Vorsitzender Marwein: Mitzeichnung öffentlicher Petitionen künftig möglich
Stuttgart. In seiner Sitzung am Donnerstag, 22. Juni 2023, hat der Petitionsausschuss auf Antrag von Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP Verfahrensgrundsätze für die Mitzeichnung öffentlicher Petitionen beschlossen. Das hat der Vorsitzende Thomas Marwein (Grüne) mitgeteilt. „Mit der Einführung einer eigenen Online-Mitzeichnungsmöglichkeit will der Petitionsausschuss interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einräumen, Anliegen von allgemeinem Interesse, welche als Petition eingereicht wurden, zu unterstützen“, berichtete Marwein. „So soll statt privaten Plattformen der offizielle Weg eines echten Petitionsverfahrens sichergestellt werden.“
In den beschlossenen Verfahrensgrundsätzen werde u.a. geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Petition öffentlich zu machen, so der Vorsitzende. „Inhaltliche Anliegen müssen von allgemeinem Interesse und für eine sachliche, öffentliche Diskussion geeignet sein“, betonte Thomas Marwein. Überdies müsse die Behandlung des Anliegens auch in die Zuständigkeit des Petitionsausschusses fallen und der Petent müsse mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Es sei angedacht, öffentliche Petitionen für eine Dauer von sechs Wochen auf der Internetseite des Landtags zu veröffentlichen. „In diesem Zeitraum besteht dann die Möglichkeit, dass weitere Personen oder Gruppen über das Internet die Gelegenheit zur Mitzeichnung haben“, erläuterte Marwein.
Erhalte eine öffentliche Petition im genannten Zeitraum Mitzeichnungen von über 10.000 Personen, habe der Petitionsausschuss innerhalb der nächsten sechs Monate eine öffentliche Anhörung zu dieser Petition durchzuführen. „Das bisherige Petitionsverfahren wird mit mit der Möglichkeit verbunden, mit Online-Petitionen öffentliche Aufmerksamkeit für ein allgemeines Thema zu generieren“, sagte der Ausschussvorsitzende. Die neue Möglichkeit der Online-Mitzeichnung soll Anfang 2024 zur Verfügung stehen. Am Ende der Wahlperiode werden die Verfahrensgrundsätze evaluiert.
Ein Änderungsantrag der AfD, der darauf abzielte, zum einen den Veröffentlichungszeitraum auf der Internetseite des Landtags von sechs auf acht Wochen zu verlängern und zum anderen die erforderliche Zahl der Mitzeichnungen von 10.000 Personen auf 5.000 Personen abzusenken, wurde mehrheitlich abgelehnt.