und Übernachtungen zu, nachdem sie ihren Fernflug am Frankfurter Flughafen verpasst hatten, obwohl sie sich an die zeitlichen Vorgaben gehalten hatten. Grund für die Verzögerung waren die langen Wartezeiten an den von der Bundespolizei organisierten Passagierkontrollen.

Lange Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen

Nach Feststellung des Gerichts hatten die beiden Frauen bereits knapp drei Stunden vor dem geplanten Abflug in die Dominikanische Republik am Schalter eingecheckt und sich danach ohne vorwerfbare Verzögerungen auf den Weg zum Flugsteig gemacht.

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Der Flughafen hatte an dem fraglichen Tag einen Check-in zwei Stunden vor Abflug empfohlen. Spätestens 90 Minuten vor Schließung des Gates erreichten die Klägerinnen die Kontrollstelle für Passagiere und Handgepäck, wo sie so lange warten mussten, dass der Zutritt zum Flugzeug bereits geschlossen war.

Oberlandesgericht: Folgen für Fluggast unzumutbar

Die Klägerinnen hielten der Bundespolizei vor, die von privaten Dienstleistern durchgeführten Kontrollen nicht ausreichend organisiert zu haben.

Das OLG erkannte in seinem rechtskräftigen Urteil (Az. 1 U 220/20) zwar keine Verletzung der Amtspflichten insbesondere zur personellen Ausstattung der Kontrollen an. Der staatliche Eingriff habe aber bei den Passagieren zu einem unzumutbaren Sonderopfer geführt. „Ein Fluggast muss sich aber nicht auf eine beliebige Dauer einstellen, sondern darf sich nach den Empfehlungen des Flughafenbetreibers oder Vorgaben der Fluggesellschaft richten“, erklärte das OLG.

Diese Tipps helfen Reisenden bei einer Klage auf Entschädigung

Können sich Urlauberinnen und Urlauber mit ähnlicher Reisesituation auf dieses Urteil berufen? „Ja“, sagt Reiserechtsanwalt Paul Degott dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Man kann das Urteil für sich zitieren. Das OLG Frankfurt ist zwar nicht der Bundesgerichtshof, aber immerhin ein Oberlandesgericht mit einer gewissen Affinität zu reiserechtlichen Problemen. Man muss aber wissen, dass jedes andere Gericht auch anders entscheiden kann. Da sind die Gerichte in Deutschland frei.“

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Am Flughafen selbst sei es wichtig, den Zeitablauf zu dokumentieren. Degott rät, Fotos von einigen Situationen zu machen. Denn oft würden Betroffene wichtige Details wie die Zeitangaben nur schätzen. Wichtig sei, folgende Fragen so genau wie möglich beantworten zu können:

  • Wann sind die Reisenden am Flughafen mit dem Taxi, Bus, Auto oder der Bahn angekommen? Die genaue Uhrzeit ist wichtig.
  • Wann haben die Reisenden sich an der Schlange angestellt?
  • Wann haben sie eingecheckt?
  • Wie viele Personen haben an den Schaltern gearbeitet, um wie viele Flüge abzufertigen? „Häufig sind von zehn Schaltern nur zwei geöffnet, obwohl 20 Flüge abzufertigen sind“, so der Reiserechtsanwalt.
  • Wie lang war die Schlange an Mitreisenden?
  • Wurde das Abfertigungspersonal darüber informiert, dass der Flug beispielsweise in einer Viertelstunde fliegt? Und wurde gefragt, ob man eventuell in der Reihe vorrücken darf? „Das wird meistens zwar vom Personal abgelehnt, dennoch ist es vor Gericht relevant, ob das Abfertigungspersonal darauf hingewiesen wurde“, so Degott.

Außerdem könnte ein Anruf bei der Fluggesellschaft nützlich sein mit dem Hinweis: „Wartet noch auf uns“, sagt Degott. Das sei für die Airline zwar oft nicht möglich, da sie einen Flugplan einhalten müssen, doch es wäre einen Versuch wert.

RND/bv/dpa

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