Strom­tarif Strom­anbieter wechseln und sparen

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Strom­tarif - Strom­anbieter wechseln und sparen

Strom­preisbremse. Höchs­tens 40 Cent pro Kilowatt­stunde zahlen private Haushalte für 80 Prozent ihres Vorjahres­verbrauchs. © Roman Klonek

Die Preise am Strommarkt fallen. Inzwischen gibt es viele Neukunden­tarife, die güns­tiger sind als die Preisbremse von 40 Cent. test.de gibt Tipps zum Tarifwechsel.

Erfreulich – die Energiepreise sind wieder stark zurück­gegangen, auch an den jetzt angebotenen Strom­tarifen klar zu erkennen. Haben Sie zu den Hoch­zeiten der Energiekrise einen Tarif abge­schlossen, als Neukunden­tarife deutlich über 50 Cent pro Kilowatt­stunde (kWh) gekostet haben, können Sie nun durch den Wechsel in einen güns­tigeren Tarif ordentlich sparen. Inzwischen gibt es viele Neukunden­tarife, die deutlich unter der Strompreisbremse von 40 Cent pro Kilowatt­stunde liegen. Die Energie­expertinnen der Stiftung Warentest sagen Ihnen, auf was Sie beim Wechsel des Strom­anbieters achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Ersparnis ist individuell

Preisbremse endet bald. Der Bundes­tag hat beschlossen, dass die Preisbremse Ende März 2024 auslaufen soll. Solange sie noch gilt, darf 80 Prozent Ihres Vorjahres­verbrauchs pro Kilowatt­stunde höchs­tens 40 Cent kosten. Wichtig zu wissen: Ihre Verträge laufen weiter, auch wenn die Preisbremse endet. Es gilt kein Sonderkündigungs­recht. Checken Sie deswegen jetzt Ihren Preis und Ihren Kilowatt­stunden­preis und wechseln Sie, wenn Sie einen güns­tigeren Tarif finden.

Selbst machen oder wechseln lassen. Wir empfehlen Ihnen, den Anbieter­wechsel selbst in die Hand zu nehmen. Nutzen Sie dafür Vergleichsportale. Denn nur sie liefern aktuelle Preise und Konditionen. Die Portale Verivox, Strom­auskunft und Check24 listen nach der Suche in Ihren Ergeb­nislisten die Kilowatt­stunden­preis. Das hilft beim Preis­vergleich. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung geht der Tarifwechsel schnell und einfach. Ist Ihnen dies zu viel Arbeit, sollten Sie sich von einem Wechselservice helfen lassen. Er optimiert regel­mäßig – meist jähr­lich – Ihren Tarif, oder sagt Bescheid, wenn sich kein güns­tigeres Angebot am Markt finden lässt

Ökostrom. Sowohl über Wechsel­dienste als auch über Vergleichs­portale können Sie nach­haltige Ökostrom­tarife abschließen.

Wichtige Unterlagen. Egal ob Sie ein Vergleichs­portal oder einen Wechsel­dienst nutzen, die folgenden Unterlagen müssen Sie zur Hand haben:
1. Ihre Vorjahres­rechnung. Hier finden Sie die Zählernummer, Ihren Verbrauch und Ihren alten Preis.
2. Ihren alten Strom­vertrag mit seinen allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB). Hier lässt sich nach­lesen, wie lang Ihre Kündigungs­frist ist. Falls Sie einen Online­tarif haben, finden Sie diese Info oft auch in Ihrem Online-Account.

Ärger. Wichtige Antworten zu Preis­erhöhungen oder zum plötzlichen Liefer­stopp von Stromio liefert dieses Frage und Antwort. Bei Konflikten mit den Energieanbieter zum Beispiel wegen einer Abrechnungen oder der Auszahlung von Boni, hilft die Schlichtungsstelle Energie.

