Landesregierung festigt die enge Partnerschaft mit den jüdischen Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen – Kabinett beschließt Sechsten Änderungsstaatsvertrag

Ministerpräsident Wüst: Schutz und Stärkung jüdischen Lebens sind Teil der Staatsräson und persönliches Herzensanliegen

14. März 2022
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Das Kabinett hat die weiterentwickelte Fassung des Staatsvertrags zwischen dem Land und den jüdischen Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen beschlossen.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Kabinett hat am Montag, 14. März 2022, die weiterentwickelte Fassung des Staatsvertrags zwischen dem Land und den jüdischen Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Mit dem Sechsten Änderungsstaatsvertrag zwischen dem Land und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe, der Synagogen-Gemeinde Köln und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen festigt die Landesregierung die enge und vertrauensvolle Partnerschaft mit den Verbänden und verstärkt ihr Engagement für die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Dies beinhaltet unter anderem Unterstützung für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen wie auch für Angebote der kulturellen und religiösen Gemeindearbeit. Ministerpräsident Hendrik Wüst leitete die Kabinettsitzung am Montag per Videoschalte aus Israel, wo er sich derzeit auf Auslandreise befindet.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Der Schutz und die Stärkung jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen und die Vertiefung der Verbundenheit mit allen Menschen jüdischen Glaubens sind für die Landesregierung Teil der nordrhein-westfälischen Staatsräson und auch mir persönlich ein Herzensanliegen. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir das vielfältige jüdische Leben in Deutschland als integralen Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens fördern und unterstützen. Mit der Verstetigung und Erhöhung der Sicherheitskosten reagieren wir auf die Zunahme antisemitischer Tendenzen in der Gesellschaft und zeigen allen Jüdinnen und Juden unmissverständlich: Nordrhein-Westfalen steht fest an ihrer Seite.“

„Die jüdischen Gemeinden und Verbände sind wichtige Akteure im gesellschaftlichen Leben unseres Landes. Sie geben vielen Menschen Halt und Zuversicht und leisten bedeutende Arbeit im Bereich der Integration. Dass sich heute in Nordrhein-Westfalen die größte jüdische Gemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland etabliert hat, ist auch Ausdruck der langjährigen engen und vertrauensvollen Beziehungen und macht mich stolz und dankbar“, so Ministerpräsident Wüst weiter.

Die derzeit 22 jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben rund 26.000 Mitglieder. Im Rahmen des sechsten Änderungsvertrages wird die Landesleistung ab 2022 auf insgesamt 23,5 Millionen Euro jährlich erhöht – von zuletzt rund 18 Millionen Euro pro Jahr. Damit beteiligt sich das Land an den laufenden Ausgaben der jüdischen Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen für ihre religiösen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse und ihre Verwaltung sowie für die Sicherheitsleistungen zum Schutz jüdischer Einrichtungen. An den Kosten dieser Sicherheitsleistungen hat sich das Land bislang schon mit drei Millionen Euro pro Jahr beteiligt. Nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 hatte das Land den jüdischen Landesverbänden im Jahr 2020 zudem einmalig 1,5 Millionen Euro zusätzlich für Sicherheitskosten im Zusammenhang mit Wachdiensten zur Verfügung gestellt. Der Sechste Änderungsvertrags sieht nun eine Erhöhung der Sicherheitsleistungen auf fünf Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2022 vor.

Dr. Oded Horowitz, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein: „Die Verlängerung des Staatsvertrags ist ein wichtiges Zeichen der Politik zur Unterstützung jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen, Heimat der größten jüdischen Gemeinschaft in Deutschland. Wir danken dem Ministerpräsidenten und der Landesregierung für den wichtigen Beitrag zur Gewährleistung des notwendigen Schutzes, Modernisierung und einer nachhaltigen Weiterentwicklung unserer Jüdischen Gemeinden.“

Zwi Rappoport, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe: „Mit dem sechsten Änderungsstaatsvertrag werden die gewachsenen freundschaftlichen Beziehungen des Landes mit den Jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gefestigt und fortentwickelt. Unser Dank gilt Herrn Ministerpräsident Wüst und der gesamten Landesregierung, die gerade in Zeiten wachsender antisemitischer Bedrohungen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen geleistet haben.“

Abraham Lehrer, Vorstandsmitglied der Synagogen-Gemeinde Köln und Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland: „Das Land Nordrhein-Westfalen zeigt sich erneut als verlässlicher Partner der Jüdischen Gemeinschaft. Der Synagogen-Gemeinde Köln gibt der überarbeitete Staatsvertrag Planungssicherheit und eröffnet die Möglichkeit, das Angebot der Betreuung für die Mitglieder unabhängig vom Alter auszubauen und zu verstetigen. Der Landesregierung unter Ministerpräsident Wüst gebührt unser Dank für die zügige Verhandlung und rasche Umsetzung des Verhandlungsergebnisses. Die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen werden auch ihrerseits ein verlässlicher Akteur bei der weiteren Entwicklung unseres Landes sein. Der Ausbau jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen ist für die kommenden Jahre gesichert.“

Alexandra Khariakova, Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes progressiver jüdischer Gemeinde: „Mit diesem sechsten Änderungsvertrag zum Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den vier jüdischen Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen wird der progressiven jüdischen Stimme und damit den progressiven jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ermöglicht, liberales jüdisches Leben weiter auf- und auszubauen, welches vor 250 Jahren in Deutschland seinen Anfang hatte.“

Durch die Mittel soll auch ein breiteres Angebot im Gemeindeleben sowohl für Bedürftige und Senioren wie für junge Gemeindemitglieder ermöglicht werden, etwa der Ausbau der kultursensiblen Pflege in den Elternheimen und die Entwicklung altersgerechten Wohnens. Des Weiteren werden durch die Erhöhung Aufwendungen abgedeckt, die den jüdischen Gemeinden als Träger von Ersatzschulen entstehen. Dies gilt auch für die Kosten für gesicherte Schülertransporte.

Der Änderungsvertrag sieht zudem eine Erhöhung der Mittel für den Synagogenneubau sowie für Umbau- und Renovierungsarbeiten vor. Dazu werden die seit 2018 bereitgestellten und jährlich um 200.000 Euro erhöhten Mittel ab 2023 um jährlich 350.000 Euro bis zur letztmaligen Bereitstellung der Mittel in Höhe von 5,9 Millionen Euro im Jahr 2028 erhöht. Statt der bisher vorgesehenen Gesamtsumme von 44 Millionen Euro über elf Jahre übernimmt das Land rund 47 Millionen Euro für Neubauten, Umbau- und Renovierungsarbeiten.

Grundlage für die Landesleistung ist ein Vertrag, der 1992 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Verbänden geschlossen wurde. Demnach verpflichtet sich das Land, die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, die ihnen nach der Tradition des Judentums obliegen. Der Staatsvertrag ist in den vergangenen zwanzig Jahren mehrfach geändert und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst worden, zuletzt mit dem Fünften Änderungsvertrag vom 21. März 2017.

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