Achtung: Mit sofortiger Wirkung können keine Anträge für dieses Förderprogramm mehr entgegengenommen werden, da die finanziellen Mittel erschöpft sind. Es ist jedoch vorgesehen, das Programm ab 2024 mit einer modifizierten Richtlinie fortzusetzen. Aktuelle Informationen werden wir zu gegebener Zeit an dieser Stelle bereitstellen.
Mit diesem Darlehensprogramm wird der soziale Mietwohnungsbau in Sachsen-Anhalt gefördert. Ziel ist die Belebung der Innenstädte Sachsen-Anhalts als Wohnstandorte, sowie die Begleitung der Stadtumbauprozesse in Hinblick auf demografische Entwicklungen und Bestrebungen zur Energieeinsparung.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer und Erbbauberechtigte von geeigneten Baugrundstücken in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Neubau (Lückenschließung)
- Ersatzbau nach Abbruch
- Erneuerung eines unbewohnbar gewordenen Gebäudes ohne Abbruch
- Erneuerung eines baufälligen, aber noch bewohnbaren Gebäudes ohne Abbruch
- Umbau oder Erweiterung eines bestehenden Gebäudes unter wesentlichem Bauaufwand
Ihre Vorteile
- Zinsgünstiges Darlehen mit 0% für die ersten max. 20 Jahre
- Laufzeiten bis max. 30 Jahre
- Tilgungszuschuss bis 30% der Darlehenssumme
Was Sie beachten sollten
- Der geförderte Wohnraum unterliegt einer Zweck- und Belegungsbindung, d. h. der Eigentümer / Vermieter darf den Wohnraum über einen Zeitraum von 20 Jahren nur Wohnungssuchenden mit einem Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stellen. Die zu entrichtende Miete darf in den ersten vier Jahren ab Abschluss des Mietvertrages in der Landeshauptstadt Magdeburg und in der Stadt Halle höchstens 6,50 Euro, in allen übrigen Gemeinden 6,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, betragen.
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen der Antragsformulare ausschließlich den Adobe Acrobat Reader in der neusten Version. Nur so ist sichergestellt, dass eingegebene Daten in den PDF-Dateien korrekt gespeichert werden. Den passenden Download für Ihr Betriebssystem finden Sie hier: https://get.adobe.com/de/reader/
Bitte beachten Sie, dass der unverschlüsselte E-Mailversand unsicher und mit diversen Risiken verbunden ist.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer und Erbbauberechtigte von geeigneten Baugrundstücken in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Neubau (Lückenschließung)
- Ersatzbau nach Abbruch
- Erneuerung eines unbewohnbar gewordenen Gebäudes ohne Abbruch
- Erneuerung eines baufälligen, aber noch bewohnbaren Gebäudes ohne Abbruch
- Umbau oder Erweiterung eines bestehenden Gebäudes unter wesentlichem Bauaufwand
Ihre Vorteile
- Zinsgünstiges Darlehen mit 0% für die ersten max. 20 Jahre
- Laufzeiten bis max. 30 Jahre
- Tilgungszuschuss bis 30% der Darlehenssumme
Was Sie beachten sollten
- Der geförderte Wohnraum unterliegt einer Zweck- und Belegungsbindung, d. h. der Eigentümer / Vermieter darf den Wohnraum über einen Zeitraum von 20 Jahren nur Wohnungssuchenden mit einem Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stellen. Die zu entrichtende Miete darf in den ersten vier Jahren ab Abschluss des Mietvertrages in der Landeshauptstadt Magdeburg und in der Stadt Halle höchstens 6,50 Euro, in allen übrigen Gemeinden 6,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, betragen.
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
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