So wirkt die Strom­preisbremse

Seit März diesen Jahres gilt rück­wirkend zum 1. Januar 2023 eine Strom­preisbremse: Ein Grund­kontingent von 80 Prozent des Strom­verbrauchs eines Haus­halts kosten maximal 40 Cent pro Kilowatt­stunde. Die Differenz zum tatsäch­lich mit dem Versorger vereinbarten Preis über­nimmt der Staat. Haben Haushalte einen Tarif, der weniger als 40 Cent pro Kilowatt­stunde kostet, greift die Preisbremse nicht. Lohnt es sich, trotz Preisbremse den Tarif zu wechseln?

Was Sie wissen sollten

Was bringt die Preisbremse und lohnt es sich Energie einzusparen?

Je höher der Verbrauch und je teurer der aktuelle Tarif desto höher ist die Entastung durch die Strom­preisbremse. Welche Ersparnis die Preisbremse bringt, zeigt das Beispiel eines Muster­haus­halts mit vier Personen und einem Jahres­verbrauch von 3 500 Kilowatt­stunden (kWh) Strom. Sein Tarif kostet laut Vertrag 52,20 Cent pro kWh: Ohne Preisbremse würde der Haushalt 1 827 Euro pro Jahr bezahlen, mit Preisbremse dagegen 342 Euro weniger.

Schafft es der Haushalt 20 Prozent Strom (700 kWh) einzusparen, würde ihm das eine zusätzliche Ersparnis von 365 Euro einbringen. Denn jede einge­sparte kWh würde mit dem Preis des regulären Tarifs, also 52,20 Cent, vergütet. So könnte der Muster­haushalt seine Jahres­kosten von 1 485 Euro (mit Preisbremse) auf 1 120 Euro drücken. Seine Ersparnis im Vergleich zum Preis ohne Preisbremse läge dann sogar bei 707 Euro.

Wichtig zu wissen: Die Entlastung für Januar und Februar 2023 erfolgt rück­wirkend. Ab März wird dann die Differenz zwischen dem Preis des regulären Tarifs und der Preis­ober­grenze von 40 Cent monatlich auto­matisch vom Versorger direkt mit dem Abschlag verrechnet.

Tipp: Weitere Informationen und Tipps zum Energiesparen finden Sie in unserem Spezial.

Was ist mit der Grund­gebühr?

Die Preisbremse bezieht sich nur auf den Kilowatt­stunden­preis. Für den monatlichen Grund­preis – auch Grund­gebühr genannt – gilt die Höhe des aktuellen Tarifs. Im Preis­deckel von 40 Cent enthalten sind die Netz­entgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen.

Ich habe den Info­brief von meinem Versorger erhalten, in dem er mir mitteilt, wie hoch mein monatlicher Abschlag nach Einführung der Preisbremse ist. Worauf muss ich achten?

Prüfen Sie, ob die Jahres­verbrauchs­prognose im Mitteilungs­schreiben des Energieversorgers korrekt ist. Dieser Wert wird zur Berechnung des 80-Prozent-Kontingents heran­gezogen. Ist er zu nied­rig, erhalten Sie weniger Storm zu 40 Cent als ihnen eigentlich zustünde. Strom­kunden finden ihren Jahres­verbrauch für 2022 auf einer alten Rechnung.

Ist es in der aktuellen Situation sinn­voll, sich nach einem güns­tigeren Vertrag umzu­sehen?

Das ist es. Inzwischen sinken die Preise vieler­orts wieder. Inzwischen lassen sich Neukunden­tarife mit einem Kilowatt­stunden­preis von unter 30 Cent finden. Tipps zum Wechseln und zur Nutzung der Vergleichs­portale finden Sie in dieser Anleitung.

Selber wechseln oder Wechsel­service?

Wir werden oft gefragt: Welcher Strom­tarif ist eigentlich dauer­haft günstig? Denn viele Kunden wollen gar nicht jedes Jahr den Anbieter wechseln. Die Antwort lautet: Wir wissen es nicht. Versorger veröffent­lichen keine Preise für Bestands­kunden. Verpflichtend ist dies nur für die Preise des Grund­versorgungs­tarifs. Ein regel­mäßiger Preis­vergleich und Wechsel lohnt sich vor allem bei Preis­erhöhungen.

