SPD Berlin: Mitgliederbefragung zum Landesvorsitz - Stichwahl

Der SPD-Landes­vorstand hat am 26. Februar 2024 beschlossen, vor dem Landes­parteitag die Mitglieder der Berliner SPD zum zukünftigen Landes­vorsitz zu befragen. Die Befragung wird digital und als Briefwahl durchgeführt.

Du hast Fragen zur Mitglieder­befragung? Viele Antworten findest Du in unserem FAQ. Du brauchst Unterstützung? Dann schreib uns eine E-Mail an mitgliederbefragung.berlin@spd.de.

Drei Kandidat*innen-Teams nahmen im ersten Wahlgang an der Mitglieder­befragung teil:

  • Jana Bertels und Kian Niroomand: 3020 Stimmen (36,11%)
  • Nicola Böcker-Giannini und Martin Hikel: 4034 Stimmen (48,24%)
  • Luise Lehmann und Raed Saleh: 1309 Stimmen (15,65%)

Damit kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Teams. Zum ausführlichen Ergebnis.

An der Stichwahl vom 2.5. bis 17.5.2024 nehmen teil:

Kian Niroomand und Jana BertelsBen Schneider

Jana Bertels und Kian Niroomand

Nicola Böcker-Giannini und Martin HikelJohannes Jost

Nicola Böcker-Giannini und Martin Hikel

In alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens der weiblichen Kandidatin

Die Mitgliederbefragung erfolgt per Briefwahl und online. Wer online abstimmen möchte, musste sich bis zum 17.3.2024 dafür registrieren. Alle anderen Mitglieder erhalten ihre Abstimmungs­unterlagen per Post zugestellt. Die Mitgliederbefragung ist gültig, wenn sich mindestens ein Fünfel der Stimmberechtigten an der Befragung beteiligt haben.

Bei der Mitglieder­befragung ist im ersten Durchgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Falls kein Kandidat*innen-Team die absolute Mehrheit erreicht, findet zwischen den beiden best­platzierten Kandidat*­innen-Teams eine Stichwahl statt.

Die Kandidat*innen, die bei der Mitglieder­befragung die notwendige Mehrheit erreichen, werden dem Landes­parteitag als Landes­vorsitzende vorgeschlagen. Alle Mitglieder des Landes­vorstands müssen vom Landes­parteitag gewählt werden.

  • 23. Februar 2024: Stichtag SPD-Mitgliedschaft
  • 26. Februar 2024: Beschluss des Landesvorstands über die Durchführung einer Mitgliederbefragung
  • 3. März 2024, 23.45 Uhr: Nominierungsfrist für Kandidaturen zum Landesvorsitz
  • 1. März bis 17. März 2024: Registrierungsphase für die Online-Abstimmung
  • 6. April bis 19. April 2024: Abstimmungszeitraum online und per Brief
  • 19. April 2024, 22.00 Uhr: Abstimmungsstichtag 1.Wahlgang
  • 20. April 2024: Auszählung der Mitgliederbefragung
  • 2. Mai bis 17. Mai 2024: Abstimmungszeitraum für die Stichwahl (online und per Brief)
  • 17. Mai 2024, 22.00 Uhr: Abstimmungsstichtag für die Stichwahl
  • 18. Mai 2024: Auszählung der Stichwahl
  • 25. Mai 2024: Wahl des Landesvorstands auf dem Landesparteitag

Die Mitgliederbefragung wird als Online-Abstimmung durchgeführt. Wer der Online-Abstimmung nicht zugestimmt hat, muss per Briefwahl abstimmen und erhält die Abstimmungsunterlagen mit der Post.

Online-Abstimmung

So funktioniert die Stimmabgabe, falls Du für die Online-Abstimmung registriert bist:

YouTube
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Mehr Informationen zur Datenverarbeitung durch Youtube

