Zeitenwende in der Party-Branche an der Playa de Palma auf Mallorca: Die in dem Verband ABONE zusammengeschlossenen und rund um den sogenannten Ballermann tätigen Unternehmen haben sich am Freitag (11.3.) zu einem Verhaltenskodex verpflichtet, der den regelmäßigen Exzessen an der Playa de Palma ein Ende setzen soll.

Die von dem Verband als "historisch" bezeichnete Selbstverpflichtung sieht unter anderem vor, gemeinsam verstärkt gegen exzessive Trunkenheit, vulgäres Auftreten, Gewalttätigkeiten, Hassbotschaften und allgemein "unzivilisiertes" Verhalten vorzugehen.

An der Playa de Palma ausgiebig zu feiern ist für einen Teil der deutschen Mallorca-Urlauber seit vielen Jahren fester Bestandteil ihres Insel-Besuchs. Für die Biergärten, Clubs und Diskotheken, die sie bewirten, war das zumindest bis vor Corona ein mehr als einträgliches Geschäft.

Das sind die Unterzeichner

Zu den Unterzeichnern gehören die Verantwortlichen von Megapark (Cursach-Gruppe) und Bierkönig (Pascual-Gruppe), den größten Vergnügungstempeln in der Urlauberhochburg. Hinzu kommen die Biergärten und Diskotheken Bamboleo, Rutschbahn, Showarena, Salsa Rosa, Las Palmeras, Oberbayern, Bolero, Regine’s und Lunita. Nicht unterzeichnet hat bisher ein Newcomer, die noch im Aufbau befindliche "Stürmer Arena" (Muenchner Kindl).

Die Selbstverpflichtung kommt zu einem Zeitpunkt, in dem erstmals seit zwei Jahren an der Playa de Palma wieder in großem Stil gefeiert werden soll. Zugleich steht die Branche stark unter Druck: Eines der erklärten Ziele der Balearen-Regierung ist es, dem Sauftourismus an der Playa de Palma sowie auch in der Briten-Hochburg Magaluf ein für alle Mal einen Riegel vorzuschieben.

Strenge öffentliche Auflagen, etwa was den Alkoholkonsum am Strand und auf der Straße betrifft, gibt es schon seit Jahren. Die Einhaltung dieser Benimmregeln zu erzwingen, gestaltet sich jedoch schwierig.

Selbstverpflichtung im Wortlaut

In der der Mallorca Zeitung vorliegenden Erklärung verpflichten sich die Unternehmen dazu:

  1. Alle geltenden Vorschriften zu respektieren und vollständig einzuhalten, mit besonderem Augenmerk auf die Beachtung der Gleichberechtigung und den Schutz von Minderjährigen, wozu auch das Verbot des Verkaufs von Alkohol und Tabak sowie des nächtlichen Zutritts zum Lokal gehört.
  2. Keinerlei Toleranz zu zeigen gegenüber unzivilisiertem, rassistischem und gewalttätigem Verhalten jeglicher Art sowie gegenüber Drogenkonsum in den Einrichtungen. In diesem Zusammenhang verpflichten sie sich dazu: a.) Wachsam zu sein, um den Drogenkonsum in ihren Einrichtungen zu verhindern, und klar und umfassend über dieses Verbot zu informieren, sowie b,). die Sicherheit und Überwachung zu gewährleisten, um gewalttätiges Verhalten jeglicher Art in ihren Einrichtungen zu verhindern und so für die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zu sorgen.
  3. Zu einer ständigen Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Sicherheitskräften und der Nationalpolizei. Ein direkter Kanal wird gemeinsam mit der Polizeistation Playa de Palma der Nationalpolizei eingerichtet. Dieser Kommunikationskanal ermöglicht die rasche Meldung aller Vorfälle und die Verhinderung, Aufdeckung oder Aufklärung von Straftaten jeglicher Art.
  4. Einen internen Kommunikationskanal zwischen den Mitgliedern in diesem Gebiet zu nutzen, um gegebenenfalls über den Ausschluss von unzivilisierten Gästegruppen und Hausverbote zu informieren, um zu verhindern, dass solche nicht zu tolerierenden Verhalten von Veranstaltungsort zu Veranstaltungsort wiederholt und nicht geahndet werden.
  5. Eine minimale und grundlegende Kleiderordnung für den Zugang zu den Veranstaltungsorten festzulegen. Dabei geht es nicht darum, die Partyatmosphäre einzuschränken, sondern darum, vulgäre und unanständige Bilder, die den Eindruck eines minderwertigen Tourismus erwecken und zu unzivilisiertem Verhalten verleiten, von der Playa de Palma zu verbannen. Zusätzlich zu der Verpflichtung, die Räumlichkeiten mit Schuhen und T-Shirt oder Hemd zu betreten, wird der Zugang von Personen mit äußerst peinlichen und geschmacklosen Accessoires oder Verkleidungen beschränkt.
  6. Das Protokoll für die Zugangskontrolle zu den Räumlichkeiten wird verstärkt und verbessert, um a.) die Einhaltung der vereinbarten Kleiderordnung zu gewährleisten; b.) das Verbot des Zugangs mit Megaphonen oder Lautsprechern durchzusetzen; c.) schon in der Warteschlange abnormales Verhalten, starke Trunkenheit oder Alkoholkonsum festzustellen und d.) auf Tattoos mit Symbolen von Neonazi-Gruppen und/oder Hassbotschaften zu achten.
  7. Die grundlegenden Verhaltens- und Respektregeln über alle verfügbaren Kanäle zu kommunizieren: Großbildschirme, Anzeigetafeln, Fernseher, Beschilderung usw.
  8. Den Verband über alle ihnen bekannte illegalen Aktivitäten zu informieren, die zu unlauterem Wettbewerb gegenüber anderen Unternehmen führen können, sodass der Verband zur Wahrung der gemeinsamen Interessen handeln kann, indem er dies bei der zuständigen Behörde anzeigt.
  9. Das Konzept einer verantwortungsvollen und hochwertigen Freizeitgestaltung wird durch eine Marketingkampagne in Deutschland gefördert, um das Bewusstsein für den Respekt vor Mallorca zu schärfen. Darin kommen bekannte deutschen Persönlichkeiten vor, die den Strand genießen, in einem Restaurant essen, Sport treiben, sich auf einer Hotelterrasse entspannen und natürlich auch Party machen, aber dies stets mit einer positiven und Mallorca gegenüber respektvollen Botschaft, die die Tourismus-Phobie meidet.
  10. Einen aktiven Beitrag zur Förderung des positiven Images und des hohen Mehrwerts der Freizeitsektors innerhalb der Wertschöpfungskette des Tourismussektors der Balearen zu leisten.

Das könnte Sie interessieren:

In dem Verband ABONE (Asociación Balear de Ocio y Entretenimiento) haben sich Freizeit- und Nachtleben-Unternehmen der Balearen zusammengeschlossen. Mitglieder sind auch etliche Clubs in Palma sowie in Magaluf. Die Selbstverpflichtung bezieht sich jedoch nur auf die Playa de Palma.

Die Unterzeichner der Selbstverpflichtung, um an der Playa de Palma Maß zu halten, am Freitag (11.3.). ABONE