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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (264) Polizeilicher Schusswaffengebrauch in Gunzenhausen

Gunzenhausen (ots)

In den frühen Freitagmorgenstunden (25.02.2022) ereignete sich nach einem Messerangriff ein polizeilicher Schusswaffengebrauch in Gunzenhausen - Frickenfelden (Lkrs. Weißenburg-Gunzenhausen). Ein 47-jähriger Mann erlitt hierbei tödliche Verletzungen.

Gegen Mitternacht ging bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Mittelfranken eine Mitteilung ein, wonach ein Mann im Bereich seines Anwesens in der Lindenstraße offenbar mit Gegenständen um sich werfen solle.

Die alarmierte Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Gunzenhausen nahm beim Eintreffen Rauch und Feuer aus dem betreffenden Anwesen wahr und verständigte umgehend die Feuerwehr, welche schnell vor Ort eintraf. Im Verlauf der beginnenden Löschmaßnahmen trat der 47-jährige Bewohner des Hauses den Einsatzkräften mit einem Messer entgegen.

Nach bisherigem Ermittlungsstand bedrohte der Mann die polizeilichen Einsatzkräfte mit dem Messer und griff diese an. Trotz mehrfachen Einsatz des Pfeffersprays konnte der Angriff letztendlich nur durch einen Schusswaffengebrauch der Polizeibeamten gestoppt werden. Der 47-Jährige wurde hierbei schwer verletzt und nach umgehend eingeleiteter medizinischer Erstversorgung in ein Krankenhaus eingeliefert. Dort verstarb der Mann an den Folgen der Verletzungen.

Die Polizeibeamten als auch die Einsatzkräfte der Feuerwehr blieben körperlich unverletzt, werden jedoch psychologisch betreut.

Vor Ort waren mehrere Dutzend Einsatzkräfte der umliegenden Feuerwehren, des Rettungsdienstes sowie des Technischen Hilfswerks im Einsatz. Das in dem Anwesen ausgebrochene Feuer konnte rasch gelöscht werden. Für die Dauer der Löschmaßnahmen mussten die Bewohner von zwei angrenzenden Wohnhäusern vorsorglich ihre Anwesen verlassen. Die Personen konnten noch in der Nacht in ihre Wohnungen zurückkehren.

Die weiteren Ermittlungen zur Klärung des Tathergangs werden nun durch die Kriminalpolizeiinspektion Ansbach in enger Abstimmung mit der Ansbacher Staatsanwaltschaft geführt. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs hat das Bayerische Landeskriminalamt, wie in solchen Fällen üblich, die Ermittlungen übernommen.

Weitere Auskünfte zum Fortgang des Verfahrens erteilen die Pressestellen des PP Mittelfranken bzw. des Bayerischen Landeskriminalamts.

Erstellt durch: Michael Petzold / bl

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