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Stanford zieht Vorwurf gegen von der Leyen zurück

Ursula von der Leyen Ursula von der Leyen
Die amerikanische Eliteuniversiät Stanford hält es nun doch nicht mehr für problematisch, dass Ursula von der Leyen einen Gasthörer-Aufenthalt dort in ihrem Lebenslauf angibt
Quelle: dpa
Die US-Eliteuniversität Stanford in Kalifornien korrigiert ihre Einschätzung über Ursula von der Leyens Aufenthalt. Ihre Leistungen als Gast seien doch ausreichend, um sie im Lebenslauf anzugeben.

Die Stanford-Universität hat ihre Einschätzung des Lebenslaufes von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen zurückgezogen. Eine Sprecherin erklärte gegenüber der „Welt“, man halte an dem Vorwurf nicht weiter fest, die CDU-Politikerin habe den Namen der Hochschule missbräuchlich angegeben. Die Verteidigungsministerin hatte sich bereits am Sonntag gegen die Einschätzung der Hochschule gewehrt.

Wie es auf der Internetseite von der Leyens heißt, hat sie zwei Stationen in Kalifornien absolviert. 1993 war sie demnach "Auditing guest an der Stanford University, Graduate School of Business". 1995 ist von einem "Aufenthalt an der Stanford Health Services Hospital Administration" die Rede. Ähnlich lauten die Angaben auf der Website des Verteidigungsministeriums.

Die Stanford-Universität hatte auf Anfrage der „Welt am Sonntag“ zunächst massive Kritik geübt: Von der Leyen war demnach in keinem offiziellen Programm eingeschrieben, aus dem ein Schein oder akademischer Abschluss resultiert. Wer sich ohne einen solchen Leistungsnachweis in seinem Lebenslauf auf die Universität beziehe, missbrauche den Namen Stanfords, erklärte die Sprecherin.

Stanford hält Leistungen nun für ausreichend

Ein solches offizielles Zertifikat konnte die Ministerin auch auf Nachfrage nicht vorlegen. Tatsächlich präsentierte die „Welt am Sonntag“ aber verschiedene Unterlagen wie zum Beispiel ein Empfehlungsschreiben, aus denen unter anderem hervorgeht, dass sie mit einer eingeschriebenen Studentin eine medizinische Studie ausgearbeitet hatte. Zudem gab sie an, als Gast Seminare besucht zu haben.

Die Sprecherin Stanfords korrigierte jetzt ihre Einschätzung und hält die Leistungen nun für ausreichend, um sie im Lebenslauf anzugeben. Aktivitäten dieser Art würden nicht registriert. Eine Auflistung davon sei aber keine missbräuchliche Benutzung des Namens der Hochschule. Die Universität bedauere jegliche Fehlkommunikation, die entstanden sei.

Die erste Erklärung der Universität Stanford:

„Die Dinge, die als Qualifikationen für diese Privatperson aufgeführt sind, stellen keine Art von Interaktion dar, für die die Stanford University in irgendeiner Form Zeugnisse verleiht. Stanford bewahrt keine Unterlagen für Personen auf, die die Universität in einer Eigenschaft ,besuchen‘, die ihnen kein formales Verhältnis oder einen Titel verleiht.

Ein ,auditing guest‘ könnte die Behauptung sein, dass jemand in einer inoffiziellen Eigenschaft in einer Klasse saß – aber die Universität hat keine offiziellen Unterlagen für solche Privatpersonen.

Sie war in keinem formellen Programm der Stanford University eingeschrieben, das entweder ein Zertifikat oder einen Abschluss verleihen würde. Wir haben keine Bezeichnung für einen ,Aufenthalt‘ in der Stanford-Krankenhausverwaltung. Normalerweise würden wir Menschen, die Dinge dieser Art auf einem Lebenslauf angeben, als Personen betrachten, die den Namen der Stanford University missbrauchen.“

Die zweite Erklärung der Hochschule:

„Die Stanford University bittet Medienvertreter, alle Stanford-bezogenen Tätigkeiten direkt mit den Betroffenen zu verifizieren, die diese Tätigkeiten unter ihren Zeugnissen auflisten. Die Universität ist nur in der Lage, verliehene akademische Grade sowie in einigen Fällen eine Beschäftigung zu bestätigen.

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Wie es die Universität versteht, hat die deutsche Ministerin Ursula von der Leyen eine Bestätigung dafür geliefert, dass sie im Jahr 1993 ein ,auditing guest‘ an der Stanford Graduate School of Business war und im Jahr 1995 für ein Projekt für die Stanford Health Services Hospital Administration arbeitete.

Obwohl die Universität keine Unterlagen für diese Tätigkeiten besitzt, ist das sachgetreue Aufführen dieses Engagements durch eine Privatperson kein Missbrauch des Universitätsnamens. Wir bedauern jede Fehlkommunikation, die zu entsprechenden Berichten geführt hat.“

DW/hmh

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