Gedenken an Vertreter des Nazi-Regimes im Bundesgerichtshof
Plädoyer für die Entfernung einer Gedenktafel

Foto der Gedenktafel, die heute noch in unmittelbarer Nähe zum Eingang des Sitzungssaals des VII. Zivilsenats eingemauert ist.
Foto der Gedenktafel, die heute noch in unmittelbarer Nähe zum Eingang des Sitzungssaals des VII. Zivilsenats eingemauert ist.

Am 24. Oktober 1957 wurde in einer feierlichen Gedenkstunde eine große Gedenktafel an exponierter Stelle im Palais, dem Hauptgebäude des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe, vom damaligen Präsidenten des Bundesgerichtshofes Weinkauff[1] enthüllt. Auf dieser Gedenktafel wird Mitgliedern des Reichsgerichts gedacht, die in den Jahren 1945 und 1946 in den Lagern Mühlberg/Elbe und Buchenwald umgekommen sind.

Über 60 Jahre blieb die Gedenktafel unreflektiert an Ort und Stelle. Niemand gab öffentlich den Anstoß, die Gedenktafel zu hinterfragen.

Diese Internetseite veröffentlicht Ergebnisse der Recherchen, initiiert und erarbeitet durch Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof. Es sind die Urteile aufgeführt und verlinkt, die auf der verbrecherischen Ideologie der NS-Herrschaft beruhen und die die Beteiligung einzelner der 34 gedachten Richter (Reichsgerichtsräte) und Staatsanwälte (Reichsanwälte) an diesen Urteilen aufzeigen.

[1] Hermann Weinkauff (1894-1981): der erste Präsident des Bundesgerichtshofs, Daniel Herbe, Mohr Siebeck, 2008, S. 102 Abs. 3