An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten mit den entsprechenden
Förderschwerpunkten werden besonders viele Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die ein erhöhtes Risiko haben, bei
einer Infektion mit dem Coronavirus schwer zu erkranken. Um die Sicherheitszäune an diesen Einrichtungen weiterhin hoch zu halten, hat
die Landesregierung gestern (12. April) entschieden, dass die Testungen an den SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung
(GENT) und körperlich-motorische Entwicklung (KMENT), an Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten und an
SBBZ mit dem Bildungsgang GENT bis zu den Sommerferien fortgesetzt werden. Das bedeutet, dass diese Schülerinnen und Schüler
sowie das Personal zweimal pro Woche verpflichtend per Antigen- oder PCR-Pooltest getestet werden müssen. Ausgenommen von der
Testpflicht sind wie bisher quarantänebefreite Personen. Für die Fortführung der Testungen dort werden auch weiterhin
Personen benötigt, die bei der Testung assistieren. Dafür stellt die Landesregierung die notwendigen Mittel in Höhe von etwa
300.000 Euro bereit.
„Auch, wenn Maßnahmen in anderen Bereichen entfallen, dürfen wir die Gruppen nicht vergessen, die besonders vulnerabel
sind und bei einer Infektion mit einem schwereren Verlauf rechnen müssen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie
präzisiert: „Im Schulbereich sind das die Kinder an den SBBZ, für die wir jetzt die Testungen verlängern, um dort noch
die notwendige Sicherheit zu bieten.“ Ihr Kabinettskollege, Gesundheitsminister Manne Lucha, ergänzt: „Wir sehen zwar
Signale der Entspannung für die Gesamtheit der Bevölkerung, müssen aber auch weiterhin Rücksicht nehmen auf besonders
vulnerable Bevölkerungsgruppen. Für diese ist eine Infektion mit einem erhöhten Risiko verbunden, weswegen wir im Bereich
der Pflege aber auch in unseren SBBZ weiterhin besondere Sicherheitsmaßnahmen aufrechterhalten, die zum Schutz dieser Personen
beitragen. Alle anderen Personen können sich natürlich auch weiterhin über die kostenlosen Bürgertests auf eine
Infektion testen lassen.“
Die zusätzlichen Mittel, die für die weitere Umsetzung der Teststrategie benötigt werden, erhalten die Schulträger
antragslos auf Basis der aktuellen Schülerzahlen zugewiesen. Das Kultus- und das Gesundheitsministerium behalten darüber hinaus
den weiteren Verlauf der Pandemie und die Infektionslage an den Schulen im Blick. Sollte aufgrund der fachlichen Bewertung auf eine Testung
in den Einrichtungen verzichtet werden können, werden die Schulen darüber informiert.
Weitere Informationen:
Informationen zur Teststrategie der Landesregierung für die Schulen finden Sie unter: Teststrategie für
Schulen und Kitas