Wie viel Steuern muss ich zahlen? Wie viel spare ich mit zusätzlichen Werbungskosten? Antworten gibt unser Steuersparrechner – auch schon für 2024.
Ihr Steuersparrechner für 2021 bis 2024
Unser Steuersparrechner berücksichtigt die neuesten Änderungen im Steuerrecht, derzeit auch bereits die für 2024 vorgesehenen Änderungen. Dazu gehören etwa:
- die jeweiligen Änderungen beim Steuertarif sowie
- die Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrags. Für 2024 ist ein Anstieg von 10 908 auf 11 604 Euro vorgesehen.
Unser Steuersparrechner zeigt zudem Ihren persönlichen Grenzsteuersatz an. Dieser gibt an, wie viel Steuer auf den letzten zu versteuernden Euro fällig wird. So gehen etwa von 100 Euro je nach Einkommenshöhe zwischen 14 Euro und 45 Euro ab. Eventuell kommen Soli und Kirchensteuer kommen noch dazu.
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Arbeitnehmerpauschale knacken
Sie wollen wissen, wie viel Steuern Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit zusätzlichen Jobkosten im Jahr sparen? Auch das können Sie mit unserem Steuersparrechner leicht ermitteln. Er berücksichtigt den je nach Steuerjahr aktuellen Werbungskostenpauschbetrag. Das ist eine Pauschale, die bei jedem Arbeitnehmer automatisch berücksichtigt wird, auch wenn er selbst keine Ausgaben für den Job abrechnet. 2022 lag diese Pauschale noch bei 1 200 Euro, seit Anfang 2023 sind es 1 230 Euro.
So sparen Sie Steuern: Jeder für den Job investierte Euro, der über diese Arbeitnehmerpauschale hinausgeht, senkt Ihre Steuerlast. Viele schaffen die Hürde allein durch ihre Fahrten zur Arbeit mit der Pendlerpauschale oder der Reisekostenpauschale auf Dienstreisen, der Homeoffice-Pauschale, mit Arbeitsmitteln wie Fachliteratur oder Ausstattung fürs Arbeitszimmer. Steuern sparen auch Kosten für Fortbildungen, Bewerbungen, doppelte Haushaltsführung, beruflich bedingte Umzüge und die Kosten eines anerkannten Arbeitszimmers.
Tipp: Wollen Sie auch wissen, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bleibt, nutzen Sie bitte unseren Gehaltsrechner.
Arbeitsmittel voll absetzen oder abschreiben?
Seit einigen Jahren dürfen Sie Ausgaben für Hardware und Betriebs- und Anwendersoftware sofort abschreiben, ganz gleich, wie hoch die Anschaffungskosten waren. Ansonsten gilt: Arbeitsmittel wie Fachbücher, Handy oder ein Bürostuhl, die jeweils maximal 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer kosten, können Berufstätige oft sofort im Jahr des Kaufs geltend machen. Diese Grenze soll nach Plänen der Regierung ab 2024 angehoben werden.
Nur größere Ausgaben müssen sie nach und nach abschreiben, den Kaufpreis also gleichmäßig auf die voraussichtlichen Nutzungsjahre verteilt monatsgenau als Werbungskosten abziehen. Welche Nutzungsdauer die Finanzverwaltung bei welchem Arbeitsmittel unterstellt, lesen Sie in der amtlichen Afa-Tabelle des Bundesfinanzministeriums.
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Kommentarliste
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@fintest_info: Der Rechner funktioniert nur online. Zum Thema Steuern und freiwillige Rentenbeiträge finden Sie hier unsere Berichterstattung mit vielen Beispielen:
www.test.de/Freiwillige-Rentenbeitraege-Wann-sich-die-Extra-Einzahlungen-lohnen-5218494-0/
www.test.de/Gesetzliche-Rente-Die-Rente-erhoehen-und-Steuern-sparen-5628819-0/
Zu Elster haben wir diese allgemeinen Informationen:
www.test.de/Steuererklaerung-mit-elster-5260350-0/
Funktionieren Ihr Steuerrechner und der Entnahme-Rechner für das Pantoffelportefolio auch Offline?
Irgendwie gefällt mir die Eingabe meiner persönlichen Daten und das senden dieser über das Internet nicht. Das sind ja schon sehr persönliche Daten.
Danke für Ihre ansonsten umfangreichen Informationen.
Ist es eine Möglichkeit, eine Elster Steuererklärung mit unterschiedlichen Zahlen vorab durchzurechnen, um so zu einer Einschätzung der Auswirkung zu kommen, bevor man eine Ausgabe tätigt?
Sicherlich dürfen sie keine persönliche Steuerberatung machen - aber allgemeingültige Berechnungshinweise?
Danke.
Gruß
fintest_info
Haben sie ein Berechnungsschema wie ich berechnen kann, ob sich meine freiwilligen Beiträge bei der Rente wirklich steuermindernd auswirken. Wie es sich auswirkt, wenn ich in dem Jahr noch einen zusätzlichen Verdienst von n Euro habe.
Neueste Regelung ist ja, dass freiwillige Rentenbeiträge vollständig bei der Steuer berücksichtigt werden. Vermindern diese Beiträge nun über irgendwelche Sonderausgaben (die evtl. schon anderweitig ausgeschöpft sind) das zu versteuernde Einkommen oder
werden die Zahlungen wie z.B. Haushaltsnahe Dienstleistungen wo 20 % direkt von der Steuer nicht vom Einkommen abgezogen werden.
Beim Thema Rente gab es bei Ihnen schon mal einen Hinweis, auf die nun vollständige Absetzbarkeit. Gibt es in ihrem Steuerbuch "Steuererklärung 2023/2024 - Arbeitnehmer Beamte" Hinweise zur Berücksichtigung? Ich hatte die Ausgabe2022/2023 in der Hand ohne dass ich irgendetwas fand.
@Zink-Hesse: Vielen Dank für den Hinweis! Sie haben Recht. Bei Auswahl von "Nur Steuern und Grenzsteuersatz" wurde der Grenzsteuersatz falsch angezeigt (unter "Steuervorteil" und "Steuermehrbelastung" war der Grenzsteuersatz dagegen korrekt ausgewiesen). Der Fehler ist korrigiert.