205.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 205.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 68.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während und nach dem Relegationshinspiel gegen den Hamburger SV am 1. Juni 2023 brannten Stuttgarter Zuschauer 115 Bengalische Feuer und einen Rauchtopf ab. Im Verlauf und nach dem Relegationsrückspiel beim Hamburger SV am 5. Juni 2023 zündeten sie darüber hinaus 89 Bengalische Feuer.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 205.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 68.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während und nach dem Relegationshinspiel gegen den Hamburger SV am 1. Juni 2023 brannten Stuttgarter Zuschauer 115 Bengalische Feuer und einen Rauchtopf ab. Im Verlauf und nach dem Relegationsrückspiel beim Hamburger SV am 5. Juni 2023 zündeten sie darüber hinaus 89 Bengalische Feuer.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.