Kasualien

 

Unser Licht auf den Scheffel stellen:

Kasualien in der evangelischen Kirche
Mit Gottesdiensten zur Taufe, Konfirmation, Hochzeit und Bestattung, mit Segensfeiern zu Schwangerschaft und Geburt, zur Einschulung, zu Jubiläen und an anderen Lebensübergängen haben wir wunderbare Möglichkeiten: Menschen auf einem wichtigen Abschnitt ihres Lebens zu begleiten, ihre spirituellen Suchbewegungen und Fragen kennenzulernen, Gottes Segen mit ihnen zu teilen. In diesem Feld haben wir als Kirche viel zu bieten: Hier finden Sie Anregungen für eine kreative Kasualpraxis, die bei Bedarf in ein breites Begleitangebot in Kitas, Krabbelgruppen und Schulseelsorge, Erwachsenenbildung und Trauerbegleitung münden kann.
 

Kasualprozess:

„Kasualien als Ankerpunkte für die Beziehung zur Evangelischen Kirche“
Damit Menschen die tollen Möglichkeiten der Kasualien für sich entdecken, müssen sie auf die Idee kommen, danach bei uns zu fragen. Es ist heute nicht mehr selbstverständlich, die neugeborene Tochter im Pfarramt zur Taufe anzumelden oder den 13-jährigen Sohn zum Konfirmandenunterreicht, seine Hochzeit kirchlich zu feiern oder beim Tod eines Angehörigen die Pfarrerin anzurufen.
Im Evangelischen Oberkirchenrat wurde darüber nachgedacht, wie die Kasualien bekannter und attraktiver werden können. Ein Thesenpapier dazu wurde 2021 badenweit diskutiert. Die Rückmeldungen sollen 2023 in ein „Kasualgesetz“ münden, das Spielräume eröffnet, Verfahren vereinfacht und Zuständigkeiten bedarfsgerecht regelt. 
Hier finden Sie den Text des Thesenpapiers, eine Präsentation dazu und die dazu geplanten Veranstaltungen:
 

Taufinitiative:

  

Ulrike Beichert

Pfarrerin, Leiterin Arbeitsstelle Gottesdienst

Rainer Heimburger

Pfarrer, Arbeitsstelle Gottesdienst