Sach­schäden versichern Güns­tige Hausrat­versicherungen im Vergleich

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Sach­schäden versichern - Güns­tige Hausrat­versicherungen im Vergleich

Umfassender Schutz. Eine Hausrat­versicherung sollte auch zahlen, wenn ein Schaden grob fahr­lässig herbeigeführt wurde. Bei älteren Verträgen ist das oft nicht so. © Getty Images / Andrew Brookes

Bei Einbruch, Feuer oder Wasser hilft die Hausrat­versicherung. In unserem Vergleich sind 247 Tarife. Teure Verträge sind oft viermal so teuer wie preisgüns­tige.

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Eine Hausrat­versicherung braucht fast jeder Haushalt. Ein Brand­schaden zum Beispiel kann dazu führen, dass Sie fast alles, was Sie besitzen, neu kaufen müssen. Da kommen schnell Zigtausende Euro zusammen. Eine gute Hausrat­versicherung über­nimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung komplett. Die Policen sind keinesfalls alle gleich gut. Wir sagen Ihnen, welche Tarife preisgünstig sind und zu Ihrem persönlichen Versicherungs­bedarf passen.

Teure Verträge kosten viermal so viel wie güns­tige, leisten dann allerdings oft auch mehr. Es gibt jedoch auch güns­tige leistungs­starke Tarife. Ein Wechsel der Hausrat­versicherung kann sich in vielen Fällen lohnen. Hinzu kommt, dass alte Verträge zwar die meisten Schäden abdecken, viele neue Policen in Details aber besser sind: Über­spannung ist jetzt oft inklusive, Entschädigungs­grenzen für Bargeld und Wert­papiere sind höher. Gegen­stände wie Markisen oder Antennen, die Sie als Mieter, Mieterin oder Wohn­eigentümer einge­baut ­haben, sind inzwischen oft mitversichert, auch maßangefertigte Einbauküchen.

Das bietet Ihnen der Hausrat­versicherung-Vergleich

Test­ergeb­nisse

Nach dem Frei­schalten erhalten Sie Zugang zu unserer Untersuchung von 247 Hausratversicherungen von 98 Versicherern.

Die beste Hausrat­versicherung für Sie

Die Test­ergeb­nisse der Stiftung Warentest zeigen: Zwischen dem güns­tigsten und teuersten Angebot für die gleiche Wohnung können viele Hundert Euro liegen. Kostenlos mitnutzen können Sie unseren stets aktuellen individuellen Vergleichsrechner.

Modell­rechnung

Hausrat­policen müssen nicht teuer sein. In unserem Modell­fall einer 100-Quadrat­meter­wohnung im zweiten Stock kostet der Jahres­beitrag für das güns­tigste Angebot nur 52 Euro.

Leistungs­bestand­teile

Sie können in unserer Unter­suchung nach vielen Leistungs­bestand­teilen und güns­tigen Angeboten für unsere Modell­fälle filtern. Dazu gibt es hilf­reiche Tipps – etwa zur Frage, wie Fahr­räder am besten versichert werden oder bei welchen Versicherern auch Diebstahl aus dem Auto einge­schlossen ist.

Heft­artikel als PDF

Nach dem Frei­schalten erhalten Sie den Heft­artikel aus Finanztest 07/22 zum Download.

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Was am häufigsten Schäden am Hausrat verursacht

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© Stiftung Warentest

Unterschiede bei den Leistungen der Hausrat­versicherung

Die Hausrat­versicherung schützt bei Feuer, Einbruch, Raub, Blitz­schlag, Leitungs­wasser­schäden sowie Sturm und Hagel. Dazu gibt es Erweiterungen, die zusätzlich kosten – zum Beispiel eine Versicherung gegen Glasbruch oder gegen Fahr­raddiebstahl. Wir erläutern für viele Teil­aspekte, was versichert ist und was nicht.

Das können Sie vor dem Frei­schalten sehen

In der Über­sicht zu unseren Untersuchungsergebnissen zeigen wir Ihnen schon vor dem Frei­schalten, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben. Sehen können Sie auch, nach welchen Kriterien Sie die Ergeb­nisse filtern können.

