Mit dem neuen Verfahren bei Google News will das Unternehmen nun möglicherweise einen Schritt auf die Verlage zugehen. Bislang zumindest standen eher Drohungen im Raum, Google werde alle Verlagsangebote aus Google News entfernen.

Oberbeck sagte dazu: "Die neue Google-News-Bestätigungserklärung gibt Verlagen in Deutschland eine zusätzliche Möglichkeit zu entscheiden, ob ihre Inhalte von den Besuchern bei Google News gefunden werden. Damit bewahren wir Google News als offene Plattform, gleichzeitig schaffen wir Rechtssicherheit für Blogger, Journalisten und Verlage angesichts der veränderten Gesetzeslage."

Auch jetzt schon können Inhalteanbieter bei Google News widersprechen, wenn sie dort nicht auftauchen wollen. Auch können sie die Nutzung mit bestimmten Steuerbefehlen einschränken – also beispielsweise die Länge des Textschnipsels, der angezeigt werden darf, bestimmen. Da diese Erlaubnis nachträglich erfolgt – zuerst einmal übernimmt Google die Inhalte – unterscheidet sich das Verfahren ein wenig von dem neuen Weg. Künftig werden neu aufgenommene Angebote auf dem oben beschriebenen Weg vorher gefragt.

Googles Suche ändert sich nicht

Die Suche von Google wird von der Änderung nicht berührt. Auch in den Suchergebnissen tauchen Nachrichten von Medien auf, wenn sie aktuell zu einem Suchwort passen. Die Darstellung dieser Ergebnisse, die von der in Google News etwas abweicht, wird aber nicht verändert. In der Suche also werden auch die Medien weiter erscheinen, die der Nutzung ihrer Inhalte bei Google News widersprochen haben.

Die Zustimmung zur Nutzung bei Google News kann jederzeit widerrufen werden. Das Leistungsschutzrecht soll eigentlich erreichen, dass Google zahlt. Mit der Änderung lässt sich das Unternehmen von jedem einzeln bestätigen, dass es nicht zahlen muss.

Ob das nun aber den Verlagen genügt? Der Bundesverband Deutscher Zeitschriftenverleger (BDZV) ist der härteste Forderer des Leistungsschutzrechtes. Wir haben gefragt, was man dort zur Änderung bei Google News sagt. Die Antwort: Der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) finden es "konsequent", dass Google mit dem neuen Verfahren das Leistungsschutzrecht anerkenne. "Die Verleger gehen allerdings davon aus, dass das Recht weiterreicht." Die Entscheidung, ob Verlage ihre Inhalte dem Dienst Google-News kostenlos überlassen, müsse daher jedes Unternehmen selbst treffen.

Nachtrag: Der Text wurde um die Erklärung der Verlegerverbände ergänzt.

In eigener Sache: ZEIT ONLINE wird das Opt-in nutzen und seine Inhalte weiterhin bei Google News zur Verfügung stellen.