Vergleichs­portale: Ideal für Aktive

Kunden, die sich Auswahl und Wechsel des Anbieters zutrauen, empfehlen wir, alles selbst in die Hand zu nehmen. Der Wechsel­prozess ist problemlos und ohne Risiko und kostet Sie in der Regel nur wenige Minuten: einfach im aktuellen Vertrag nach­lesen, wann und mit welcher Frist Ihr bisheriger Strom­vertrag künd­bar ist. Anschließend einen Vertrag beim neuen Versorger abschließen. Dieser kündigt den alten Vertrag beim bisherigen Lieferanten (Selber wechseln: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung).

Wichtig zu wissen: Verträge, die nach dem 1. März 2022 abge­schlossen wurden, dürfen sich nicht mehr auto­matisch um 12 Monate verlängern. Für sie gilt: Nach der Erst­vertrags­lauf­zeit von oft 12 Monaten verlängern sie sich auf unbe­stimmte Zeit, sind aber jeder­zeit mit einer Frist von 1 Monat künd­bar. Das heißt aus solchen Verträgen kommen Kunden nach 12 Monaten leicht wieder raus. Gleiches gilt bei einer Preis­erhöhung. Bis zum Inkraft­treten der neuen Preis darf gekündigt werden.

Wechsel­service: Ein Tipp für Bequeme

Wer keine Lust, sich um seinen Strom­tarif zu kümmern, sollte einen Wechsel­service nutzen – auch Wechsel­dienst oder Wechsel­assistent genannt. Die maximale Ersparnis holt er so nicht raus. Dafür hat er es aber bequem.

So arbeiten Wechsel­dienste

Wechsel­dienste wählen gute und güns­tige Tarife aus und organisieren regel­mäßig den Anbieter­wechsel. Er schlägt Kunden und Kundinnen gute und güns­tige Tarife vor und kümmert sich recht­zeitig vor Ablauf der Kündigungs­frist um den Wechsel des Strom­anbieters. Die maximale Ersparnis lässt sich so nicht rausholen. Denn die meisten Wechsel­dienste verlangen eine Provision bis zu 30 Prozent der erzielten Ersparnis.

Alles läuft online

Und so gehen Kunden vor: Zuerst gehen sie auf die Internetseite des Wechsel­dienstes. Dort finden Kunden entweder einen Online­rechner, der ihnen einige Tarif­vorschläge unterbreitet, oder sie fordern diese per E-Mail an. Manche Dienste kommentieren die Vorschläge etwa als „Preis-Sieger“ oder „Preis-Leistungs-Tipp“. Interes­sierte wählen einen Tarif aus und beauftragen den Dienst mit dem Vertrags­wechsel – meistens läuft alles online.

Wechsel­dienste und steigenden Preise

Ein Nach­klapp unseres Tests zeigte. Die Dienste wurden erneut tätig, wenn später eine Preis­erhöhung ins Haus kam. Sie prüften dann den neuen Preis und informierten den Haushalt, ob es ein güns­tigeres Angebot gab. Kommt eine Preis­erhöhung auf dem Postweg, muss der Kunde sie allerdings zum Wechsel­dienst weiterleiten.

Doch haben Kunden wirk­lich gar keine Arbeit mehr? Doch. Sie sollten regel­mäßig in Ihr E-Mail-Post­fach schauen, weil der Wechsel­dienst Ihnen die neuen Tarif­vorschläge schon sehr früh schickt. Außerdem müssen sie gegebenenfalls die Provision an den Wechsel­dienst über­weisen und ihm Briefe über­mitteln, die Ihnen Ihr Versorger per Post schickt.

Selber wechseln: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung

Dies sind Tipps für Kundinnen und Kunden, die den Wechsel selbst in die Hand nehmen möchten.

1. Unterlagen bereitlegen

Alle für den Wechsel wichtigen Informationen wie die Zählernummer und Ihren Jahres­verbrauch finden Sie in Ihrer Jahres­rechnung.

