Damit Menschen die tollen Möglichkeiten der Kasualien für sich entdecken, müssen sie auf die Idee kommen, danach bei uns zu fragen. Es ist heute nicht mehr selbstverständlich, die neugeborene Tochter im Pfarramt zur Taufe anzumelden oder den 13-jährigen Sohn zum Konfirmandenunterreicht, seine Hochzeit kirchlich zu feiern oder beim Tod eines Angehörigen die Pfarrerin anzurufen.
Im Evangelischen Oberkirchenrat wurde darüber nachgedacht, wie die Kasualien bekannter und attraktiver werden können. Ein Thesenpapier dazu wurde 2021 badenweit diskutiert. Die Rückmeldungen sollen 2023 in ein „Kasualgesetz“ münden, das Spielräume eröffnet, Verfahren vereinfacht und Zuständigkeiten bedarfsgerecht regelt.
Hier finden Sie den Text des Thesenpapiers, eine Präsentation dazu und die dazu geplanten Veranstaltungen:
Quelle: Arbeitsstelle Gottesdienst
Quelle: Arbeitsstelle Gottesdienst