Mit ordentlichem Arbeitgeberzuschuss und guten Verträgen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge. Hier lesen Sie alles zur Entgeltumwandlung und Betriebsrente.
Ohne Chef oder Chefin geht nichts in der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer haben zwar ein Recht darauf, über den Betrieb für das Alter vorzusorgen. Aber in welcher Form und über welchen Vertrag das geschieht, entscheiden die Arbeitgeber. Sie können einen von fünf Durchführungswegen für eine Betriebsrente wählen, wobei die Formen „Direktversicherung“ und „Pensionskasse“ am häufigsten sind. Optimal für Mitarbeiter ist es, wenn die Chefin die Beiträge selbst übernimmt oder dem Arbeitnehmer ordentlich Geld zur Betriebsrente zuschießt. Seit 2022 ist das für fast alle Verträge Pflicht. Wir geben einen Überblick über die Formen der Betriebsrente. Auf eine Betriebsrente werden im Alter ab einer bestimmten Höhe Sozialabgaben fällig. Mit unserem Rechner können Sie ihre persönliche Belastung leicht erkennen.
Tipp: Welche Alternativen zu einer betrieblichen Altersvorsorge bestehen, erklären wir in unserem Artikel Altersvorsorge im Überblick.
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@manfred1602196: Pflegeversicherung auf den vollen Rentenbetrag muss erst gezahlt werden, wenn die Rente die Freigrenze von 176,75 Euro übersteigt. Wir werden das an der entsprechenden Stelle des Textes noch ergänzen.
Sie schreiben, dass für die Rente die Krankenversicherung nach Abzug des Freibetrages von 176,75 € gezahlt werden muss. "Hinzu kommt die Pflegeversicherung auf den vollen Rentenbetrag", heißt für die Pflegeversicherung gibt es keinen Freibetrag.
Wenn ich jetzt in ihren Rechner eine Rente von 176,75 € eingebe, wird mir ein Ergebnis von 0 € angezeigt.
Warum werden keine Beträge für die Pflegeversicherung fällig?
Ich frage mich auch, warum ich als Abonnent für diesen Artikel nochmals zahlen soll.
Nochmals eine Anmerkung zum Thema Unterstützungskasse: die Nürnberger überbetriebliche Versorgungskasse e.V. verlangt bei Kapitalauszahlung meiner seit 2002 eingezahlten Beiträge in eine Unterstützungskasse eine "Verwaltungsgebühr" von 120 Euro. Die Verwaltungskosten des Vertrags wurden über die Jahre schon aus den laufenden Beiträgen bestritten.
Deshalb halte ich es nicht für nachvollziehbar, für das Überweisen meines Guthabens eine Gebühr in dieser Höhe entrichten zu müssen.
Wie sollten die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung mit Rentenbeginn auch anders gewährt werden als durch eine Auszahlung als Kapital oder Rente? Auch bei der Rentenzahlungsvariante wird eine monatliche Gebühr in Höhe von 6 Euro verlangt, die einseitig willkürlich über die gesamte Laufzeit der Rentenzahlung erhöht werden kann und einseitig zu Lasten des versicherten Arbeitnehmers geht. Habe ich damals einen Blankoscheck unterschrieben?
@Bembelprincess: Dieser Artikel erscheint nur auf test.de. Er ist kostenpflichtig. Für Bezieher beider Zeitschriften - test und Finanztest - die sich für test.de registrieren und die Abonummern in ihr Konto eintragen, sind die Onlineeinzelartikel auf test.de kostenlos.