Betriebliche Alters­vorsorge Mit dem Arbeit­geber für eine Rente sparen

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Betriebliche Alters­vorsorge - Mit dem Arbeit­geber für eine Rente sparen

Maßarbeit. Betriebliche Alters­vorsorge ist ein wichtiger Baustein, um das Einkommens­niveau im Alter zu verbessern. © mauritius images / Caia Image

Mit ordentlichem Arbeit­geber­zuschuss und guten Verträgen lohnt sich die betriebliche Alters­vorsorge. Hier lesen Sie alles zur Entgelt­umwandlung und Betriebs­rente.

Ohne Chef oder Chefin geht nichts in der betrieblichen Alters­vorsorge. Arbeitnehmer haben zwar ein Recht darauf, über den Betrieb für das Alter vorzusorgen. Aber in welcher Form und über welchen Vertrag das geschieht, entscheiden die Arbeit­geber. Sie können einen von fünf Durch­führungs­wegen für eine Betriebs­rente wählen, wobei die Formen „Direkt­versicherung“ und „Pensions­kasse“ am häufigsten sind. Optimal für Mitarbeiter ist es, wenn die Chefin die Beiträge selbst über­nimmt oder dem Arbeitnehmer ordentlich Geld zur Betriebs­rente zuschießt. Seit 2022 ist das für fast alle Verträge Pflicht. Wir geben einen Über­blick über die Formen der Betriebs­rente. Auf eine Betriebs­rente werden im Alter ab einer bestimmten Höhe Sozial­abgaben fällig. Mit unserem Rechner können Sie ihre persönliche Belastung leicht erkennen.

Tipp: Welche Alternativen zu einer betrieblichen Alters­vorsorge bestehen, erklären wir in unserem Artikel Altersvorsorge im Überblick.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.03.2024 um 13:35 Uhr
    Pflegeversicherung

    @manfred1602196: Pflegeversicherung auf den vollen Rentenbetrag muss erst gezahlt werden, wenn die Rente die Freigrenze von 176,75 Euro übersteigt. Wir werden das an der entsprechenden Stelle des Textes noch ergänzen.

  • manfred16021961 am 26.03.2024 um 21:37 Uhr
    Rechner für die Sozialabgaben

    Sie schreiben, dass für die Rente die Krankenversicherung nach Abzug des Freibetrages von 176,75 € gezahlt werden muss. "Hinzu kommt die Pflegeversicherung auf den vollen Rentenbetrag", heißt für die Pflegeversicherung gibt es keinen Freibetrag.
    Wenn ich jetzt in ihren Rechner eine Rente von 176,75 € eingebe, wird mir ein Ergebnis von 0 € angezeigt.
    Warum werden keine Beträge für die Pflegeversicherung fällig?

  • pallatinus am 24.03.2024 um 17:04 Uhr
    Abzocke?

    Ich frage mich auch, warum ich als Abonnent für diesen Artikel nochmals zahlen soll.

  • dojo36 am 18.03.2024 um 16:15 Uhr
    Unterstützungskasse: Verwaltungskosten

    Nochmals eine Anmerkung zum Thema Unterstützungskasse: die Nürnberger überbetriebliche Versorgungskasse e.V. verlangt bei Kapitalauszahlung meiner seit 2002 eingezahlten Beiträge in eine Unterstützungskasse eine "Verwaltungsgebühr" von 120 Euro. Die Verwaltungskosten des Vertrags wurden über die Jahre schon aus den laufenden Beiträgen bestritten.
    Deshalb halte ich es nicht für nachvollziehbar, für das Überweisen meines Guthabens eine Gebühr in dieser Höhe entrichten zu müssen.
    Wie sollten die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung mit Rentenbeginn auch anders gewährt werden als durch eine Auszahlung als Kapital oder Rente? Auch bei der Rentenzahlungsvariante wird eine monatliche Gebühr in Höhe von 6 Euro verlangt, die einseitig willkürlich über die gesamte Laufzeit der Rentenzahlung erhöht werden kann und einseitig zu Lasten des versicherten Arbeitnehmers geht. Habe ich damals einen Blankoscheck unterschrieben?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.03.2024 um 15:43 Uhr
    Onlineartikel/betriebliche Altersvorsorge

    @Bembelprincess: Dieser Artikel erscheint nur auf test.de. Er ist kostenpflichtig. Für Bezieher beider Zeitschriften - test und Finanztest - die sich für test.de registrieren und die Abonummern in ihr Konto eintragen, sind die Onlineeinzelartikel auf test.de kostenlos.