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Kernkraftwerk Neckarwestheim: EnBW erhält Genehmigung für den Rückbau von Block II

EnBW ist erster Betreiber in Deutschland, der alle Genehmigungen für den Rückbau seiner Kernkraftwerke hat
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Neckarwestheim. Die EnBW hat einen weiteren wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung ihres Masterplans für den Rückbau ihrer Kernkraftwerke erreicht: Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat der EnBW heute (5. April 2023) die Genehmigung für Stilllegung und Abbau von Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) erteilt. Damit ist das Abbauprogramm des fünften und letzten baden-württembergischen Kernkraftwerks im atomrechtlichen Rahmen in allen Teilumfängen genehmigt. Zuvor hatte die EnBW diesen Status bereits für den Block I in Neckarwestheim (GKN I), das Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) sowie für die Blöcke 1 und 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1, KKP 2) erwirkt.

Die EnBW ist damit der erste Betreiber von Kernkraftwerken in Deutschland, für dessen Kernkraftwerke alle Rückbaugenehmigungen vorliegen. Darüber hinaus ist die EnBW der bislang einzige Betreiber in Deutschland, der nun bereits für zwei Anlagen eine Rückbaugenehmigung erhalten hat, bevor diese endgültig abgeschaltet wurden. Im Jahr 2019 hatte die EnBW dies erstmals geschafft für KKP 2 und konnte dies nun für GKN II wiederholen.

Zur Klarstellung: Für die endgültige Abschaltung von GKN II hat die nun erteilte Genehmigung keine Bedeutung. Die Abschaltung spätestens am 15. April 2023 ist gesetzlich vorgeschrieben und bedarf keiner Genehmigung.

Starkes Signal für die Umsetzung der Energiewende

„Der heutige Erhalt der Rückbaugenehmigung für GKN II ist nicht nur ein wichtiger Schritt für den Standort Neckarwestheim, sondern auch ein starkes Signal, dass es der EnBW mit der Umsetzung der Energiewende ernst ist. Unser Masterplan für den Rückbau, den wir vor über zehn Jahren festgelegt haben, soll unter anderem den sicheren und zügigen Rückbau unserer Kernkraftwerke gewährleisten. Da Rückbau nur mit Genehmigung geht, war unsere Strategie auf den Erhalt dieser Genehmigungen ausgelegt. Nun sind wir die Ersten in Deutschland, die alle erforderlichen Genehmigungen besitzen. Darauf sind wir sehr stolz und bedanken uns bei allen Kolleginnen und Kollegen, die dies mit ihrem jahrelangen Engagement möglich gemacht haben“, sagt Jörg Michels, Geschäftsführer der EnBW-Kernkraftsparte. „Der Rückbau unserer anderen vier Kernkraftwerke – darunter auch der Block I in Neckarwestheim – macht derweil gute Fortschritte und ist teilweise schon sehr weit vorangekommen.“

Verlängerte Stromproduktion beeinträchtigt Rückbauplanung – Konzept steht aber fest

Die Planung für die konkrete Umsetzung des Rückbaus von GKN II hatte die EnBW bereits seit vielen Jahren vorbereitet. Sie war stets auf eine Abschaltung der Anlage Ende 2022 ausgerichtet, weil dies dem seit 2011 geltenden gesetzlichen Rahmen entsprach. Die vorhandene Planung wurde dann jedoch durch die von der Bundesregierung Ende 2022 kurzfristig initiierte Verlängerung der Stromproduktion aus Kernenergie (u.a. mit GKN II) stark beeinträchtigt. Die Überarbeitung der Planung ist aktuell noch nicht abgeschlossen, so dass keine Aussagen über die letztendlichen Auswirkungen möglich sind. Das generelle Konzept für den Rückbau von GKN II steht jedoch fest und war Teil der Antragsunterlagen für die Rückbaugenehmigung.

Rückbau wird etwa zehn bis 15 Jahre dauern

Auch die ersten Schritte nach der Abschaltung von GKN II in Richtung Rückbau stehen grundsätzlich fest: Auf den Erhalt der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung werden zunächst weitere formale Schritte folgen. So wird nach der Abschaltung das neue, für den sogenannten „Restbetrieb“ notwendige Betriebsreglement in Kraft gesetzt und die Genehmigung „in Anspruch“ genommen. Danach ist eine behördliche Freigabe der detaillierten Beschreibung der ersten einzelnen Abbau-Vorhaben nötig. Erst dann kann mit der Vorbereitung der Abbautätigkeiten im engeren Sinne angefangen werden. Der Primärkreislauf der Anlage wird dekontaminiert. Einzelne, definierte Systeme können durch Freischaltung außer Betrieb genommen werden. Der eigentliche Rückbau startet nachfolgend u.a. mit der Demontage der Hauptkühlmittelleitungen. Ein weiteres erstes Tätigkeitsfeld wird die Zerlegung der Einbauten des Reaktordruckbehälters sein. In ihrer Abschätzung geht die EnBW im Moment unverändert davon aus, dass der Rückbau von GKN II im atomrechtlichen Rahmen etwa zehn bis 15 Jahre dauern wird.

Öffentlichkeit wurde in Genehmigungsprozess eingebunden

Bereits vor der Beantragung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für GKN II hatte die EnBW zwischen November 2015 und Februar 2016 eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die daraus resultierenden Hinweise aus der Bevölkerung, die für die Antragstellung relevant waren, hatte die EnBW für ihre Antragstellung betrachtet. Nach der Antragstellung hat dann auch das Umweltministerium im Jahr 2018 unter Mitwirkung der EnBW die Öffentlichkeit beteiligt. Diese Beteiligung wurde im November 2018 mit einem Erörterungstermin abgeschlossen.

GKN II ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2022 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert. Spätestens am 15. April 2023 wird die Stromproduktion enden. Der andere Block am Standort Neckarwestheim – GKN I – ist bereits seit 2011 endgültig abgeschaltet und wird seit 2017 zurückgebaut.

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