Fragen und Antworten zum Nutri-Score

+++ FAQ FÜR VERBRAUCHER +++

Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten für Verbraucher zum Thema Nutri-Score.

Bleibt die Nährwerttabelle auf den Verpackungen erhalten?

Ja, alle bisherigen, verpflichtenden Kennzeichnungen der Nährwerte (d.h. die Nährwerttabelle) werden auch zukünftig erhalten bleiben. Der Nutri-Score macht es Verbraucherinnen und Verbrauchern nur noch einfacher, direkt auf einen Blick den Nährwert eines Lebensmittels zu erfassen und verschiedene Produkte innerhalb einer Produktgruppe miteinander hinsichtlich ihrer Nährwerte zu vergleichen.

Wer berechnet den Nutri-Score für die Lebensmittel?

Die Lebensmittelunternehmer berechnen den Nutri-Score selbst. Die Berechnung basiert größtenteils auf den Angaben in der Nährwerttabelle und dem Zutatenverzeichnis. In Einzelfällen sind zusätzliche Informationen zur genauen Rezeptur erforderlich. Um den Nutri-Score zu berechnen, müssen die Lebensmittelunternehmer genaue Vorgaben einhalten und sich nach einem strengen wissenschaftlichen Algorithmus richten. Die Santé publique France, eine Behörde im Zuständigkeitsbereich des französischen Gesundheitsministeriums, hat den Nutri-Score als Marke registrieren lassen.

Die Santé publique France hat die Markensatzung für die Verwendung des Nutri-Score veröffentlicht. Diese definiert unter anderem, wer berechtigt ist, das Nutri-Score-Logo zu verwenden, welche Voraussetzungen für die Verwendung des Logos erfüllt sein müssen, welche Grafikcharta einzuhalten ist und welche Sanktionen verhängt werden, wenn die Markensatzung nicht beachtet wird.

Unternehmen, die den Nutri-Score verwenden wollen, müssen sich vor einer Nutzung des Nutri-Score auf der Homepage der Santé publique France, registrieren.

Können die Lebensmittelunternehmer sich die Produkte auch günstig rechnen?

Nein, denn der Nutri-Score ist ein von unabhängigen Wissenschaftlern entwickeltes, unbestechliches Bewertungstool. Er wird durch die Angaben der Nährwerttabelle und des Zutatenverzeichnisses berechnet, die Lebensmittelunternehmer auf dem Großteil der vorverpackten Lebensmittel ohnehin aufdrucken müssen. Für alle Lebensmittelunternehmer gelten dabei die gleichen Bewertungskriterien.

Daher können die Lebensmittelunternehmer sich ihre Produkte nicht "günstig" rechnen. Der Nutri-Score kann sie aber mittelfristig dazu motivieren, die Rezepturen ihrer Produkte zu verändern und hinsichtlich ihres Nährwertgehalts ausgewogenere Zutaten zu verwenden. Denn die gute Bewertung eines Produkts auf der Farbskala kann für viele Menschen ein Einkaufskriterium sein.

Ernähre ich mich gesünder, wenn ich nur noch Produkte der Kategorie A esse?

Der Nutri-Score ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, innerhalb der gleichen Produktgruppe die ernährungsphysiologisch günstigere Wahl zu treffen und bietet so eine sinnvolle Orientierung bei der Lebensmittelauswahl. Der Nutri-Score macht jedoch keine Aussagen darüber, welche Produktgruppen Verbraucherinnen und Verbraucher primär essen sollten, wenn sie sich ausgewogen ernähren wollen, und welche sie nur ergänzend und in Maßen verzehren sollten. Solche Empfehlungen geben verschiedene Gesundheitsorganisationen, wie z.B. die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE). Es gilt also die Regel: die Ernährung entsprechend den Ernährungsempfehlungen zusammenstellen, bei der Produktauswahl in die Nährwerttabelle und auf den Nutri-Score schauen. Daher gilt: Wer sich ausschließlich von Produkten der Kategorie A ernährt, isst noch lange nicht ausgewogen. Denn zu einer ausgewogenen Ernährung gehören viele unterschiedliche Lebensmittel in der empfohlenen Menge und dem richtigen Verhältnis.

Sollte ich jetzt gar keine Produkte der Kategorie E mehr essen, wenn ich mich ausgewogen ernähren möchte?

