Bundesrat trägt Steuerentlastungspaket mit – Sachsens Finanzminister Vorjohann: »Erster Schritt in die richtige Richtung.«

08.04.2022, 14:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes der Bundesregierung zugestimmt. Im Kern geht es dabei um die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.000 auf 1.200 Euro sowie des nicht zu versteuernden Grundfreibetrages von 9.984 auf 10.347 Euro und die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent. Die steuerlichen Entlastungen sollen die stark gestiegenen Preise im Energiebereich abfedern.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Das Steuerentlastungspaket ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Angesichts der immer noch laufenden Energiekrise muss aber weiter gehandelt werden. Die zeitweise Absenkung der Energiesteuern auf Benzin und Erdgas sowie eine jährliche Anpassung der Lohn- und Einkommenssteuer an die sprunghaft angestiegene Inflation, wären weitere wichtige Schritte. Damit können wir die Mitte der Gesellschaft kurzfristig spürbar entlasten.«

Ausgehend vom sächsischen Durchschnittsverdienst in Höhe von gut 33.500 Euro brutto pro Jahr bedeutet die Anhebung des Grundfreibetrages und des Arbeitnehmerpauschbetrages ein Plus von rund 160 Euro jährlich im Portemonnaie eines alleinstehenden Arbeitnehmers ohne Kinder.

Außerdem hat der Bundesrat zum Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes der Bundesregierung Stellung genommen. Die Länder fordern neben der Streichung des steuerlichen Abzinsungsgebotes für Darlehen auch eine weitergehende Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen.

Sachsen und Berlin haben erfolgreich einen Antrag eingebracht, der eine steuerrechtliche Erleichterung für Unternehmen vorsieht. Der Bundesrat fordert die dauerhafte Streichung des sogenannten Abzinsungsgebotes. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden insbesondere auch in Sachsen vielen Unternehmen zinslose Überbrückungskredite zur Verfügung gestellt. In der Praxis bedeutet das aber bisher, dass ein fiktiver Zinssatz von 5,5 Prozent berechnet und durch das Unternehmen als Ertrag gegebenenfalls zu versteuern ist.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Für die Abschaffung des Abzinsungsgebotes besteht in Sachsen ein besonderes Bedürfnis. Das Soforthilfe-Darlehen-Programm des Freistaates Sachsen während der ersten Welle der Corona-Pandemie wurde gerade zinslos aufgelegt, um den Unternehmen bestmöglich zu helfen. Den betroffenen Unternehmen darf steuerrechtlich hieraus jetzt kein Nachteil erwachsen.«

Der Bundesrat fordert außerdem, die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2021 auf den 31. Oktober 2022 und für beratene Steuerpflichtige auf den 31. August 2023 zu verlängern. Darüber hinaus sollen auch die Erklärungsfristen für die Jahre 2022 und 2023 noch weiter ausgedehnt werden.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Die Anforderungen an die Bürger und Bürgerinnen aber auch an unsere Steuerberater sind auch in diesem Jahr weiterhin außergewöhnlich hoch. Neben den Schlussabrechnungen von Corona-Hilfen steht mit der Grundsteuerreform eine neue Herausforderung an. Hier muss der Gesetzgeber dringend für Entlastung sorgen. Sachsen hat sich daher im Bundesrat dafür eingesetzt, die Steuererklärungsfristen weiter auszudehnen.«

Die beiden von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe werden heute ebenfalls in erster Lesung durch den Bundestag beraten und im Anschluss an die zuständigen Fachausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Die Stellungnahmen des Bundesrates und die möglichen Gegenäußerungen der Bundesregierung werden darin einfließen. Die vom Bundestag beschlossenen Gesetze werden anschließend dem Bundesrat erneut, in einem sogenannten zweiten Durchgang zur Zustimmung, zugeleitet.


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