Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und verbotenes Kraftfahrzeugrennen

25.03.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 48-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u. a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und verbotenen Kraftfahrzeugrennens erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 04.11.2021 gegen 17:00 Uhr mit einem PKW ohne Fahrerlaubnis und unter Drogen auf der Dresdner Straße in Weinböhla gefahren zu sein. Der Beschuldigte sollte einer Polizeikontrolle unterzogen werden. Nachdem der Beschuldigte zunächst den Eindruck vermittelt hatte, anhalten zu wollen, indem er langsam auf den nahegelegenen Parkplatz eines Supermarktes fuhr, beschleunigte er seinen PKW unvermittelt auf mindestens 70 km/h. Mit dieser Geschwindigkeit fuhr der Beschuldigte über einen Zebrastreifen am Haupteingang des Supermarktes, so dass Fußgänger zur Seite treten mussten, um nicht erfasst zu werden. Im Stadtgebiet von Weinböhla, in dem überwiegend eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zulässig war, soll der Beschuldigte mit mindestens 140 km/h gefahren sein und entgegenkommende Fahrzeuge und Fußgänger mit der Lichthupe veranlasst haben, Platz zu machen. Seine Weiterfahrt konnte an der Saxoniastraße durch die Polizei verhindert werden, indem diese die Fahrbahn mit dem Funkstreifenwagen blockierte.

Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, am 13.12.2021 gegen 00:30 Uhr mit seinem PKW auf der Gerokstraße in Dresden ohne Fahrerlaubnis und unter Drogen gefahren zu sein. In Höhe der Hopfgartenstraße sollte der Beschuldigte einer polizeilichen Kontrolle unterzogen werden. Der Beschuldigte versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Hierzu soll er mit einer Geschwindigkeit von etwa 80 km/h über die Permoserstraße und die Dürerstraße gefahren sein. Die Polizeibeamten schnitten dem Beschuldigten den Weg ab und kamen ihm auf der Dürerstraße entgegen. Dort soll der Beschuldigte seinen PKW mit erheblicher Geschwindigkeit gegen das stehende Polizeifahrzeug gefahren haben, so dass dieses erheblich beschädigt wurde, u. a. am Stoßfänger, an der Vorderachse und am Kotflügel. An dem nicht mehr fahrbereiten Polizeifahrzeug entstand ein Sachschaden von ca. 24.000 Euro. Das Leben der drei im Polizeifahrzeug sitzenden Polizeibeamten wurde gefährdet.

Der Beschuldigte wurde am 13.12.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden noch am gleichen Tag Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft. Er stand zu den Tatzeiten unter Bewährung. Er hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
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