Wichtig: Keine Kürzung bei grober Fahr­lässig­keit

Versicherer sollten sich nicht die Kürzung bei der Entschädigung vorbehalten, wenn ein Kunde grob fahr­lässig gehandelt hat. Mit diesem Vorwurf sind einige Anbieter schnell bei der Hand: Ein Fenster auf Kipp, die Tür nur einmal abge­schlossen, den Herd nicht ausgeschaltet – da kann es Ärger geben. Wir empfehlen nur Tarife mit dem Einschluss grober Fahr­lässig­keit. In unserem Test erfahren Sie, bei welchen Tarifen Sie immer die volle Leistung erhalten. Vor allem Kunden, die schon seit langer Zeit eine Hausrat­versicherung haben, sollten ihren Vertrag checken.

So prüfen Sie Ihren Altvertrag

Unter­versicherung. Passt Ihre Versicherungs­summe noch? Oft kommen über die Jahre hoch­wertige Anschaffungen hinzu. Dann kann es knapp werden. Am besten vereinbaren Sie den pauschalen Unter­versicherungs­verzicht mit 650 Euro pro Quadrat­meter.

Wert­sachen. Meist sind sie nur bis 20 Prozent der Versicherungs­summe geschützt. Schmuck bis 20 000 Euro, Wert­papiere und Sparbücher bis 2 500 Euro. Wer geerbt hat, liegt eventuell darüber. Wählen Sie dann höhere Grenzen.

Kürzung. In vielen alten Verträgen darf der Versicherer bei grober Fahr­lässig­keit seine Zahlung kürzen. Wir raten, den Vertrag umzu­stellen und dies auszuschließen.

Naturgefahren. Den zusätzlichen Elementar­schutz haben viele Versicherte mit Altverträgen nicht einge­schlossen. Besonders Stark­regen kann über­all auftreten. Wertige Sachen im Keller, etwa eine Taucher­ausrüstung, können dabei schwer beschädigt werden.

Elektrorad. Wer sich ein E-Bike ange­schafft hat, sollte prüfen, ob die Versicherungs­summe für den Zusatz­schutz „Fahr­rad“ noch reicht.

Extra­leistungen. Vielen Kunden sind Zusatz­leistungen wichtig. Wer zum Beispiel auf Kreuz­fahrt geht, möchte Schutz bei Einbruch in die Schiffs­kabine. Camping­urlauber wollen den Einbruch in ein an der Straße geparktes Auto versichert wissen. Andere Zusätze greifen bei undichten Aquarien, bei Diebstahl von Gartenmöbeln auf der Terrasse oder von Rollatoren und Kinder­wagen aus dem Hausflur. In neuen Tarifen ist dies oft ohne Aufpreis enthalten.

Weitere wichtige Leistungen in der Hausrat­versicherung

Viele Kunden haben spezielle Wünsche, was Ihre Police abdecken soll, zum Beispiel:

  • Aquarien und Wasser­betten,
  • Diebstahl von Kinder­wagen oder Rollatoren aus dem Hausflur,
  • Einbruch ins Wohn­mobil,
  • Einbruch in die Schiffs­kabine auf einer Kreuz­fahrt,
  • Schäden an Sachen, die im Keller oder in der Garage liegen.

Mit unserer Unter­suchung erfahren Sie, welche Tarife welche Zusatz­leistungen beinhalten.

Tipp: Achten Sie auch auf eine leistungs­starke Wohngebäudeversicherung. Noch wichtiger als der Versicherungs­schutz für Hausrat und Wohn­gebäude ist die Absicherung vor ruinösen Haft­pflich­trisiken. Unter Privathaftpflichtversicherung im Vergleich finden Sie sehr gute und güns­tige Angebote.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • wuerstchenklaus am 27.12.2023 um 19:50 Uhr
    Ammerländer zahlt kaum

    Ich habe eine Ammerländer Hausrat abgeschlossen, nachdem ich dort auch schon die Fahrrad-Vollkasko abgeschlossen habe, mit der ich sehr zufrieden bin. Nun traten bei mir einige Schadenfälle auf, die größtenteils abgelehnt wurden:
    - Ich wurde Opfer einer Phishing-Attacke: abgelehnt, weil meine Kreditkartendaten missbraucht wurden. Vers. zahlt nicht bei Lastschrift, sondern nur, wenn Angreifer sich einloggen und Überweisung tätigen. E.E. willkürliche Regel auf die man bei Abschluss nicht achtet. Geld zum Glück über Chargeback zurückbekommen.
    - Wasserschaden: Hotelkosten nicht ersetzt, obwohl Gebäudevers. des Vermieters uns an Hausrat verwies, angeblich nicht dafür zuständig; für Möbel 1000 Rückfragen, obwohl Fall relativ klar.
    - Positiv: ein leichter Brandschaden wurde mit Pauschale sofort reguliert.
    Fahrradvollkasko dagegen ist sehr kulant und hilft sofort.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.07.2023 um 14:11 Uhr
    Hausrat versus Teilkasko des KFZ

