Bessere Arbeitsbedingungen und soziale Grundrechte für Saisonarbeiter in der EU 

Pressemitteilung 
 
 

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Die Kommission schätzt, dass jährlich etwa 100.000 Saisonarbeiter in die EU einreisen. ©BELGA/DPA/B.Marks  

Für Saisonarbeiter aus Drittländern werden bessere Arbeits- und Lebensbedingungen in der EU gelten, einschließlich angemessener Unterkünfte und einer Begrenzung der Höchstarbeitszeit, so entschied das Parlament am Mittwoch. Die neuen Regeln, die von Parlament und Rat bereits im Vorhinein vereinbart worden waren, sollen Ausbeutung beenden, aber auch Versuche verhindern, vorübergehende Aufenthalte zu dauerhaften zu machen.

Die Europäische Kommission schätzt, dass über 100.000 Saisonarbeitnehmer aus Drittstaaten jedes Jahr in die EU kommen.


Die neuen Regeln, die mit 498 Stimmen bei 56 Gegenstimmen und 68 Enthaltungen angenommen wurden, wirken sich nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten aus, selbst zu entscheiden, wie viele Drittstaatenangehörige sie zum Zwecke der Saisonarbeit einreisen lassen. Jeder Mitgliedstaat wird jedoch eine maximale Aufenthaltsdauer für Saisonarbeiter  festlegen müssen, die zwischen 5 und 9 Monaten über einen Zeitraum von 12 Monaten liegt. Innerhalb dieser Frist werden Saisonarbeitskräfte ihre Verträge verlängern oder zu anderen Arbeitgebern wechseln können.


"Mit diesen neuen Regeln haben wir den vorbildlichen Arbeitgebern von Saisonarbeitern signalisiert: 'Macht weiter so', und den schlechten Arbeitgebern klargemacht, dass sie Mindeststandards zum Schutz der Arbeiter einführen müssen. Diese Arbeitnehmerrechte stehen nicht nur auf dem Papier, denn sie sorgen ganz konkret dafür, dass Saisonarbeiter nicht als Ware, sondern als Menschen behandelt werden", sagte Berichterstatter Claude Moraes (S&D, UK) in einer Debatte vor der Abstimmung.


"Dies sind die ersten Vorschriften über legale Zuwanderung seit dem Vertrag von Lissabon, und wir sollten stolz darauf sein, denn wir haben hier mit großer Mehrheit im Plenum neues Terrain beschritten, auch wenn die neuen Regeln kein Allheilmittel gegen Ausbeutung und andere Probleme der Saisonarbeit darstellen", fügte er hinzu.


Arbeitsverträge und angemessene Unterkünfte


Im Rahmen der Vereinbarung des Parlaments und des Rates muss jeder Bewerbung für die Einreise in die EU als Saisonarbeiter ein gültiger Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot beigefügt sein, in dem Löhne und Arbeitszeiten festgelegt sind. Auf Forderung der Abgeordneten wird sie außerdem einen Nachweis enthalten müssen, der belegt, dass der Saisonarbeitnehmer eine angemessene Unterkunft hat. Wird die Unterkunft durch oder über den Arbeitgeber vermittelt, darf die Miete nicht übermäßig hoch sein oder automatisch vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen werden, so der vereinbarte Text.

 

Gleichbehandlung


Die Vereinbarung besagt, dass Drittstaatssaisonarbeiter Anspruch auf Gleichbehandlung mit EU-Bürgern haben. Dies gilt im Hinblick auf das Mindestbeschäftigungsalter, Arbeitsentgelt und Entlassung, Arbeitszeiten, Urlaub und Feiertage sowie die Anforderungen an Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie haben zudem das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten sowie soziale Sicherheit, Renten, Ausbildungen und Hilfe durch Arbeitsämter sowie andere öffentliche Dienstleistungen (mit Ausnahme von Sozialwohnungen) zu erhalten.

 

Strafen


Arbeitgebern, die ihre Pflichten verletzen, stehen "wirksame, verhältnismäßige und abschreckende" Strafen bevor. Sie müssen die betroffenen Saisonarbeiter zudem entschädigen. Auch Subunternehmer können mit Strafen rechnen. Zudem kann Arbeitgebern die Einstellung von Saisonarbeitern verboten werden.


Schnellere Verfahren für wiederkehrende Bewerber


Die neuen Regeln vereinfachen und beschleunigen die Verfahren zur Wiedereinreise von Drittstaatsangehörigen in die EU für befristete Aufenthalte. Dies kann durch eine Beschleunigung der Verwaltungsabläufe für rückkehrende Bewerber geschehen, indem diese bevorzugt zugelassen werden oder mehrere Saisonarbeitserlaubnisse auf einmal beantragen dürfen.


Die nächsten Schritte


Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln innerhalb von zweieinhalb Jahren umsetzen.

 

 

Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), Einigung in erster Lesung


#SeasonalWorkers