2. Früh­zeitig kümmern

Wir empfehlen, den Wechsel spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungs­frist einzuleiten. So haben Sie noch genügend Zeit, falls ein Versorger Sie als Kunde ablehnen sollte. Davon ­haben uns Leser berichtet. Recht­lich wäre eine Anlehnung kein Problem: Energiefirmen dürfen Kunden außer­halb der ­Grund­versorgung ohne ­Begründung ablehnen. Bedenken Sie: Wenn Sie einen Vertrag haben, den Sie vor dem 1. März 2022 abge­schlossen haben, darf sich dieser, sofern vertraglich so vereinbart, auto­matisch um weitere 12 Monate verlängern. Solche Fristen waren bis dahin üblich. Verpassen Sie die Kündigungs­frist, sind Sie womöglich noch lange an den Vertrag gebunden und zwar auch dann, wenn die Preisbremse für Strom ausläuft.

3. Stan­dard­suche nutzen

Geben Sie in die Suchmaske des Portals Post­leitzahl und Jahres­verbrauch ein und klicken sie auf „Vergleichen“.

Dann erscheint eine Ergeb­nisliste, die nach den Kriterien des Portals vorsortiert ist: Sie sehen nur Tarife, bei deren Vermitt­lung das Portal eine Provision verdient. Zudem sind bei den meisten Portalen Tarife verschiedener Lauf­zeiten gemischt. Ändern Sie die Filter­einstel­lungen. Wir empfehlen folgende:

  • Preis­anzeige. „jähr­lich“
  • Lauf­zeit. Mindestens zwölf Monate.
  • Preis­garantie. Sie soll mindestens so lang sein wie die Erst­vertrags­lauf­zeit.
  • Bonus. Er verbilligt den Tarif nur im ersten Jahr. Lassen Sie sich auch die Tarife ohne Bonus anzeigen, vergleichen Sie. Ob Tarife ohne Bonus preisstabiler sind, wissen wir nicht. Die Versorger verraten keine Bestands­kunden­preise. Wer sicher ist, nach der Erst­vertrags­lauf­zeit zu wechseln, kann den Bonus mitnehmen. Ist er sehr hoch, sind auch die monatlichen Abschläge höher als bei güns­tigen Tarifen ohne Bonus.

Begnügen Sie sich nicht mit den Ergeb­nissen nur eines Vergleichs­portals. Nutzen Sie mehrere, zum Beispiel die Markt­führer Check24 und Verivox und Strom­auskunft.

4. Filter­einstel­lungen verändern

Die Portale haben unterschiedliche Filter und vermitteln teil­weise exklusive Tarife. Schauen Sie, ob die voreinge­stellten Filter passen, sonst ändern Sie sie. Vielleicht möchten Sie einen Ökostrom­tarif?

5. Tarif auswählen

Nehmen Sie nicht einfach den güns­tigsten Tarif. Stellen Sie die Preis­anzeige auf jähr­lich. Auffällig ist, dass die ersten zehn Tarife preislich oft sehr nah beieinander liegen.

Achten Sie bei der Tarif­auswahl auf Folgendes:

Achtung, Werbung. Beachten Sie, dass Sie bei Check24, Preis­vergleich und Verivox über den Sucher­gebnissen die sogenannte „Null-Platzierung“ sehen. Das sind vom Rechner empfohlene oder beworbene Tarife, die meist teurer sind als der Erst­platzierte. Oft haben sie Kommentare wie „bester Service“ oder „hohe Empfehlungs­quote“. Wer nicht genau hinschaut, läuft Gefahr, einen solchen Tarif für den güns­tigsten zu halten.

Kundenbe­wertungen. Sie geben Hinweise auf die ­Arbeits­weise eines Anbieters. Bei Check24 können Sie nach­lesen, welche Erfahrungen Kunden nach einem Jahr gemacht haben, wenn der Neukundenbonus fällig wird.

Kommunale Anbieter. Nach den großen Pleiten etwa der BEV Bayerische Energieversorgungs­gesell­schaft oder dem plötzlichen deutsch­land­weiten ­Liefer­stopp von Stromio oder Gas.de ­interes­sieren sich viele Haushalte für güns­tige Tarife von kommunalen Anbietern. Sie haben durch die Finanz­kraft im Hintergrund ein geringes Insolvenzrisiko.

