73.000 Euro Geldstrafe für FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 73.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 24.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Bundesligaspiel gegen den FC Bayern München am 19. Oktober 2022 schossen Augsburger Zuschauer mindestens zehn Raketen in die Luft. Im Laufe der Partie zündeten FCA-Anhänger zudem 29 Bengalische Feuer und vier Blinker. Darüber hinaus entfachten Augsburger Zuschauer in der 49. Minute des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 29. Oktober 2022 mindestens zehn Bengalische Feuer.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 73.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 24.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Bundesligaspiel gegen den FC Bayern München am 19. Oktober 2022 schossen Augsburger Zuschauer mindestens zehn Raketen in die Luft. Im Laufe der Partie zündeten FCA-Anhänger zudem 29 Bengalische Feuer und vier Blinker. Darüber hinaus entfachten Augsburger Zuschauer in der 49. Minute des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 29. Oktober 2022 mindestens zehn Bengalische Feuer.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.