Es geht nicht darum, auf bestimmte Lebensmittel zu verzichten, sondern darum, sich bewusst für die ernährungsphysiologisch günstigere Alternative in einer Produktgruppe entscheiden zu können. Zu einer ausgewogenen Ernährung gehören viele verschiedenen Lebensmittel – entscheidend ist die Menge, in der die jeweiligen Lebensmittel verzehrt werden. Orientierung bietet etwa die Ernährungspyramide des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE). Es gilt jedoch generell: Innerhalb einer Produktgruppe trägt ein Lebensmittel mit grüner A-Bewertung eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein Produkt mit rotem E. Lebensmittel mit einem ungünstigeren Nutri-Score sollten am besten nur in Maßen verzehrt werden. Zu einer ausgewogenen Ernährung gehören jedoch auch Genussprodukte. Das heißt: Auch Lebensmittel mit einem Nutri-Score von D oder E dürfen ab und an auf dem Speiseplan stehen – ohne dass man ein schlechtes Gewissen haben muss. Entscheidend sind die Portionsgrößen, aber auch der persönliche Lebenswandel – zum Beispiel, wie viel man sich bewegt.

Berücksichtigt der Nutri-Score alle Inhaltsstoffe eines Produkts?

Nein, der Nutri-Score berücksichtigt die wichtigsten Nährstoffe eines Lebensmittels, um ein nährwertbezogenes Gesamtbild zu erstellen, jedoch berücksichtigt er nicht alle Inhaltsstoffe. So fließen Vitamine, Mineralstoffe oder Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker und Aromen nicht in die Gesamtbewertung ein. Durch die reduzierte Darstellung verschafft der Nutri-Score Verbraucherinnen und Verbrauchern aber einen schnellen Überblick und eine erste Orientierung beim Einkauf. Wer mehr über die Zutaten eines Produktes wissen will oder auf einzelne Nährstoffe wie den Zuckergehalt achtet, wirft am besten zusätzlich einen Blick in die Zutatenliste und die Nährwerttabelle. Die begrenzte Liste der berücksichtigten Nähr- und Inhaltsstoffe hat für Lebensmittelunternehmer den Vorteil, dass sie diese Angaben für viele Lebensmittel ohnehin angeben müssen ¬– als Teil der Nährwerttabelle oder des Zutatenverzeichnisses. Daher ist keine zusätzliche Bestimmung erforderlich.

Kann ich auch eine Fertigpizza mit einem Schokoriegel vergleichen?

Dieser Vergleich wäre nutzlos, denn mit dem Nutri-Score lassen sich nur Produkte der gleichen Kategorie sinnvoll vergleichen, z.B. Schokoriegel A gegen Schokoriegel B (gleiche Produkte unterschiedlicher Produzenten) oder ähnliche Produkte derselben Produktkategorie, z.B. Schokomüsli gegen Früchtemüsli. Verbraucherinnen und Verbraucher können so erkennen, welches Produkt den günstigeren Nährwert hat und so die günstigere Alternative auswählen. Einen Vergleich über die Produktgruppen hinaus, z.B. Schokoriegel mit Tiefkühlpizza, kann und soll der Nutri-Score nicht leisten.

Können Lebensmittelunternehmer den Nutri-Score nur auf ihre "gesunden" Produkte aufdrucken?

Das ist nicht zulässig. Entscheidet sich ein Lebensmittelunternehmer dafür, den Nutri-Score zu verwenden, muss er das konsequent für alle seine Produkte der angemeldeten Marke tun, nicht nur für die „gesunden“.

Um das Nutri-Score-Logo zu verwenden, muss sich der Lebensmittelunternehmer auf einer Internetseite der zuständigen Markeninhaberin, der Santé publique France, registrieren. Im Rahmen dieser Registrierung verpflichtet sich der Lebensmittelunternehmer auch, das Logo für alle Produkte zu verwenden, die er unter der bzw. den von ihm registrierten Marke bzw. Marken auf den Markt bringt. Für die Kennzeichnung einer registrierten Marke hat der Lebensmittelunternehmer in der Regel 24 Monate ab dem Datum seiner Registrierung Zeit. Ab einer Anzahl von 2.000 oder mehr Produkten, die mit dem Logo ausgewiesen werden sollen, wird diese Frist auf 36 Monate verlängert. Hier gilt dann: Der Lebensmittelunternehmer muss das Logo innerhalb von 24 Monaten auf 80 Prozent seiner Produkte anbringen. Ein Lebensmittelunternehmer ist nicht verpflichtet, jede seiner Marken anzumelden.

Gilt der Nutri-Score europaweit?

Neben Deutschland wurde der Nutri-Score auch in Frankreich, Belgien und der Schweiz eingeführt. Weitere Staaten, darunter Luxemburg, die Niederlande und Spanien, planen ebenfalls seine Einführung.

Warum wurde der Nutri-Score nicht verpflichtend eingeführt?