Wir haben uns für eine Woche in diesem Oktober in Portalen Anbieter angesehen, die vorwiegend kommunale Anteils­eigner haben. Dafür haben wir täglich die Strom­tarife ohne Boni und mit einer Erst­vertrags­lauf­zeit von mindestens zwölf Monaten und genauso langer Preis­garantie für drei Post­leitzahlen (10785, 80803, 50931) bei Check24 und Verivox gesichtet (Verbrauch 3 500 Kilowatt­stunden). Unter den Top 10 waren immer die folgenden Anbieter:

  • Maingau Energie
  • TEAG Thüringer Energie
  • Enercity

NEW Nieder­rhein Energie und Wasser lag zu 80 Prozent und Energiehoch3 zu 65 Prozent unter den Top 10.

6. Anbieter checken

Erkundigen Sie sich auch mithilfe von Such­maschinen im Internet, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem Unternehmen gemacht haben, bei dem Sie abschließen wollen. Die Verbraucherzentrale Nieder­sachsen weist darauf hin, dass in den Vergleichs­portalen jetzt wieder vermehrt Tarife von Discount-Anbietern zu finden seien. Gute Informationen über einzelne Firmen hat der Bund der Energieverbraucher zusammen­gestellt.

7. Altvertrag kündigen

Erst­wechsler. Wenn Sie noch nie etwas geändert haben, sind Sie im Grund­versorgungs­tarif für Strom oder Gas bei Ihrem örtlichen Stadt­werk. Um zu wechseln, müssen Sie nur einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen. Er über­nimmt die Kündigung bei Ihrem alten Versorger. Die Frist hierfür beträgt nur 14 Tage. Manchmal dauert es aber etwas länger, weil einige Versorger neue Verträge nur zum Monats­anfang akzeptieren.

Erfahrene Wechsler. Wenn Sie bei Ihrem Stadt­werk schon einmal den Tarif ausgetauscht oder bei einem neuen Anbieter angeheuert haben, haben Sie einen Sonder­vertrag. Bei einem Wechsel über­nimmt ebenfalls der neue Anbieter die Kündigung für Sie. Die Frist dafür finden Sie im Vertrag oder in den allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB). Oft beträgt sie sechs Wochen zum Vertrags­ende.

Das gilt im Fall einer Preis­erhöhung

Sonderkündigungs­recht. Falls Ihr Versorger ankündigt, dass er künftig die Preise für Strom anheben möchte, dürfen Sie den Belieferungs­vertrag außer­ordentlich kündigen und zwar bis zu dem Zeit­punkt, an dem die Preis­erhöhung in Kraft tritt. Steigen die Preise also zum Beispiel am 1. Januar, können Sie bis zum 31. Dezember kündigen. Bis dahin muss Ihre Kündigung beim Unternehmen eingehen. Welche Kündigungs­frist gilt, muss im Preis­änderungs­schreiben des Anbieters stehen. Wenn Sie Ihr Sonderkündigungs­recht nutzen, sollten Sie den Vertrag selbst kündigen und Ihren neuen Versorger darüber informieren.

Formalien. Prüfen Sie zuerst, welche Form­vorschriften für Ihre Kündigung gilt. Verlangt der Vertrag „Text­form“, genügt eine E-Mail. Ist jedoch die „Schriftform“ vorgesehen, müssen Sie einen persönlich unter­schriebenen Brief schi­cken, zum Beispiel mit dieser Formulierung: „Ich kündige den Vertrag mit Ihnen zu dem Zeit­punkt, an dem die angekündigte Preis­erhöhung in Kraft treten soll. Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung.“ Nennen Sie dabei nicht nur Name und Adresse, sondern auch Ihre Zähler- und Kunden­nummer.

Beleg. Machen Sie sich eine Kopie der Kündigung und verschi­cken Sie den Brief per Einschreiben mit Rück­schein. So können Sie Ihre Kündigung belegen, wenn es Ärger gibt.

