Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München

Die Bundespolizei erlässt für den Zeitraum vom 22. März 2024, 06:00 Uhr bis 24. März 2024, 06:00 Uhr, eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen,
Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird.

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