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Landestourismusverband Mecklenburg-Vorpommern bietet Rahmenvertrag über Antigen-Schnelltests

25.11.2022

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Beauftragung für Corona-Tests in Touristikunternehmen

Vorbereitung eines Corona-Antigen-Schnelltests. Foto: unsplash/Mufid Majnun

Mit der neuen Testverordnung vom 25. November 2022 werden die kostenlosen Bürgertests (§ 4a TestVO) künftig nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten, wie zum Beispiel für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder.
Die vormals zehn Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Bürgertestung wurden auf vier reduziert. Weggefallen sind zum Beispiel die Anlässe, für die bislang mit einem Eigenanteil von drei Euro ein Coronatest möglich war. Weitere Änderungen gibt es bei der Vergütung von Abstrichleistungen und der Erstattung von PoC-Sachkosten.

Mitglieder des Landestourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern können sich durch den Beitritt zu einem Rahmenvertrag für Antigen-Schnelltests beauftragen lassen. Dies ermöglicht ein Vertrag mit dem Land MV. Damit erübrigen sich Einzelvereinbarungen mit den Kreisen.

Eine formale Hürde für testwillige touristische Dienstleister ist die Beauftragung durch und die Vertragsschließung (Beauftragungsvertrag) mit der jeweils zuständigen Kommune oder dem Kreis. Für Mitglieder, die dem Rahmenvertrag beitreten, ist keine weitere kommunale Beauftragung erforderlich, da sie durch den Beitritt von der obersten Landesgesundheitsbehörde nach § 6 Coronavirus-Testverordnung (TestV) beauftragt sind.

Download: Coronavirus-Testverordnung

Eine formale Erleichterung bietet der am 20. April 2021 zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit und dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern (TMV) geschlossene Rahmenvertrag, dem alle Mitglieder des TMV sowie auch deren Mitglieder beitreten können, sofern sie PoC-Antigentests anbieten möchten. Ebenso können weitere in Mecklenburg-Vorpommern aktive Verbände, Vereinigungen und Touristikunternehmen diesem Vertrag beitreten.

Durch die Unterzeichnung einer Beitrittserklärung des jeweiligen Mitglieds wirkt dieser Vertrag zwischen dem Beigetretenen und dem Land Mecklenburg-Vorpommern direkt. Der Beigetretene gilt dann als vom Land MV beauftragter Dritte im Sinne von § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. Das Land verpflichtet die Beigetretenen jedoch nicht zu Tests, sondern berechtigt sie nur.

Die Abrechnung der Tests erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung MV (KV) nach erfolgreicher Registrierung. Ein Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest besteht nur noch in den in § 4a der TestVO neu genannten Fällen.

Ab 1. Dezember 2022 gibt es statt der bisherigen sieben Euro nur noch sechs Euro für die Durchführung von PoC-Antigentests und statt 2,50 Euro nur noch zwei Euro fürs Material. Auch die Vergütung bei überwachten Antigen-Tests zur Eigenanwendung sinkt von fünf auf vier Euro. Ebenso reduziert sich der Verwaltungskostensatz für die Kassenärztlichen Vereinigungen ab 1. Dezember: von bisher zwei Prozent auf 1,6 Prozent des Gesamtbetrags der Abrechnungen.

Hinweise zur Finanzierung von Testzentren gemäß § 13 Coronavirus-Testverordnung finden Sie unter https://www.kvmv.de/service/sars-cov-2_leistungserbringer-testv/index.html.

Der TMV weist die teilnehmenden Mitglieder darauf hin, dass die Testungen grundsätzlich in eigener Verantwortung und unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben zu organisieren sind. Die Anforderungen für Testleistungen sind einzuhalten und eigenverantwortlich zu prüfen. Beigetretene müssen vor der Durchführung der Tests jeweils eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung von den zu testenden Personen einholen. Die der Abrechnung zu Grunde gelegten Angaben und Datengrundlagen müssen unter Beachtung der Vorgaben des Datenschutzes bis zum 31. Dezember 2024 unverändert gespeichert und aufbewahrt werden. Positive Tests müssen an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.

Voraussetzungen:

Hilfestellungen bezüglich Testbestellungen und weitere Formularvorlagen erhalten Mitglieder auf der Webseite https://mv-gegen-corona.de/test-informationen.

Der mit dem Gesundheitsministerium geschlossene Rahmenvertrag tritt zum 28. Februar 2023 außer Kraft.

Für interessierte Mitglieder steht Tom Sievert unter Telefon +49 381 4030-680 oder t.sievert@auf-nach-mv.de als Ansprechpartner zur Verfügung.


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