DFB-Sportgericht
205.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 205.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 68.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Während und nach dem Relegationshinspiel gegen den Hamburger SV am 1. Juni 2023 brannten Stuttgarter Zuschauer 115 Bengalische Feuer und einen Rauchtopf ab. Im Verlauf und nach dem Relegationsrückspiel beim Hamburger SV am 5. Juni 2023 zündeten sie darüber hinaus 89 Bengalische Feuer.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Drei Spiele Sperre für Ingolstadts Deichmann
Das DFB-Sportgericht belegt Ingolstadts Yannick Deichmann wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Drittligaspielen. Zudem wurde Erdal Celik, Technischer Direktor von Alemannia Aachen, mit einem Innenraumverbot belegt.
119.100 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden
Das Sportgericht des DFB belegt Drittligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 119.100 Euro.
Zwei Spiele Sperre für Braunschweigs Nikolaou und Elversbergs Schmahl
Das DFB-Sportgericht hat Jannis Nikolaou (Eintracht Braunschweig) und Frederik Schmahl (SV Elversberg) im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens jeweils mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.