Die Verwendung von erweiterten Nährwertkennzeichnungsmodellen, wie dem Nutri-Score, ist EU-weit einheitlich geregelt. Das derzeit geltende EU-Recht sieht für die Verwendung von erweiterten Nährwertkennzeichnungen auf nationaler Ebene keine verpflichtende Anwendung vor. Daher kann die Nutzung des Nutri-Score durch Unternehmen in Deutschland nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Auch in Frankreich oder Belgien gilt der Nutri-Score daher nicht verpflichtend, ebenso wenig wie das „Keyhole“ in Skandinavien oder das „Batterie-Modell“ in Italien.

Das BMEL wird daher auch zukünftig auf die freiwillige Teilnahme der Wirtschaft setzen. Seit der Einführung des Nutri-Score in Deutschland haben sich bereits zahlreiche Unternehmen registriert und nutzen den Nutri-Score zur Kennzeichnung von Lebensmitteln oder haben angekündigt, dies in Zukunft zu tun. Mit verschiedenen Hilfestellungen, darunter z.B. deutsche Übersetzungen der französischen Texte für das Registrierungsverfahren sowie der Verwendungsbedingungen für Nutri-Score, unterstützt das BMEL Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft dabei, den Nutri-Score zu verwenden und möchten möglichst viele Hersteller zu einer freiwilligen Teilnahme motivieren.

Als Mitglied des im Januar 2021 gegründeten Nutri-Score-Lenkungsausschusses ist das BMEL gemeinsam mit den Vertretern weiterer am Nutri-Score beteiligten oder interessierten Staaten an der Koordinierung und Einführung des Nutri-Score beteiligt. Der Ausschuss verfolgt in erster Linie das Ziel, mit Hilfe effizienter gemeinsamer Verfahren Lebensmittelunternehmen die Nutzung des Nutri-Score weiter zu erleichtern, um auch kleine Unternehmen zu erreichen.

Bundesernährungsministerin Klöckner hat stets betont, sich für die Einführung eines europaweit einheitlichen erweiterten Nährwertkennzeichnungssystem einzusetzen. Das BMEL hat im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft das Thema der erweiterten Nährwertkennzeichnung vorangetrieben.

+++FAQ FÜR UNTERNEHMEN +++

Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten für Unternehmen zum Thema Nutri-Score.

Was ist der Nutri-Score?

Der Nutri-Score ist eine erweiterte Nährwertkennzeichnung. Er gibt anhand einer 5-stufigen Farbskala von A bis E Auskunft über den Nährwert eines Lebens¬mittels. Dabei steht das dunkelgrüne A für einen eher günstigen, das rote E für einen weniger günstigen Nährwert des jeweiligen Lebensmittels. Der Nutri-Score ermöglicht so, Lebensmittel einer Kategorie leicht und auf einen Blick hinsichtlich des Nährwertes zu vergleichen. Damit bietet der Nutri-Score eine sinnvolle Ergänzung zu den rechtlich vorgeschriebenen Angaben wie Zutatenliste und Nährwerttabelle.

Was passiert mit der Nährwerttabelle?

Alle bisherigen verpflichtenden Kennzeichnungen der Nährwerte, namentlich die Nährwerttabelle, bleiben erhalten.

Für welche Lebensmittel ist die Kennzeichnung mit dem Nutri-Score vorgesehen, für welche nicht?

Unter den Anwendungsbereich des Nutri-Score fällt der Großteil der Lebensmittel, der eine verpflichtende Nährwertdeklaration gemäß der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 betreffen die Information der Verbraucher über Lebensmittel, der sog. Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV), trägt. Auch Lebensmittel, die eine LMIV-konforme Deklaration der Nährwerte freiwillig tragen, können mit dem Nutri-Score gekennzeichnet werden. Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent sind von einer Kennzeichnung mit dem Nutri-Score grundsätzlich ausgenommen.

Wie wird der Nutri-Score berechnet?

Zur Berechnung des Nutri-Score werden der Energiegehalt und die Gehalte verschiedener Nähr- und Inhaltsstoffe miteinander verrechnet, und zwar nach einem wissenschaftlich erstellten Algorithmus. Dabei werden Nähr- und Inhaltsstoffe, deren übermäßiger Verzehr sich negativ auf die Gesundheit ausüben könnte (z. B. Energie, Fett, Zucker und Salz) wie auch Inhaltstoffe, die eher einen positiven gesundheitlichen Einfluss haben (Ballaststoffe und Eiweiß sowie der Anteil an Obst, Gemüse und Nüssen), berücksichtigt. In einem zweiten Schritt wird das Ergebnis einer farbigen von A (dunkelgrün) über C (gelb) bis E (rot) reichenden Skala zugeordnet.

Ist die Verwendung des Nutri-Score verpflichtend?