Einwilligen und Video laden

  1. Du erhältst Deine persönlichen Zugangsdaten zum digitalen Stimmzettel per E-Mail von unserem Dienstleister POLYAS E-Voting am 2. Mai 2024 um 7 Uhr zugesendet.
  2. In der E-Mail findest Du den Link zum Abstimmungsportal, Deine persönliche ID und das Passwort. ID und Passwort sind zu Deiner Datensicherheit zufallsgeneriert und funktionieren nur für diese Online-Abstimmung
  3. Klick auf den Link. Du kommst zur Anmeldeseite des Abstimmungsportals von POLYAS. Gib dort Deine ID und Dein Passwort ein. Du kannst ID und Passwort einfach aus der E-Mail kopieren. Falls das bei Dir nicht klappt, dann schreib Dir ID und Passwort auf und tippe beides auf der Anmeldeseite ein. Setze danach das Häkchen bei der „eidesstattlichen Erklärung“ und klicke auf „Am Wahlsystem anmelden“.
  4. Nun wird Dir der digitale Stimmzettel angezeigt. Triff Deine Wahl und mach ein Häkchen links neben dem Kandidat*innen-Team, das Du wählen möchtest. Klick dann auf „Stimmabgabe prüfen„. Wichtig: Gib nur eine Stimme ab – Stimmzettel mit 0 oder 2 Stimmen sind ungültig.
  5. Danach wird Dir Dein digitaler Stimmzettel zur Kontrolle angezeigt. Falls Du dabei bist, eine ungültige Anzahl von Stimmen abzugeben, wirst Du darauf hingewiesen. Du kannst mit dem Button „Auswahl korrigeren“ Deine Stimmabgabe noch ändern.
  6. Klicke auf „Verbindliche Stimmabgabe“, um Deinen digitalen Stimmzettel in die digitale Wahlurne einzuwerfen. Danach ist eine Änderung Deiner Stimmabgabe nicht mehr möglich.

Briefwahl

So funktioniert die Stimmabgabe, falls Du nicht für die Online-Abstimmung registriert bist:

  1. Du erhältst Deine Abstimmungsunterlagen automatisch mit der Post zugeschickt. Die Unterlagen bestehen aus dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag (rot bedruckt), Anschreiben mit der „eidesstattlichen Erklärung„, dem Rücksendeumschlag und den Vorstellungsschreiben der Kandidierenden.
  2. Kreuze den Stimmzettel persönlich (oder ggf. durch eine Hilfsperson) an. Es ist nur ein Kreuz für eines der beiden Kandidat*innen-Teams zulässig.
  3. Lege den Stimmzettel in den auf der Vorderseite rot bedruckten Stimmzettelumschlag und klebe den Umschlag zu. Wichtig: Nicht zugeklebte Umschläge werden als ungültige Stimme gewertet!
  4. Fülle die „eidesstattliche Erklärung“ aus und unterschreibe sie. Wichtig: Fehlende oder nicht unterschriebene „eidesstattliche Erklärungen“ werden als ungültige Stimme gewertet!
  5. Lege den verschlossenen Stimmzettelumschlag und die „eidesstaatliche Erklärung“ in den adressierten Rückumschlag.
  6. Den Rücksendeumschlag zukleben und mit 1,00 Euro frankieren und rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Bitte kein Versand als Einschreiben, da sich sonst die Zustellung verzögert.

Hier beantworten wir Eure häufig gestellten Fragen zur Mitgliederbefragung 2024. Die Fragen werden in den nächsten Tagen noch ergänzt.

Wann kommt es zu einer Stichwahl?

Wer darf bei der Mitglieder­befragung abstimmen?

Wo kann ich meinen Abstimmungs­brief abgeben?

Wozu wird die eidesstattliche Erklärung benötigt?

Ich habe keine Abstimmungs­unter­lagen erhalten oder meine Unterlagen verloren

Ich bin umgezogen, kann ich trotzdem abstimmen?

Ich lebe im Ausland oder bin im Urlaub: Wie kann ich abstimmen?

Wo kann ich mich über die Kandidaturen zum Landesvorsitz informieren?

Wer zählt die Mitglieder­befragung aus?

Wie erfahre ich das Ergebnis der Mitglieder­befragung?

Wie kann ich bei der Mitgliederbefragung mithelfen?

Wie kann ich entscheiden, ob ich online oder per Briefwahl abstimme?

Wo kann ich vorab nachsehen, ob ich Online oder per Brief abstimmen darf?

Kann ich meine Entscheidung online abzustimmen noch ändern?

Ich habe dem E-Mailempfang widersprochen. Kann ich trotzdem online abstimmen?

Wir nutzen unsere E-Mail-Adresse gemeinsam. Können wir trotzdem beide abstimmen?

Kann ich auch online abstimmen, wenn keine E-Mail-Adresse angegeben habe?

Ab wann kann ich mich für die Online-Abstimmung registrieren?

Du hast weitere Fragen zur Mitgliederbefragung 2024? Dann schreib uns eine E-Mail an mitgliederbefragung.berlin@spd.de oder nutze das Kontaktformular des Mitgliederservices.

Mitglieder­befragungen
Im Vorfeld von partei­internen Vorstands­wahlen und im Vorfeld der Aufstellung von Kandidaturen und Spitzen­kandidaturen zu öffentlichen Wahlen können Mitglieder­befragungen durchgeführt werden.
[§13 Abs. 5 SPD-Organisationsstatut]