Der Fall Tebartz-van Elst : Pflichten missachtet
Von Daniel Deckers
Lesezeit: 5 Min.
Bei der Finanzierung der Limburger Bischofsresidenz haben die Bistumsleitung sowie der Vermögensverwaltungsrat gegen das Statut des Bischöflichen Stuhls verstoßen. Das Statut, das am 1. April 2011 von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst in Kraft gesetzt wurde und das der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt, beschreibt im Wesentlichen die Pflichten des Bischofs, aber auch die Zuständigkeiten des Verwaltungsrates bei der Verwaltung des Vermögens dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auch die Methoden der Rechnungslegung werden darin detailliert beschrieben.
Ohne Abo weiterlesen
Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos,
ohne
versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
erhalten
und immer aktuell informiert bleiben.