    @sez3000: Dinge, die aus dem Auto gestohlen wurden, werden zum Teil von der Hausratversicherung ersetzt, wenn Sie einen Außenversicherungsschutz enthält. Weitere Bedingung: das Auto muss zum Zeitpunkt des Einbruchs abgeschlossen sein. Wird eine komplette Dachbox gestohlen, ist das in der Regel ein Fall für die Teilkaskoversicherung, sofern es nicht per Klausel ausgeschlossen ist, ebenso wie die eingeschlagene Scheibe beim Einbruch selbst. Dinge, die aus der Box gestohlen werden, sind wiederum nur dann über die Außenversicherung der Hausratversicherung versichert, wenn die Box festmontiert und abgeschlossen ist. Eine separate Fahrradversicherung zahlt bei Diebstahl vom Auto/aus dem Auto, unter bestimmten Bedingungen: Bei allen Versicherern muss das Rad zumindest mit einem Schloss gesichert sein. Bei manchen Anbietern muss das Rad durch das Schloss mit einem nicht beweglichen Gegenstand verbunden sein. Das heißt also, solange das Rad auf dem Auto oder am Auto mit einem Schloss gesichert ist, sollte die Fahrradversicherung greifen. Selbst wenn das Rad im Auto mit einem Schloss gesichert war, sollten viele Anbieter leisten. Wir haben solche Fallkonstellationen bisher noch nicht berücksichtigt (Diebstahl aus der Dachbox und Fahrraddiebstahl vom Auto). Wir leiten Ihre Mail als Anregung gern an die Untersuchungsabteilung weiter.
    Wenn Sie die hier erwähnten Versicherungen bereits besitzen und möchten u.U. Ihren Versicherungsschutz optimieren, machen Sie das am besten direkt mit einem versierten Makler oder einem Versicherungsberater. Es kommt in jedem Fall auf den einzelnen Tarif an, ob eine Leistung gedeckt ist, oder nicht. Solche Bedingungsvergleiche sind für Laien in den meisten Fällen nicht möglich.

  • sez3000 am 07.07.2023 um 10:43 Uhr
    Hausrat versus Teilkasko des KFZ

    Hallo,
    ich finde fraglich, wie es mit Dachzelten, Dachboxen oder Fahrrädern, die sich AM Fahrzeug und nicht IM Fahrzeug befinden, aussieht. Die Teilkasko vom Auto versichert diese Dinge tendenziell nicht. Häufig ist die Sprache von Diebstahl AUS dem Auto, also von Dingen, die sich IM Auto befinden. Welche üblichen Versicherungsprodukte (Hausrat oder Teilkasko?) kommen für die benannten Teile AM Auto in Frage?
    VG

  • kbausbn am 01.05.2023 um 17:56 Uhr
    Tarif ConceptIF CIF4ALL best advice qm

    Was ist von dem Quadratmeterbasierenden Tarif von ConceptIF im Vergleich zu halten? Der Tarif richtet nach den angegeben Quadratmeter und die Versicherungsnumme ist dann sogar unbegrenzt. Dieser Tarif wird im Rahmen des von Ihren angebotenen Tarifvergleichs angeboten. Leider wurde der Anbieter CIF4ALL im letzten Test nicht berücksichtigt. Gibt es hier Punkte die man besonders beachten sollten?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.04.2023 um 15:33 Uhr
    Schadensfall

    @Beobachter: Die Erbringen einer Schadensaufstellung gehört zu den Obligenheitspflichten im Versicherungsfall. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entschädigung haben, können Sie den Ombudsmann einschalten, das verursacht erstmal keine Kosten. Das Sachverständigenverfahren ist in den AGB geregelt, hier kommen Kosten für den eigenen und zur Hälfte für einen dritten Sachverständigen auf Sie zu.