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Finanzgericht Münster, 1 K 1741/18 E

Datum:
27.01.2022
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1741/18 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2022:0127.1K1741.18E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Die Einkommensteueränderungsbescheide 2012 bis 2016 jeweils vom 04.05.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.05.2018 werden dahingehend geändert, dass weitere Werbungskosten für AfA in Höhe von 1.112 EUR (2012), 1.163 EUR (2013) und jeweils 1.180 EUR (2014-2016) berücksichtigt werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt zu 70 v.H. und der Kläger zu 30 v.H. die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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