8. Vertrag abschließen

Sie können den neuen Vertrag auf der Internetseite des neuen Anbieters oder über ein Vergleichs­portal abschließen. Ist der Antrag ausgefüllt und abge­schickt, erhalten Sie ein Begrüßungs­schreiben des neuen Versorgers. Darin bestätigt er Ihnen den Liefer­beginn. Ihr jetziger Versorger wird Sie dann auffordern, den Zählerstand mitzuteilen. Sechs Wochen nach Lieferende sollten Sie die Abrechnung erhalten.

Einen guten Ökostrom­tarif finden

Viele Kunden oder Kundinnen möchten einen Ökostrom abschließen und die Energiewende unterstützen. Eva Hauser vom IZES, Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsystem, sagt: „Der Abschluss eines Ökostrom­tarifs führt nicht auto­matisch zu mehr Wind­rädern oder Solar­anlagen. Viele Ökostromanbieter setzen mit dem Geld ihrer Kunden aber wichtige Projekte um, die die Energiewende beschleunigen. Zum Beispiel fördern sie neue Speicher­technologien, Solar­thermie­anlagen, Energiegenossenschaften, Elektromobilität und teil­weise auch den Natur­schutz.“

Energiewende fördern

Mit einem guten Ökostrom­tarif können Verbraucher also die Energiewende fördern (siehe auch unser Interview). Hier gilt es ebenfalls, vor der Tarif­wahl das Angebot zu prüfen und insbesondere einen Blick auf das Ökostromlabel des Tarifs zu werfen.

Ökostromsiegel kennen

Strenge Kriterien legen zum Beispiel das Ok-Power-Label oder das Grüner Strom-Label an. Über die Ökostromlabels informiert auch das Umweltbundesamt. Ökostrom­tarife lassen sich über Vergleichsportale finden, oder auch über einen Wechselservice.

Was ist, wenn der Wechsel nicht klappt?

Selbst wenn der Wechsel mal nicht reibungs­los klappen sollte, sitzt niemand im Dunkeln. Dafür sorgen die Stromlieferungen des örtlichen Grund­versorgers. Das ist der Energieversorger, der im Netz­gebiet eines Kunden die meisten Haushalte mit Strom versorgt – meist das örtliche Stadt­werk. Im vergangenen Jahr war die Grund­versorgung vieler­orts der güns­tigste Tarif am Markt. Ein Wechsel in einen anderen Tarif ist aber kein Problem. Mit einer Frist von 14 Tagen kommen Kunden dort aus dem Vertrag.

Die Bundesnetzagentur hat inzwischen klar­gestellt, dass Kunden nach einem gescheiterten Anbieter­wechsel der Grund­versorgung zuge­ordnet werden müssen und nicht der teueren Ersatz­versorgung. Sie ist nur gerecht­fertigt, wenn ein Versorger pleite geht.

Was tun, wenn es Ärger mit dem Strom­anbieter gibt?

Lese­rinnen und Leser berichten uns immer wieder, dass ein neuer Versorger sie als Kunde abge­lehnt hat. Das passiert vor allem Personen, die jedes Jahr wechseln. Wie Sie sich davor am besten schützen, lesen Sie in unserem Special Wenn der Versorger Sie als Kunde ablehnt.

Schlichtungs­stelle hilft – in bestimmten Fällen

Wer schon Kunde ist und Ärger mit einem Versorger hat, kann sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Unternehmen sind laut Energiewirt­schafts­gesetz verpflichtet, an der Schlichtung teil­zunehmen und sie auch zu ­bezahlen. Das gilt aber nur, wenn ein Verbraucher bereits ihr Kunde ist. Bei Konflikten ­wegen eines gescheiterten Anbieter­wechsels oder bei Ärger mit einem Vergleichs­portal ist die Schlichtungs­stelle nicht zuständig. ­Streitig­keiten mit Flüssiggasanbietern oder Fern­wärme fallen auch nicht in ihren Bereich.

Voraus­setzungen für eine Schlichtung

Bevor jemand eine Schlichtungs­stelle einschaltet, muss er oder sie bereits erfolg­los probiert haben, eine Lösung mit dem Unternehmen zu finden. Am besten schriftlich an das Unternehmen wenden und eine angemessene Frist von bis zu vier Wochen zur Behebung des Problems stellen. Erst wenn das Unternehmen nicht reagiert oder es zu keiner Einigung kommt, ist die Schlichtungs­stelle zuständig. Diesen Einigungs­versuch können Kunden durch die Korrespondenz mit Versorger nach­weisen, etwa durch E-Mail- oder Brief­verkehr.