Nein, der Nutri-Score ist eine freiwillige Angabe der Lebensmittelunternehmen. Aber: hat sich ein Unternehmen für die Verwendung des Nutri-Score freiwillig angemeldet, verpflichtet es sich, nach einer Übergangszeit alle Lebensmittel mit dem Nutri-Score zu versehen. Verbraucherinnen und Verbrauchern bietet die neue erweiterte Nährwertkennzeichnung Orientierung und Hilfestellung beim Lebensmitteleinkauf – gut sichtbar auf der Vorderseite von Verpackungen. Unternehmen tragen mit der Kennzeichnung ihrer Produkte zu mehr Verbraucherinformation und Transparenz bei. Und je mehr Unternehmen mitmachen, desto besser.

Ist die Verwendung des Nutri-Score kostenpflichtig?

Nein, die Verwendung ist kostenfrei. Es fallen keine Lizenzgebühren an. Es ist lediglich eine kostenlose Registrierung bei der zuständigen Markeninhaberin, der Santé publique France, und eine Anerkennung der von ihr veröffentlichten Nutzungsbedingungen für den Nutri-Score erforderlich. Die Online-Registrierung beinhaltet nur wenige Schritte, erfahren Sie mehr hier.

Wer ist Inhaber der Marke „Nutri-Score“?

Inhaberin der beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) registrierten Marke „Nutri-Score“ ist die Santé publique France, eine nachgeordnete Behörde des französischen Gesundheitsministeriums. Sie bestimmt unter anderem, wer zur Verwendung des Nutri-Score-Logos berechtigt ist, welche Voraussetzungen für die Verwendung des Logos gelten, sie regelt die einzuhaltende Grafikcharta sowie die im Falle der Nichtbeachtung der Markensatzung zu verhängenden Sanktionen. Eine deutschsprachige Fassung dieser Markensatzung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hier.

Als Mitglied des im Januar 2021 gegründeten Nutri-Score-Lenkungsausschusses ist das BMEL gemeinsam mit den Vertretern weiterer am Nutri-Score beteiligten oder interessierten Staaten an der Koordinierung und Einführung des Nutri-Score beteiligt. Der Ausschuss verfolgt in erster Linie das Ziel, mit Hilfe effizienter gemeinsamer Verfahren Lebensmittelunternehmen die Nutzung des Nutri-Score zu erleichtern, um auch kleine Unternehmen zu erreichen. Ein international besetztes Wissenschaftlergremium, in dem auch das MRI vertreten ist, berät über die wissenschaftliche Notwendigkeit und Sachdienlichkeit von Änderungen am Algorithmus.

Zum Download:
Deutsche nicht amtliche Übersetzungen der Grundsatzvereinbarung des Lenkungsausschusses
Mandat für das Internationale Wissenschaft Gremium

Können Unternehmen eine beliebige Auswahl ihrer Produkte für den Nutri-Score registrieren?

Nein. Eine willkürliche Kennzeichnung nur einzelner Lebensmittel einer angemeldeten Marke ist nicht möglich. Im Rahmen der für die Nutzung des Nutri-Score erforderlichen Registrierung hat das antragstellende Unternehmen detaillierte Informationen für jede seiner Marken anzugeben, für die das Nutri-Score-Logo verwendet werden soll. Der Antragsteller verpflichtet sich ferner, das Logo für alle Produkte zu verwenden, die er unter der/den von ihm registrierten Marke/n auf den Markt bringt. Hierfür hat das Unternehmen in der Regel zwei Jahre Zeit.

Woher und wann bekommen Unternehmen die Bilddateien der Logos zum Druck?

Unmittelbar nach Abschluss der Registrierung erhält der Antragsteller eine elektronische Empfangsbestätigung seiner Registrierung sowie sämtliche Dokumente, die er benötigt, um den Nutri-Score zu verwenden. Die Bedingungen zur Verwendung des Nutri-Score sind in einer Markensatzung festgelegt, eine deutsche Übersetzung finden Sie hier.

In welchen Staaten wird der Nutri-Score bereits verwendet?

Neben Deutschland wird der Nutri-Score auch in Frankreich, Belgien und der Schweiz verwendet. Weitere EU-Staaten, wie Luxemburg, die Niederlande und Spanien, planen ebenfalls seine Einführung.

Wo finde ich vertiefende technische Informationen zum Nutri-Score?

Fragen und Antworten wissenschaftlicher und technischer Art finden Sie in diesem Dokument zusammengestellt. Es ist eine deutsche nicht amtliche Übersetzung des englischsprachigen Fragen-und Antwortenkatalogs, der auf der Internetseite der für den Nutri-Score verantwortlichen Markeninhaberin, der Santè publique France, veröffentlicht wurde.

Erschienen am im Format FAQ-Liste

Fragen und Antworten wissenschaftlicher und technischer Art finden Sie zudem hier:

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