Schlichter­spruch ist nicht bindend

Der Schlichter­spruch ist weder für Verbraucher noch für Energieunternehmen bindend. Ein Prozess vor Gericht wäre auch nach der Schlichtung noch möglich. Den Schlichtungs­antrag können Kunden online über die Internetseite der Schlichtungsstelle einreichen.

Tipp: Mehr Infos zum Thema Schlichtung Finden sie in unserem Special Recht bekommen – günstig und ohne Gericht.

Strom­preis-Zusammenset­zung

Fast die Hälfte des Strom­preises entfallen auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Sie sind oft nicht durch Preis­garan­tien abge­deckt. Werden sie erhöht darf der Anbieter, abhängig vom Umfang der Preis­garantie, die Erhöhung weitergeben.

Strom­tarif - Strom­anbieter wechseln und sparen

© Stiftung Warentest

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • maxmax3 am 04.03.2024 um 13:38 Uhr
    Diesen vs dieses Jahres

    Nichts Inhaltliches, aber bitte den richtigen Genitiv verwenden:
    Seit März dieses Jahres
    … und NICHT
    Seit März diesen Jahres
    Hier zum Nachlesen:
    https://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/zwiebelfisch-abc-dieses-jahres-diesen-jahres-a-325940.html
    Und vielen Dank für den ausführlichen Artikel.

  • WB1450 am 28.08.2023 um 11:26 Uhr
    Mein Wechselversuch zu Liedl-Eon-Strom

    Anfang Juli wollte ich über das Angebot Lidl-Strom zu EON wechseln. Die Preise erschienen gut das Kundenportal bei Eon auf den ersten Blick gut gemacht.
    Jetzt 6 gut Wochen später der Wechsel ist noch nicht geschehen, ob jetzt ein Fehler beim alten Anbieter oder bei Eon ist mir nicht klar. Die Kommunikation mit dem alten Anbieter sehr gut, mit EON sehr schlecht, schlechter kann es nicht sein - Servicewüste Deutschland.
    Absenden einer Nachricht über das Kontaktformular des Kundenportals auch nach mehreren Versuchen und Zeitpunkten nicht möglich. 3 Kontaktversuche über Email wurden durch Eon nicht beantwortet. Telefonhotline: Erreichbar nach viel Wartezeit nur ein Callcenter ohne Wissen, Weiterleitungen an EON landen im Nirwana, jeweils das gleiche bei schon einigen Versuchen. Auf dem Kundenportal Falsch-Meldungen z.B. ich habe den Vertrag gekündigt.
    Ich habe von EON die Nase voll und kann mir nicht vorstellen, dass so ein Laden laufen kann.

  • WB1450 am 18.07.2023 um 15:26 Uhr
    @ SW

    Links dürfen gepostet werden, müssen aber einen unmittel­baren Bezug zur diskutierten Sach­frage haben und Informationen bieten, die über die im kommentierten Artikel enthaltenen hinaus­gehen.
    Der vorangegangene bezogene Beitrag:
    "Ökostrom oft viel zu teuer"

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.07.2023 um 11:02 Uhr
    Werbung

    @WB1450: „Links, die rein werblicher oder kommerzieller Natur sind oder den Anschein erwecken, nur der Verbreitung von Backlinks zu dienen, werden von der Stiftung Warentest gelöscht.“

  • WB1450 am 17.07.2023 um 22:45 Uhr
    @ SW - Administrator

    Sehr geehrter Herr Administrator,
    es würde mich schon sehr interessieren inwiefern mein Beitrag die Netiquette verletzt hat.
    Auch nach mehrmaligen Durchlesen kann ich den Grund nicht erkennen.
    In einem Beitrag unterhalb wird das Argument gebracht " Ökostrom oft viel zu teuer"
    ich habe auf das günstige Ökostrom-Angebot von Lidl hingewiesen.
    Gerne erwarte ich Ihre Nachricht.